Haldis® 100 SC

Herbizid

Wirkstoff:

100 g/l Mesotrione (9,22 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Der Wirkstoff Mesotrione aus der chemischen Gruppe der Triketone wird überwiegend über das Blatt, aber auch über die Wurzel aufgenommen. Dies führt, im Gegensatz zu aus­schließlich blattaktiven Substanzen, vor allem bei emp­findlichen Unkrautarten, die über einen längeren Zeitraum auflaufen, zu einer guten Wirkung. Spät auflaufende Hirsen hingegen werden nicht mehr ausreichend erfasst. Der Wirk­stoff greift in die Carotinoid-Biosynthese ein und zerstört die grünen Blattpigmente, was zu einer Ausbleichung der grünen Pflanzenteile führt. Die ersten Auswirkungen treten 5-7 Tage nach der Behand­lung mit HALDIS® 100 SC auf und nach bis zu 14 Tagen sterben die empfindlichen Unkräuter ab.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Mesotrione: 27

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisHühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar (einschließlich triazinresis­tenter Biotypen)

Ungräser: Hühnerhirse•, Fingerhirse-Arten•, Gabelblütige Hirse•, Haarstielhirse•, Echte Rispenhirse•, Sudangras•. Unkräuter: Amarant-Arten••, Einjähriges Bingelkraut••, Ehrenpreis- Arten, Franzosenkraut-Arten, Gänsefuß-Ar­ten, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Ackerhohlzahn, Ackerhundskamille, Gemeine Hundspetersilie, Kamille-Ar­ten••, Kartoffel-Durchwuchs (10-15 cm hoch), Klettenlab­kraut (bis 1. Quirl), Ampferknöterich, Flohknöterich, Vogel­knöterich, Windenknöterich**, Ackerkratzdistel (Sämlinge), Gemeine Melde .. , Samtpappel, Schwarzer Nachtschatten, Ackersenf, Ackerspörgel, Gemeiner Stechapfel, Vogelstern­miere, Ackerstiefmütterchen .. , Purpurrote Taubnessel, Großer Wegerich, Weißklee.
*bis zum 3-Blatt-Stadium
**bis zum 2-4-Blatt-Stadium

Weniger gut bekämpfbar

Gänsedistel-Arten, Landwasserknöterich, Ackerkratzdistel (ausdauemde Pflanzen), Ackerschachtelhalm, Ackerwin­de, Zaunwinde.

Nicht ausreichend bekämpfbar

Ackerfuchsschwanz, Flughafer, Borstenhirse-Arten, Reiher­schnabel- Arten, Einjähriges Rispengras, Storchschnabel­Arten, Trespe-Arten, Weidelgras-Arten, Gemeiner Wind­halm, Sumpfziest.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Schadenverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden. Sprühnebel nicht auf benachbarte, empfindliche Kulturen oder Flächen, die zum Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind, gelangen lassen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hühnerhirse, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 8. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 12 bis BBCH 18)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP713 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

HALDIS® 100 SC ist mischbar mit vielen gängigen Mais­herbiziden. Von Mischungen mit Netzmitteln oder Ölen ist abzusehen, da diese zu Schäden am Mais führen können. Ni cht mit Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) mischen. Beachten Sie auch die Hinweise im Abschnitt Kulturverträglichkeit. Die Verträglichkeit von Tankmischungen in Mais ist stark witterungsabhängig. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Misch- partner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten, welche die Mischbar­keit Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, vorherzusehen sind, wird ein Versuch in kleinen Mengen empfohlen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, wird keine Haftung übernommen, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

HALDIS® 100 SC vor Gebrauch sorgfältig und kräftig für ca. 1 Minute in alle Richtungen schütteln. Dies ist besonders bei der Entnahme von Teilmengen zu beachten. Spritz­gerätebehälter zur Hälfte mit Wasser füllen, das Rührwerk einschalten. Anschließend HALDIS® 100 SC zugeben und die fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeits­pausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe als unbedingt benötigt wird ansetzen.

Technik

Ausbringgerät:
Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte und geeignete Düsen verwenden, die regelmäßig von einer amtlich anerkannten Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Sprühnebel nicht auf benachbarte, empfindliche Kulturen oder Flächen, die zum Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind, gelangen lassen.

Reinigung

Die gute fachliche Praxis ist auf jeden Fall einzuhalten.
Innenreinigung
Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf einer behandelten Teilfläche aus­bringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälter­innenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser und geeignetem Reinigungsmittel spülen/reinigen. Pflanzen­schutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf einer behandelten Teilfläche ausbringen.
Außenreinigung
Wir empfehlen. die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche durchzuführen. Reste der Spritzbrühe oder der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen.
RESTMENGENVERWERTUNG
Eventuell auftretende Reste der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche ausbringen.

Nachbau

Nach frühzeitig erfolgtem Umbruch einer mit HALDIS® 100 SC behandelten Fläche, kann 4 Wochen nach der Anwendung und nach flacher Bodenbearbeitung ein erneuter Anbau von Mais, Sorghum-Hirse oder Weidelgras erfolgen. Nach der bestimmungsgemäßen und fachgerechten Anwendung von HALDIS® 100 SC (vor dem 01. Juli) können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden. Zweikeimblättrige Zwischenfrüchte und empfindliche zweikeimblättrige Hauptkulturen, wie z. B. Erbsen, Ackerbohnen, Raps, Gemüse, Sonnenblumen oder Beta-Rüben, dürfen nur nach vorherigem Pflügen angesät werden. Getreide oder Gräser können nach flacher Boden­bearbeitung eingesetzt werden. Ungünstige Bedingungen (Böden mit niedrigem pH-Wert (<6,0), sandige, trockene Böden, schlechte Bodenstruktur, Böden mit geringer biologischer Aktivität oder hohem Gehalt an organischer Substanz (>4 %), Kälte, außergewöhnliche Trockenheit, gestresstes Pflanzenwachstum, Überlappung) können zu vorübergehender Blattaufhellung, Wuchshemmung oder Ausdünnung an empfindlichen nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen führen. Hiervon können u. a. Erbsen, Ackerbohnen, Raps, Gemüse, Sonnenblumen oder Beta-Rüben betroffen sein. Auf Flächen mit einem pH-Wert deutlich unter 6,0 oder nach extremer Sommertrockenheit wird der Nachbau dieser Kulturen nicht empfohlen. Das Risiko von Schädigungen der Nachbaukulturen wird durch eine tief wendende Bodenbearbeitung nach der Ernte, sowie einem pH-Wert über 6,0 deutlich verringert.

Verträglichkeit

HALDIS® 100 SC ist in allen Körner- und Silomaissorten über einen langen Entwicklungszeitraum hinweg gut ver­träglich. Wegen der großen Sortenvielfalt darf ein Einsatz in lnzuchtlinien, im Zuchtgarten und der Saatmaisvermeh­rung nur nach vorhergehender Verträglichkeitsprüfung er­folgen. In gestressten Beständen, bedingt z. B. durch eine schlechte Bodenstruktur (Staunässe, Verdichtungen), eine schwach ausgebildete Wachsschicht oder durch ungünsti­ge Witterung nach der Anwendung (extreme Trockenheit, starke Temperaturschwankun- gen, niedrige Nachttempe­raturen oder kühle, feuchte Witterung) kann es zu vorüber­gehenden Blattaufhellungen kommen, die jedoch rasch auswachsen und keine Ertragsminderung nach sich ziehen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte keine An­wendung in Tankmischung mit blattaktiven Substanzen erfolgen. Außerdem sollte, um Unverträglichkeiten zu ver­meiden, die Aufwandmenge von 1,0 l/ha HALDIS® 100 SC in diesen Mischungen nicht überschritten wer- den. Vier Wochen vor und nach der Anwen
dung von HALDIS® 100 SC darf kein zusätzliches Insektizid (Tankmischung oder Spritzfolgen) auf Basis organischer Phosphorsäure-Ester und Thiocarbamate eingesetzt werden. In Mais mit Unter­saaten wie Weidelgräsern, Rotschwingel oder Knaulgras kann HALDIS® 100 SC eingesetzt werden. Es wird jedoch empfohlen, einen zeitlichen Abstand von mindestens 10-14 Tagen vor oder nach der Anwendung von HALDIS® 100 SC einzuhalten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m


(NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemein:
Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen:
Einatmen von Frischluft gewährleisten. Betroffene Person ausruhen lassen.
Nach Hautkontakt:
In Mitleidenschaft gezogene Kleidung ablegen und alle betroffenen Hautpartien mit milder Seife und Wasser abwaschen, mit warmem Wasser nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONS­ZENTRUM/Arzt anrufen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H361D) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P308+P310) BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Zulassungsinhaber: GLOBACHEM NV Brustem IndustrieparkLichtenberglaan 2019 BEL 3800 Sint-Truiden Telefon +32 (0)11 78 5717

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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