MICROTHIOL® WG

800 g/kg Schwefel

Wirkstoff:

800 g/kg Schwefel

Formulierung:

Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
605054725 kg Sack

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

MICROTHIOL WG ist ein biologisch hoch aktiver, kolloider, mikronisierter Netzschwefel von besonderer Feinheit mit hoher Schwebefähigkeit und wirkt ausgezeichnet gegen Echte Mehltaupilze. MICROTHIOL WG kann im Spritz- oder Sprühverfahren eingesetzt werden. Durch die Anwendung wird auf der Blattoberfläche ein Schutzbelag aufgebaut, der die Sporenkeimung bei Echten Mehltaupilzen verhindert. Die Wirkung ist vorbeugend. MICROTHIOL WG muss daher vor oder bei Infektionsbeginn eingesetzt werden. Bei den zugelassenen Anwendungen im Gemüsebau, Kernobst, Steinobst wird bei Milben eine Befallsminderung erreicht.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Schwefel: M2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Garten-Kürbis (CUUPE), Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA)Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Getreide (3CERC) (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Echter Mehltau (ERYSGR, Erysiphe graminis)
Kernobst (NNNOK) ausgenommen: ApfelbeereEchter Mehltau (PODOLE, Podosphaera leucotricha), Schorf (1VENTG, Venturia spp.) ausgenommen: Lagerschorf (VENTIN, Venturia inaequalis)
Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDO)Echter Mehltau (SPHRPA, Sphaerotheca pannosa)
Tomate (LYPES), Gemüsepaprika (CPSAN, inklusive Peperoni und Chili), Aubergine (SOLME)Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Weinrebe (VITVI) Nutzung als Tafel- und KeltertraubePhomopsis viticola (PHOPVI), Echter Mehltau (UNCINE, Uncinula necator)
Zucchini (CUUPG), Gurke (CUMSA)Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Zuckerrübe (BEAVA)Echter Mehltau (ERYSBE, Erysiphe betae)

Anwendung

Verträglichkeit

Die Wirkung von MICROTHIOL WG ist temperaturabhängig, deshalb nicht bei kühlem Wetter (ungenügende Wirkung) oder bei großer Hitze und praller Sonne spritzen (Gefahr von Verbrennungen und Berostungen). Bei Außentemperaturen über 27°C sollte die Anwendung von Schwefel und schwefelhaltigen Produkten unterbleiben.
Nicht bei schwefelempfindlichen Sorten anwenden. Bei schwefelempfindlichen Apfelsorten wie z.B. Berlepsch, Cox Orange und Ontario die Hinweise des amtlichen Planzenschutzdienstes beachen.

Als empfindlich einzustufende Apfel- und Birnensorten sind bisher bekannt:
Altländer Pfannkuchen, Berlepsch, Berner Rosenapfel, Black Ben Davis, Black Staymann, Braeburn, Commercio, Cox Orange, Croncels, Danziger Kantapfel, Golden Delicious, Granny Smith, Grüner Stettiner, Holsteiner Cox, Kidd's Orange, Jonathan, Klarapfel, Landsberger Renette, Morgenduft, Oldenburg, Ontario, Red Delicious, Renetta, Rheinischer Winterrambour, Rome Beauty, Signe Tillisch, Stayman Red, Weißer Winterkalvill, Winesap, Winterglockenapfel,
Alexander Lucas, Bosc's Flaschenbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise, Josefine von Mecheln, Kaiser Alexander, Köstliche von Charneux, Vereinsdechant, Williams Christ

Bestimmte Pflanzenarten oder Sorten können empfindlich reagieren. Deshalb vor der Behandlung des gesamten Bestandes erst an einzelnen Pflanzen die Verträglichkeit bei gegebenen Anzuchtbedingungen prüfen.

Anwendung

ACKERBAU

Anwendungsnummer: 008467-00/00-005
Pflanzenerzeugnisse:Getreide (3CERC) (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (ERYSGR, Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 15 bis 69
Von 5-Blatt-Stadium: 5. Laubblatt entfaltet bis Ende der Blüte
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 35 Tage

Anwendungsnummer: 008467-00/00-008
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe (BEAVA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (ERYSBE, Erysiphe betae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 39 bis 49
Von Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 14 Tage

GEMÜSEBAU

Anwendungsnummer: 008467-00/00-006
Pflanzenerzeugnisse:Tomate (LYPES), Gemüsepaprika (CPSAN, inklusive Peperoni und Chili), Aubergine (SOLME)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 13 bis 87
Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 70 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 8 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag

Anwendungsnummer: 008467-00/00-007
Pflanzenerzeugnisse:Garten-Kürbis (CUUPE), Melone (CUMME), Wassermelone (CITLA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 13 bis 87
Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 70 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag

Anwendungsnummer: 008467-00/00-010
Pflanzenerzeugnisse:Zucchini (CUUPG), Gurke (CUMSA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze (1ERYSF)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 13 bis 87
Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 70 % der Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 1.000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag

OBSTBAU

Anwendungsnummer: 008467-00/00-003
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (NNNOK) ausgenommen: Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (PODOLE, Podosphaera leucotricha)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 09 bis 85
Von grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1.500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Anwendungsnummer: 008467-00/00-004
Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDO)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (SPHRPA, Sphaerotheca pannosa)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 09 bis 85
Von Blattknospen zeigen grüne Spitzen: braune Knospenschuppen abgeworfen; Knospe von hellgrünen Hüllblättern umgeben bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1.500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage

Anwendungsnummer: 008467-00/00-011
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (NNNOK) ausgenommen: Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (1VENTG, Venturia spp.) ausgenommen: Lagerschorf (VENTIN, Venturia inaequalis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 09 bis 85
Von grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 bis 1.500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage

WEINBAU

Anwendungsnummer: 008467-00/00-001
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (VITVI) Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phomopsis viticola (PHOPVI)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 01 bis 16
Von Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis 6 Laubblätter entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: max. 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 6,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 500 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage

Anwendungsnummer: 008467-00/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (VITVI) Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (UNCINE, Uncinula necator)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 09 bis 81
Von Knospenaufbruch: grüne Triebspitzen deutlich sichtbar bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: BBCH 09: 6 kg/ha
BBCH 61: 8 kg/ha
BBCH 71: 4 kg/ha
BBCH 75: 5,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: BBCH 09: 400 l Wasser/ha
BBCH 61: 800 l Wasser/ha
BBCH 71: 1.200 l Wasser/ha
BBCH 75: 1.600 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage

Anwendungsnummer: 008467-00/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (VITVI) Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (UNCINE, Uncinula necator)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBVH 15 bis 81
Von 5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Mindestens 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: Flächenbehandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)
spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 6,0 kg/ha
Max. Aufwandmenge: BBCH 61: 8,0 kg/ha
BBCH 71: 4,0 kg/ha
BBCH 75: 5,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 75 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage; Tafeltrauben: 28 Tage
(SF1815) Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
(SF1816) Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
(NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NT810) In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
Die Kennzeichnungsauflage NT 810 ersetzt die Anwendungsbestimmung NT102, die für die Anwendungs-Nr. 008467-00/00-002 für Bodengeräte festgesetzt wurde.
(NT158) Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 75 L/ha erfolgen.
(NZ184) Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die "Liste der Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau" des Julius Kühn-Instituts (JKI) als Teil der beschreibenden Liste gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die in der Liste genannten Verwendungsbestimmungen sind einzuhalten.
(NZ183) Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
(NW616) Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Die Anwendungsbestimmung NW616 ersetzt die Anwendungsbestimmungen NW605-1 und NW606, die für die Anwendungs-Nr. 008467-00/00-002 für Bodengeräte festgesetzt wurden.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

MICROTHIOL WG ist mit allen gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden sowie AHL (bis zu 5 kg MICROTHIOL WG je 100 l AHL) mischbar. Bei sehr kaltem oder hartem Wasser und in Mischung mit mehreren anderen Komponenten MICROTHIOL WG vorher mit wenig Wasser anteigen. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachen.

Ansetzen der Spritzbrühe

1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.
2. Benötigte Menge MICROTHIOL WG langsam (ggf. über Einspülschleuse) in den Tank geben.
3. Bei Anwendung in Tankmischung jetzt Mischpartner zusetzen (flüssige Partner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt).
4. Packungen sorgfältig restentleeren.
5. Tank mit fehlender Wassermenge oder AHL auffüllen. Beim Einfüllen des Präparates bis zum Ende des Spritzvorganges muss das Rührwerk eingeschaltet bleiben. Spritzbrühe nicht absetzen lassen. Angesetzte Spritzbrühen sind unverzüglich auszubringen.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Resistenzmanagement

Um das Risiko einer entstehenden Wirkstoffresistenz entgegenzuwirken, sind die Präparate und auch die Wirkstoffgruppen regelmäßig zu wechseln. In verschiedenen Kulturen nicht die gleichen Wirkstoffgruppen einsetzen. In der Fruchtfolge die Wirkstoffgruppen wechseln.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN3001) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW263) Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Anwenderschutz

Zur weiteren Beachtung

(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
(NT810) In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.

Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Indikationen im Obstbau gilt zusätzlich: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002)
in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(WP732) Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.


(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.


Für die Indikationen im Obst- und Weinbau gilt zusätzlich: (NN234) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.


Für die Indikationen im Obst- und Weinbau sowie bei Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu
beachten.


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Indikationen im Ackerbau sowie bei Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone, Zucchini und Gurke gilt zusätzlich: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen und gut belüfteten Ort lagern. Im Originalbehälter lagern. Nicht bei Temperaturen über 40°C aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H315 - Verursacht Hautreizungen.

Sicherheitshinweise:

P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234 - Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
MICROTHIOL® = reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A Claudius Prinsenlaan 144a, Block A NL 4818 CP Breda

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 23.06.2026