Nexide®

Insektizid

Wirkstoff:

60 g/l gamma-Cyhalothrin (5,9 Gew.-%)

Formulierung:

Kapselsuspension (CS)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100223612 x 1 l Umkarton
110142484 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Nexide® ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insekten in Getreide und Raps. Während der Wirkstoff bei lambda-Cyhalothrin als Isomergemisch vorliegt, enthält Nexide® mit gamma-Cyhalothrin nur die aktive Wirkkomponente. Das erklärt die hochaktive Wirkung des Produktes. Der mikroverkapselte Wirkstoff durchdringt schnell die Kutikula von Insekten und unterbricht die Reizleitung der Nerven nach kurzer Zeit. Danach folgen Fraßstopp, Verlust der Muskelkontrolle, Lähmung und schließlich der Tod der Insekten. Aufgrund der hohen insektiziden Aktivität besitzt Nexide® besonders im oberen Grenztemperaturbereich Wirkungsvorteile. Die innovative Kapseltechnologie fördert eine kontrollierte Freisetzung der Aktivsubstanz und verbessert die Langzeitwirkung.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) gamma-Cyhalothrin: 3A

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Beißende Insekten, Saugende Insekten
RapsBlattläuse, Beißende Insekten, Kohlschotenmücke

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Raps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühsommer; nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf; nach der Blüte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Raps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Beißende Insekten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
Sonstige Hinweise: Gegen Rapsglanzkäfer kann das Produkt nur in solchen Gebieten eingesetzt werden, in denen keine Resistenz gegen Pyrethroide der Klasse II vorliegt. Im Zweifelsfall Beratung einholen.

Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Beißende Insekten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 35 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Saugende Insekten
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 35 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Raps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kohlschotenmücke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen bis Ende der Blüte (BBCH 59-69)
Stadium Schadorganismus: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 80 ml/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Nexide® ist mit den üblichen Fungiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern mischbar. Die Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen umgehend ausbringen.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Spritzbehälter halb mit Wasser füllen, Nexide® unter Rühren zugeben und die restliche Wassermenge nachfüllen.

Reinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:

1. Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
2. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben.
5. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
6. Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
7. Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Resistenzmanagement

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Wasserorganismen

NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 90 %: 20 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Schutz der Ersthelfe :
Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, sofort ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen.
Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Symptome: Gamma-Cyhalothrin kann an exponierten Stellen Brennen, Kribbeln oder Taubheitsgefühle hervorrufen (Parästhesie).
Risiken: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.
Bei Vergiftungserscheinungen sofort einen Arzt, eine Klinik oder ein Krankenhaus aufsuchen. Erklären Sie, dass das Opfer mit einem Pyrethroid-Insektizid in Kontakt gekommen ist. Beschreiben Sie den Zustand des Opfers und das Ausmaß der Exposition. Entfernen Sie die exponierte Person sofort aus dem Bereich, in dem sich das Produkt befindet. Sobald ein Kribbeln in irgendeinem Hautbereich festgestellt wird, wird empfohlen, sofort Lidocain oder eine Vitamin-E-Creme aufzutragen. Zu diesem Zweck sollte Lidocain oder Vitamin-E-Creme am Arbeitsplatz verfügbar sein. Ein spezifisches Antidot gegen diese Substanz ist nicht bekannt. Eine Magenspülung und die Verabreichung von Aktivkohle können in Betracht gezogen werden. Normalerweise tritt eine spontane Erholung ein. Wenn Gamma-Cyhalothrin in die Haut eindringt, kann es eine sonnenbrandähnliche Reizung verursachen. Die Substanz wird in eine unpolare Umgebung wie ein Öl oder eine Creme auf Fettbasis gezogen. Vitamin-E-Creme hat sich als vorteilhaft erwiesen. Wasser ist hochpolar und wird die Reizung nicht verringern, sondern kann sie verlängern. Heißes Wasser kann die Schmerzen verstärken. Bei einer Kontamination der Augen kann die Instillation eines Lokalanästhetikums in Betracht gezogen werden.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen:
Das Produkt ist unter normalen Bedingungen der Lagerhaltung stabil. Vor Frost und extremer Hitze schützen. In geschlossenen, beschrifteten Behältern lagern. Der Lagerraum sollte aus nicht brennbarem Material bestehen, geschlossen, trocken, belüftet und mit einem undurchlässigen Boden versehen sein, zu dem Unbefugte oder Kinder keinen Zugang haben. Ein Warnschild mit der Aufschrift "GIFT" wird empfohlen. Der Raum sollte nur für die Lagerung von Chemikalien verwendet werden. Lebensmittel, Getränke, Futtermittel und Saatgut sollten nicht vorhanden sein. Es sollte eine Handwaschstation vorhanden sein. Die Lagerung von Mischungen des Produkts mit anderen Produkten kann die Toxizität aufgrund der Extraktion des Wirkstoffs aus den Kapseln erhöhen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

GAMMA-CYHALOTHRIN, 1,2-Benzisothiazolin-3-one

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H373) Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P260) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P314) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Nexide®: reg. WZ Cheminova A/S, Dänemark
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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