Grifon® SC

Fungizid

Wirkstoff:

229,79 g/l Kupferoxychlorid (17,6 Gew.-%) ,
208,26 g/l Kupferhydroxid (17,4 Gew.-%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110149972 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Kupferfungizid für den konventionellen und ökologischen Anbau

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferoxychlorid: M1 , Kupferhydroxid: M1

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Apfel, Birne, QuitteFeuerbrand (Erwinia amylovora)
HopfenFalscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
KartoffelKraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Pfirsich, PflaumeKräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni)
Pfirsich, Pflaume, Aprikose, Süßkirsche, SauerkirscheMonilinia
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben)Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
ZierpflanzenEchte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost (Puccinia allii), Pseudomonas syringae

Anwendung

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Apfel, Birne, Quitte
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Ende des Knospenschwellens (Blattknospen). Knospenschuppen heller gefärbt, z.T. stark behaart bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1,0 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Ende des Längenwachstums bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: bis BBCH 37: 3,31 l/ha
bis BBCH 55: 4,92 l/ha
über BBCH 55: 7,35 l/ha
Wasseraufwandmenge: bis BBCH 37: 500 bis 900 l/ha
bis BBCH 55: 900 bis 1.300 l/ha
über BBCH 55: 1.300 bis 2.000 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) sind ocker bis fahlbräunlich verfärbt
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 3,1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Triebwachstum abgeschlossen; Laubblätter noch grün bis Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blütenstielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1,33 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Pflaume, Aprikose, Süßkirsche, Sauerkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Monilinia
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Triebwachstum abgeschlossen; Laubblätter noch grün bis Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blütenstielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 1,2 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3 Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 0,65 l/ha
ES 61: 1,3 l/ha
ES 71: 1,95 l/ha
ES 75: 2,6 /ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: maximal 400 l/ha
ES 61: maximal 800 l/ha
ES 71: maximal 1.200 l/ha
ES 75: maximal 1.600 l/ha
Wartezeit: 21 Tage
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost (Puccinia allii), Pseudomonas syringae
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 bis 8 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm 2,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 mindestens 600 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Keine Mischung mit basischen Pflanzenschhutz- und Düngemitteln.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Das Produkt vor Gebrauch schütteln!
Spritztank mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restspritzflüssigkeit im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztank, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Resistenzmanagement

Dank seiner Multi-Site Wirkungsweise ist das Risiko des Auftretens von Resistenzen gering.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Für die Anwendung im Wein, Kern- und Steinobst gilt zusätzlich:
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Für die Anwendung im Hopfen gilt zusätzlich:

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT620-2) Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
Reinkupfergehalt: 272 g/l


(NT621-1) In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden.


(NT622) In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden.


(NT623) Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.


(SF276-21ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


(SF276-28HO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


(SF276-28OS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


(SF276-28WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Hopfen, Pfirsich, Pflaume, Aprikose, Süß- und Sauerkirsche gilt zusätzlich: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar
2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 90 %: 15 m


Für die Anwendung in Apfel, Birne und Quitte gilt zusätzlich: (NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m


Für die Anwendung in Weinreben und Zierpflanzen gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Symptome: Denaturierung von Proteinen mit Schädigungen der Schleimhäute, Leber- und Nierenschäden und ZNS-Schäden, Hämolyse. Erbrechen mit Austritt von grün gefärbtem Material, gastroösophageales Brennen, blutiger Durchfall, Bauchkoliken, hämolytische Gelbsucht, Leber- und Nierenversagen, Krämpfe, Kollaps. Metallinhalationsfieber. Reizt Haut und Augen. Therapie: symptomatisch. Warnung: Wenden Sie sich an ein Giftinformationszentrum.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Therapie: Gastrolusis mit Lacto-Eiweiß-Lösung, bei hoher Cuprämie Chelatbildner verwenden, Penicillamin, wenn die orale Gabe praktikabel ist oder CaEDTA intravenös und BAL intramuskulär; ansonsten symptomatische Therapie. Warnungen: Wenden Sie sich an ein Giftinformationszentrum.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH208) Enthält 2,2',2''-(Hexahydro-1,3,5-triazin-1,3,5-triyl)triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Registrierte Marke

Grifon®: reg. Marke Gowan Crop Protection Limited, RG7 1NT, Reading, Berkshire, GB
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: GOWAN CROP PROTECTION LTD. Rothamsted Research Center, West Common, Harpenden UK Hertfordshire Telefon +44 (0) 1582 280390 Telefax +44 (0) 1582 645888

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