PYRUS®

400 g/l Pyrimethanil

Wirkstoff:

400 g/l Pyrimethanil

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
61500144 x 5 l Umkarton
615011512 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

entfällt

Fungizid zur Bekämpfung von Grauschimmel bzw. Graufäule (Bortytis cinerea) an Weinreben, Erdbeeren sowie Schorf (Venturia spp.) an Kernobst


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

PYRUS® ist ein Kontaktfungizid mit translaminarer Wirkung gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) in Weinreben und Erdbeeren, sowie Schorf (Venturia spp.) in Apfel und Birne. Das Produkt wirkt überwiegend protektiv (vorbeugend), aber auch zum Teil kurativ (befallshemmend). PYRUS® zeigt auch bei niedrigen Temperaturen eine sehr gute Wirkung.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Pyrimethanil: D1

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Apfel, BirneSchorf (Venturia spp.)
ErdbeereBotrytis cinerea, Botrytis cinerea
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)Botrytis cinerea

Anwendung

Verträglichkeit

PYRUS® ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen wichtigen Reb- und Erdbeersorten gut verträglich.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Botrytis cinerea
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 60
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 2.000 l/ha
Erläuterungen: Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung
Anwendungstechnik: mit Dreidüsengabel
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Botrytis cinerea
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Ab Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 bis 2.000 l/ha
Erläuterungen: Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung
Wartezeit: 3 Tage
(WH915) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
(WH950) Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
(WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse:Apfel, Birne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (Venturia spp.)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,33 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 56 Tage

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Botrytis cinerea
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 0,625 l/ha
ES 61: 1,25 l/ha
ES 71: 1,875 l/ha
ES: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: Basisaufwand: maximal 400 l/ha
ES 61: maximal 800 l/ha
ES 71: maximal 1.200 l/ha
ES 75: 2,5 l/ha maximal 1.600 l/ha
Wartezeit: 21 Tage
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10, 75% 5, 90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

PYRUS® zeigt nach bisherigen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen keine spezifischen Unverträglichkeiten mit handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden oder Akariziden. Vor der Mischung mit Blattdüngern wird ein Vorversuch empfohlen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten, welche die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, vorherzusehen sind, wird ein Versuch in kleinen Mengen empfohlen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, wird keine Haftung übernommen, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzbrühe

PYRUS® vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in den Spritzbehälter einfüllen, das Rührwerk einschalten, PYRUS® zugeben und die fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. Nie mehr ansetzen als benötigt wird.

Technik

Nur vom JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Das Gerät vor der Benutzung auslitern und Düsenausstoß kontrollieren.

Spritztechnik Wein
Bewährte Wassermengen
100-800 l Wasser/ha abhängig von Ausbringtechnik und Entwicklungsstand der Reben.

Direktzuglagen
Die Wassermenge ist so zu wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung der Reben gegeben ist. Um Abtropfverluste zu vermeiden, bei Behandlungen der gesamten Laubwand max. 800 l/ha und bei der Behandlung der Traubenzone max. 400 l/ha ausbringen.

Steillagen
Bitte kontaktieren Sie Ihren regionalen Beratungsdienst für Empfehlungen zu Aufwand und Wassermengen.

Spritztechnik Erdbeeren
Bewährte Wassermenge: 500-2.000 l Wasser/ha
Freiland: Spritzen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel

Reinigung

Nach der Anwendung von PYRUS® Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf vorher behandelten Flächen ausbringen.

Resistenzmanagement

Zur Vorbeugung von Resistenzen wird empfohlen, PYRUS® gegen Botrytis cinerea nur einmal pro Saison zu spritzen. Der Einsatz des Produktes sollte in Spritzfolgen immer im Wechsel mit nicht kreuzresistenten Wirkstoffen erfolgen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN134) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Gewässerschutz

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

(Leer)
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS120) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS520) Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung Erdbeere im Freiland gilt: (NW608-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Birne, Apfel gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 20 m , 75% 10 m, 90% 5 m


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme

Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Nach erstem Ausspülen, jegliche Kontaktlinsen entfernen und während mindestens 15 Minuten weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen.
Nach Verschlucken: Bei Exposition oder Unwohlsein GIFTZENTRALE oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Arysta LifeScience Benelux Sprl. Rue de Renory 26/1 BE 4102 Seraing Telefon +32 4 385 97 11

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89