MERTIL®

400 g/l Flufenacet ,
200 g/l Diflufenican

Wirkstoff:

400 g/l Flufenacet ,
200 g/l Diflufenican

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
62604024 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

MERTIL® ist ein Kontakt- und Bodenherbizid zur Bekämpfung einjähriger Gräser und breitblättriger Unkräuter in Wintergetreide (Weizen, Gerste, Triticale, Roggen). Das Produkt wird gemäß den Angaben dieses Etiketts in einer einzelnen Anwendung im Nachauflauf eingesetzt.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Flufenacet: 15 , Diflufenican: 12

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, TriticaleAcker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Nicht anwenden, wenn binnen 4 Stunden Regen zu erwarten ist.
Nicht anwenden bei Anbaupflanzen, die unter folgenden Stressfaktoren leiden: Frost, Nährstoffmangel, Bodenverdichtung, übermäßig feuchte oder trockene Bedingungen, Schädlings- oder Krankheitsbefall. Nicht auf Böden mit mehr als 10 % organischer Substanz anwenden, da dies die Leistungsfähigkeit des Produkts beeinträchtigen kann.
Nicht auf sehr leichten Böden oder Böden mit hohem Stein- oder Kiesanteil anwenden, da dies die Anbaupflanzen schädigen kann.
Das Produkt nicht im Boden oder bei breitwürfig gesäten Pflanzen anwenden, da unbedeckte Saat beschädigt werden kann.
Nicht bei Getreide mit Untersaat oder Anbaupflanzen anwenden, für die eine Untersaat geplant ist.
Anbaupflanzen nach einer Behandlung im Herbst bis zum Frühjahr weder eggen noch walzen.
Ein Abtreiben auf benachbarte Anbaupflanzen vermeiden.

Verträglichkeit

MERTIL® ist nach bisherigen Erkenntnissen sehr gut verträglich in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Triticale und ist ohne Sorteneinschränkung einsetzbar. Entscheidend für eine gute Kulturverträglichkeit sind ein abgesetztes Saatbett, eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm. Die Wirkung und Verträglichkeit des Produktes kann durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse (z. B. Trockenheit, Staunässe, Frühfrost) oder einem zu späten Behandlungstermin u. a. beeinträchtigt werden. Starke Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung und ein verzögertes Auflaufen der Kultur können unter Umständen zu einer geringen Wirkstoffaufnahme der Kulturpflanzen führen. Daraus möglicherweise resultierenden chlorotischen Erscheinungen der ersten beiden Blätter verwachsen sich wieder und haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 10-13
Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l
Wartezeit: keine

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

MERTIL® ist mit gebräuchlichen Herbiziden mischbar.
Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

MERTIL® vor Gebrauch gut aufschütteln.

1.Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.
2.Benötigte Menge MERTIL® langsam (ggf. über die Einspülschleuse) in den Tank geben.
3.Bei der Anwendung in Tankmischung, wie folgt vorgehen: flüssige Partner – wenn nicht anders empfohlen – zuletzt.
4.Packungen sorgfältig restentleeren.
5.Tank mit fehlender Wassermenge auffüllen. Beim Einfüllen des Präparates bis zum Ende des Spritzvorganges muß das Rührwerk eingeschaltet bleiben. Spritzbrühe nicht absetzen lassen. Angesetzte Spritzbrühe unverzüglich ausbringen.

Reinigung

Spritzgerät- und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen, betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Nachbau

Bei einem Ausfall, einer mit MERTIL® behandelten Fläche, kann bei einem vorzeitigen Umbruch Winterweizen direkt nachgebaut werden. Nach dem Pflügen der betroffenen Fläche, ist auch der Nachbau von Wintergerste wieder möglich. Bei Sommerweizen, Sommergerste, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, Ackerbohnen und Erbsen ist eine ca. 20 cm tiefe Pflugfurche erforderlich, außerdem sollte nach dem Umbruch und der neuen Einsaat, ein Abstand von 12 Wochen dazwischen liegen.

Resistenzmanagement

Der Wirkstoff Diflufenican gehört zur HRAC-Gruppe F1 und hemmt die Carotinoidbiosynthese der Phytoen-Desaturase (PDS). Der Wirkstoff Flufenacet gehört zur HRAC-Gruppe K3 und hemmt die Zellteilung Stämme einiger einjähriger Gräser (z.B. Acker-Fuchsschwanzgras, Flughafer und Einjähriges Weidelgras) haben eine Resistenz gegen Herbizide entwickelt, was zu schwachen Ergebnissen bei der Behandlung führen kann. Zur Verhinderung einer Resistenz oder zum richtigen Umgang sollte eine geeignete Vorgehensweise gewählt werden. Die Weed Resistance Action Group (Aktionsgruppe zu Unkrautresistenz) hat zu diesem Thema Richtlinien erarbeitet, die über die Home-Grown Cereals Authority, den CPA (Crop Protection Association - Verband der Pflanzenschutzindustrie), Ihren Saatguthändler, Landwirtschaftsberater oder Produkthersteller erhältlich sind.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.


(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50% 15 m,75% 10 m, 90% 5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
Selbstschutz des Ersthelfers: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achtenPflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373 - Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter ... zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0033 - Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
MERTIL® = eingetragende Marke der UPL LTD
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89