DEBUT® DuoActive

Herbizid

DEBUT® DuoActive

Zulassungsnr.: 008231-00

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Wirkstoff:

714,0 g/kg Lenacil (71,4 Gew.-%) ,
71,0 g/kg Triflusulfuron-methyl (7,1 Gew.-%)

weitere Bestandteile:

Enthält ca. 75 g/kg Kaolin (Al.-silikat) als Füllstoff

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

UFI-Code:

366X-4212-PN48-2P8A

TREND®

024873-00

Formulierung:

flüssig

Inhaltsstoff:

900 g/l Isodecylalkoholethoxylat als Netzmittel (90,0 Gew.-%)

Piktogramm:

GHS05 , GHS07

Signalwort:

Gefahr

UFI-Code:

U86Y-A2VS-JN4E-H86P

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110134264 kg + 5 l kg Umkarton

Debut® DuoActive ist die Fertigformulierung aus den bewährten Wirkstoffen Triflusulfuron-methyl (HRAC 2) und Lenacil (HRAC 5). Debut® DuoActive bietet mehr als die Einzelwirkstoffe: Die Kombination aus einem blatt- und einem bodenaktiven Wirkstoff sichert ein sehr breites Wirkungsspektrum ab und ist dabei gut verträglich. Durch ein optimiertes Wirkstoffverhältnis werden selbst Problemunkräuter sicher erfasst.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Lenacil: 5 , Triflusulfuron-methyl: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Sehr gute bis gute Wirkung:

Acker-Gauchheil, Acker-Hellerkraut, Acker-Rettich, Ackersenf, Amaranth, Ambrosia, Ausfallraps*, Ausfall-Sonnenblumen*, Bingelkraut, Dreigeteilter Zweizahn, Einjähriges Rispengras, Erdrauch, Franzosenkraut, Hederich, Hirtentäschel, Hohlzahn, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, kleine Brennessel, Knöterich-Arten, Mohn, Ölrettich, Phacelia, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Wilde Möhre

* nicht ausreichend in der Wirkung auf Clearfield® – Rapssorten und ExpressSunTM – Sonnenblumen-Hybriden.

Unterstützende Wirkung:

Debut® DuoActive hat eine unterstützende Wirkung bei der Bekämpfung von weißem Gänsefuß und Melde-Arten. Zur sicheren Bekämpfung dieser Unkraut-Arten wird immer eine Tankmischung mit weiteren Wirkstoffen empfohlen.

Ungenügende Wirkung:

Acker-Fuchsschwanz, Flughafer, Hühnerhirse, Windhalm, Mehrjährige Unkräuter

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Futter- und Zuckerrüben
• Die Anwendung von DEBUT® DuoActive ist vom Entwicklungsstadium der Rüben unabhängig, soweit alle Kulturpflanzen aufgelaufen sind.
• Die am weitesten entwickelten Unkräuter sollten das 2-Blatt-Stadium nicht überschritten haben. Die Bekämpfung von Ausfallraps sollte bis Erbsengröße des ersten Laubblattes des Rapses erfolgen. Klettenlabkraut wird bis zur Ausbildung des 3. Quirls sicher bekämpft.
• Eine zweite und dritte Anwendung sollte jeweils im Abstand von 5 bis 14 Tagen erfolgen, wenn neue Unkräuter aufgelaufen sind. Der Abstand zwischen den Spritzungen richtet sich nach der Größe der nachaufgelaufenen Unkräuter, sollte 14 Tage aber nicht überschreiten.
• Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Außerdem
Die beste Wirksamkeit erzielt eine Spritzung bei wüchsiger Witterung.
• 2 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen, keine regen- oder taunasse Pflanzen behandeln.
• Die Anwendung sollte nur auf gut strukturierten Böden mit einem ausreichenden Humusgehalt erfolgen. Auf wasserundurchlässigen Böden kann es bei Staunässe durch Starkniederschläge zu vorübergehenden Wachstumsverzögerungen kommen.
• Achten Sie auf eine gleichmäßige Aussaattiefe der Rüben.
• In Vorsaat- oder Vorauflaufverfahren angewendete Herbizide beeinflussen die Wirksamkeit von DEBUT® DuoActive nicht.
• DEBUT® DuoActive besitzt bei allen auf dem Markt befindlichen Rübensorten eine gute Verträglichkeit.
• Bei ungünstigen Anwendungsbedingungen kann es kurzzeitig zu einem Wirkstoffstau in den Rüben kommen, der sich in Marmorierungen der Blätter oder Wachstumsstillstand zeigt. Diese mögliche Wirkung wird in der Regel rasch von den Rüben überwachsen und hat keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.

Die Anwendung wird nicht empfohlen,
• wenn der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, Krankheiten, Schädlinge (Fritfliege) oder andere Umstände geschwächt ist
• wenn der Einsatz auf extrem leichten Sandböden erfolgen soll
• wenn Nachtfröste auftreten bzw. in den Tagen zuvor aufgetreten sind oder wenn Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht.
• an Tagen mit Temperaturen über 25 °C und starker Sonneneinstrahlung
• bei extremen Temperaturschwankungen (> 15 Grad) zwischen Tag und Nacht.
Bei Nichtbeachten unserer Anwendungsempfehlungen können Schäden an den Kulturpflanzen oder Minderwirkungen bei den Unkräutern auftreten.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10 bis BBCH 39)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand von 5 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 210 g/ha + 0,25 l/ha Trend®
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Mischungspartner: vorgeschriebene Mischung mit TREND®
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich (BBCH 10 bis BBCH 39)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 5 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 210 g/ha + 0,25 l/ha Trend®
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Mischungspartner: vorgeschriebene Mischung mit Trend®
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

DEBUT® DuoActive kann zur Anwendung in Futter- und Zuckerrüben mit den meisten handelsüblichen Rübenherbiziden gemischt werden.
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei Mischungen mit mehreren Mischpartnern bitte Beratung anfordern. Keine Insektizide oder Blattdünger beimischen.
Der Zusatz von Öl ist biologisch nicht erforderlich.


Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln
1. Wasserlösliche Folienbeutel: WSB
2. Wasserlösliche Granulate: SG
3. Wasserdispergierbare Granulate: WG
4. Wasserlösliche Pulver: WP
5. Suspensionskonzentrate: SC
6. Verkapselte Suspensionen: CS
7. Suspo-Emulsionen: SE
8. Dispersionen in Öl: OD
9. Emulsionen, Öl in Wasser: EW
10. Emulsionskonzentrate: EC
11. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
12. FMC-Markenblattdünger
13. Driftverzögerer

Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.

1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über den Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Im Rahmen der normalen Fruchtfolge können alle Kulturen nachgebaut werden, ausgenommen Roggen auf Moorböden.
Bei vorzeitigem Umbruch nach tiefer Pflugfurche können folgende Kulturen nachgebaut werden: Futter- und Zuckerrüben, Rote Bete und Mangold.

Resistenzmanagement

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
DEBUT® DuoActive enthält die Wirkstoffe Lenacil und Triflusulfuron-methyl.
Triflusulfuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. Lenacil gehört zur Gruppe der PPO Hemmer mit dem Wirkmechanismus HRAC-Gruppe 5; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.:
1. Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
2. Fruchtfolgegestaltung
3. Bodenbearbeitung
4. Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %:*, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.



(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung im Splittingverfahren mit 3 Behandlungen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter gilt zusätzlich:
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Frost schützen.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.
Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

DEBUT® DuoActive:

Gefahrenbestimmende Komponente:

Lenacil, Triflusulfuron-methyl

Gefahrenhinweise:

(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

TREND®:

Gefahrenbestimmende Komponente:

Polyethylene glycol monoisodecyl ether

Gefahrenhinweise:

(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise:

(P264) Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P305+P351+P338+P310) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
(P301+P312+P330) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

DEBUT®, TREND®: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
Zurück zur Übersicht