Shark®

Herbizid

Wirkstoff:

60 g/l Carfentrazone-ethyl (7,16 Gew.-%)

Formulierung:

Mikroemulsion (ME)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110009034 x 5 l Umkarton
1100100012 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Shark® ist ein Kontaktherbizid zur Sikkation in Saat-, Speise-, Wirtschafts- und Industriekartoffeln. Der Wirkstoff Carfentrazone-ethyl (WSSA 14) hat eine besondere Wirkungsstärke in der Sikkation von Kartoffelstängel zur wirkungsvollen Unterdrückung von Wiederaustrieb. Allgemein ist die gezielte chemische Krautabtötung in Kartoffeln eine der wichtigsten Maßnahmen zur Absicherung von Qualität und Lagerfähigkeit des Ernteguts. Bedingt durch die Eigenschaft als nicht-systemisches Kontaktherbizid wird Shark® auch zum chemischen Entfernen von Stockaustrieben an Weinreben eingesetzt. Das spart wertvolle Arbeitszeit im Weinberg.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Carfentrazone-ethyl: 14

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKrautabtötung

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe)Stocktriebe

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Shark®, ein Kontaktherbizid aus der Gruppe der Triazolinone, ist als Mikroemulsion (Wasser-in-Öl; ME) formuliert. Die Formulierung von Shark® enthält bereits ein verestertes Pflanzenöl als Additiv. Der Wirkstoff wird nach der Behandlung zügig von den Blättern und den grünen Pflanzenteilen aufgenommen. Bei der Applikation ist eine gute Benetzung sicherzustellen.
Die Wirkungsweise beruht auf einer Unterbrechung des physiologischen Prozesses der Bildung des Chlorophylls. Die Applikation bei strahlungsintensivem Wetter bewirkt eine schnelle und sichere Wirkung. Mindestens 5 Stunden Sonnenschein nach der Behandlung fördern die Einleitung der Wirkung. Innerhalb der behandelten Pflanzen wird der Wirkstoff nicht verlagert. Nach wenigen Tagen treten an den behandelten Pflanzen oder Pflanzenteilen die ersten Symptome in Form von braunen, nekrotischen Flecken auf, die im weiteren Verlauf größer werden, ineinander übergehen und zum Absterben des Kartoffelkrautes bzw. der Stängel oder der Stockaustriebe führen.
Zum Zeitpunkt der Applikation in Wein dürfen die Stocktriebe nicht verholzt sein und in ihrer Größe eine Handlänge (ca. 15 cm) nicht überschreiten.
Shark® ist in seiner Wirkungsweise stärker an die natürlichen Abreifevorgänge der Kartoffel angelehnt, daher werden die Symptome erst nach mehreren Tagen sichtbar. Das Verfahren der Krautabtötung mit Shark® ist eine gezielte Ernteerleichterung, beendet weiteres Knollenwachstum und verhindert die Bildung und die Ableitung von Stoffwechselprodukten in die Kartoffel. Zusätzlich wird die Schalenfestigkeit eingeleitet, die gewünschte Größensortierung fixiert und die Trennung der Stolone von den Knollen gefördert.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: 1 bis 2 Tage nach dem Krautschlagen, 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
Hinweis: bei stark wüchsigen Sorten
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stocktriebe
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb, bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit Spritzschirm (Reihenbehandlung, Stammbehandlung)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: nur in wüchsigen Sorten: Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stocktriebe
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb UND nach erneutem Austrieb, bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen (im Splittingverfahren (2 Behandlungen)) in Reihenbehandlung, Stammbehandlung, mit Spritzschirm
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 0,5 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Nur in wüchsigen Sorten: Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Shark® ist mit gängigen Fungiziden und Additiven (u.a. Paraffinöl) mischbar.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Restmengen von Spritzflüssigkeiten sind zu vermeiden. Die Spritzflüssigkeitsmenge ist an die zu behandelnde Fläche anzupassen.
1. Spritzflüssigkeitsbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen
2. Rührwerk einschalten
3. Benötigte Produktmenge kontinuierlich in den Behälter geben (ein vorheriges Anmischen ist nicht erforderlich)
4. Entleerte Produktbehälter sind gründlich auszuspülen, das Spülwasser in den Spritztank geben
5. Anschließend den Spritztank bis zur benötigten Wassermenge auffüllen
6. Die Spritzflüssigkeit bei laufendem Rührwerk gleich nach dem Ansetzen ausbringen.

Technik

Um seine Wirkung optimal zu entfalten, benötigt der Wirkstoff direkt nach der Spritzung Tageslicht. Shark® sollte daher mindestens 5 Stunden vor Sonnenuntergang gespritzt werden, vorzugsweise am Vormittag! Eine Applikation auf taufeuchte Bestände ist kein Problem, soweit ein Abtropfen ausgeschlossen werden kann.
Eine gründliche Benetzung der Pflanzen oder Pflanzenteile ist für eine gute Wirkung erforderlich. Eine sehr gute Wirkung wird erreicht, wenn das Mittel unter wüchsigen Witterungsbedingungen eingesetzt wird.
Zur Vermeidung von Abdrift und von Feintropfen muss Shark® grobtropfig ausgebracht werden. Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Die Kombination aus der angegebenen Fahrgeschwindigkeit und dem Druck muss eingehalten werden.
Die auszubringende Wassermenge im Kartoffelbau ergibt sich aus den eingesetzten Düsen, Arbeitsdruck und Fahrgeschwindigkeit. Entsprechend den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis ist die Spritzbalkenhöhe auf 50 cm einzustellen. Durch diese Kombinationsmöglichkeiten ist die Gefahr einer eventuellen Abdrift von Feintropfen deutlich verringert. Für die Krautabtötung in Kartoffeln wird der Einsatz von Doppelflachstrahldüsen empfohlen.

Einsatz von Shark® in Kartoffeln:
Nach eigenen Erfahrungen haben sich folgende Anwendungen in der Praxis bewährt:
1. wüchsige, grüne Bestände / Pflanzkartoffeln:
Das Blattdach muss vor dem Einsatz von Shark® geöffnet werden.
a) Schlegeln, nach 1-2 Tagen gefolgt von Shark®
Bei guter Schlegelqualität (d.h. Kraut zwischen den Dämmen abgelegt, Reststängellänge von 15-20 cm) kann die Applikation mit Shark® direkt nach dem Schlegeln erfolgen. Befindet sich noch Schlegelmaterial auf den Reststängeln, ist zu warten, bis dieses abgetrocknet ist und möglichst keine Stängelteile abdeckt. Je nach Wetterlage dauert dies etwa 3 Tage. Schlegeln Sie keine Pflanzen, die unter Wasserstress stehen, da dies zu Nabelendnekrosen und Gefäßbündelverbräunungen führen kann.
b) Vorbehandlung mit einem Herbizid zur Abreifebeschleunigung und Krautabtötung, gefolgt von der Nachlage 1,0 l/ha Shark® nach ca. 5 Tagen.
2. Kartoffeln in der natürlichen Abreife / schwach wüchsige Bestände:
Einsatz von 1,0 l Shark in Beständen mit natürlicher Abreifeerscheinungen, sofern alle Pflanzenteile mit der Spritzbrühe erreicht werden und der Boden zum Zeitpunkt der Applikation von oben sichtbar ist.

Einsatz von Shark® im Weinbau:
1) Behandlung mit einer Anwendung
1 l/ha in 300 l Wasser (berechnet auf Ganzflächenbehandlung).
Dies entspricht bei der Unterstockbehandlung beispielsweise 0,3 l Shark® in 100 l Wasser pro ha behandelte Rebfläche.
2) Splittingverfahren mit zwei Anwendungen
2 x 0,5 l/ha in 300 l Wasser
Das Splittingverfahren ist bei sehr stark wüchsigen Sorten zu bevorzugen. Um die Benetzungsqualität zu verbessern, ist beim Splittingverfahren auf eine frühe Erstbehandlung zu achten.
Shark® ist ein reines Kontaktmittel. Daher ist eine optimale Benetzung der Stockaustriebe erforderlich (Spritzschatten vermeiden; jede Gasse befahren). Die Applikation muss mit abdriftmindernden Düsen erfolgen. Zusätzlich muss zum Schutz vor Abdrift mit einem Spritzschirm gearbeitet werden. Diese Vorschriften zur Anwendungstechnik gelten auch beim Einsatz von Rückenspritzgeräten.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.

1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Einen Monat nach der letzten Anwendung in Kartoffeln kann im Rahmen der üblichen Fruchtfolge oder bei einem vorzeitigen Umbruch jede Kultur nachgebaut werden.

Verträglichkeit

Shark® verursacht keinerlei Schäden an den Knollen behandelter Pflanzen und erwies sich in allen getesteten Kartoffelsorten als verträglich. Produkte zur Kraut- und Stängelabtötung können bei direktem Kontakt Schäden an freiliegenden Knollen verursachen. Bei der Applikation ist daher auf eine gute Bedeckung der Knollen zu achten. Shark® ist sehr rebenverträglich und stellt keine Gefahr für die nicht behandelten Pflanzenteile an der Weinrebe dar.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Kartoffeln und Weinrebe (außer im Splittingverfahren) gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich: (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die
Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


Für die Anwendung in Weinrebe (Splittingverfahren) gilt zusätzlich:
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Risiken:
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalgebinde aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Empfohlene Lagertemperatur: Zwischen 5 °C und 30 °C lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Shark®: reg. WZ FMC Corporation, Philadelphia
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
Zurück zur Übersicht