WIZARD®

125 g/l Phenmedipham ,
125 g/l Ethofumesat

Wirkstoff:

125 g/l Phenmedipham ,
125 g/l Ethofumesat

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
60514432 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS09 , GHS07

Signalwort:

Gefahr

Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und der Vogel-, Sternmiere in der Zuckerrübe.

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

6MSR-C0DQ-DVKR-9PXQ

Wirkungsweise

Phenmedipham wird über die Blätter der Zielpflanze aufgenommen. Der Wirkstoff stört den Elektronentransport bei der Photosynthese, dadurch stirbt die betroffene Pflanze ab. Ethofumesat ist ein Blatt- und Bodenherbizid, das über das Xylem der Blattfläche und der Wurzel der Zielpflanzen aufgenommen wird. Die Wirkungsweise beinhaltet die Hemmung der Lipidsynthese, was zu einer Störung des Wachstums an den Meristemen und der Zellteilung führt.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Phenmedipham: 5 , Ethofumesat: 15

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Zuckerrübe (BEAVA)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT), Vogel-Sternmiere (STEME), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Beten (BEAVD; Rote, Gelbe, Weiße Bete) (Pflanzkultur)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT), Vogel-Sternmiere (STEME), Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Ackerhellerkraut, Ackersenf, Franzosenkraut, Hederich, Hirtentäschel, Holzahn, Klettenlabkraut, Kreuzkraut, Leinkraut, Melde, Taubnessel, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Winden-Knöterich

weniger gut bekämpfbar

Bingelkraut, Hundspetersilie, Kamille, Storchschnabel, Vogel-Knöterich, Zweizahn

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Anwendung

ACKERBAU

Anwendungsnummer: 00B362-00/00-001
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe (BEAVA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10-39: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Anwendungsnummer: 00B362-00/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe (BEAVA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Vogel-Sternmiere (STEME)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10-39: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 6 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Anwendungsnummer: 00B362-00/00-003
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe (BEAVA)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10-39: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
im Abstand von 9 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Anwendungsnummer: 00B362-00/01-001
Pflanzenerzeugnisse:Beten (BEAVD; Rote, Gelbe, Weiße Bete) (Pflanzkultur)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 10 bis 19
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Frühsommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Anwendungsnummer: 00B362-00/01-002
Pflanzenerzeugnisse:Beten (BEAVD; Rote, Gelbe, Weiße Bete) (Pflanzkultur)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Vogel-Sternmiere (STEME)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 10 bis 19
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Frühsommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 6 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 1,8 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Anwendungsnummer: 00B362-00/01-003
Pflanzenerzeugnisse:Beten (BEAVD; Rote, Gelbe, Weiße Bete) (Pflanzkultur)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 10 bis 19
Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Frühsommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 9 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Max. Aufwandmenge: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge: in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

WIZARD® ist mit den gängigen Herbiziden im Zuckerrübenanbau mischbar. Bei Tankmischungen sind grundsätzlich die Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Mischpartner zu beachten. Für mögliche negative Auswirkungen durch nicht empfohlene Mischungen, insbesondere bei Mehrfachmischungen, übernehmen wir keine Haftung, da nicht alle potenziellen Kombinationen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzbrühe

Beim Ansetzvorgang muss die Schutzausrüstung gemäß der Kennzeichnungsauflagen (Hinweise für den Anwenderschutz) oder Anwendungsbestimmungen getragen werden.

1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln!
4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben.
5. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Technik

Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.

Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten!
Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das Spritzgerät sorgfältig gespült werden:

1. Restmengenverdünnung: Technisch unvermeidbare Restmengen im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
2. Erste Reinigungsspülung: Den Tank mit etwa 10-20?% seines Volumens mit Wasser auffüllen. Dabei die Innenflächen mit einem Wasserstrahl, idealerweise unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Das Rührwerk mindestens 15 Minuten laufen lassen. Anschließend die Flüssigkeit bei laufendem Rührwerk über die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
3. Zweite Reinigungsspülung: Den Tank erneut mit ca. 10?% seines Volumens mit Wasser befüllen und die Innenflächen wie zuvor abspritzen. Das Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Die Flüssigkeit anschließend wieder über die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
Die grobe Reinigung des Spritzgeräts mit Wasser und Waschbürste sollte direkt auf dem Feld erfolgen. Reinigungswasserreste dürfen nicht über Hofabläufe in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.

Nachbau

Bei normaler Fruchtfolge besteht kein Nachbaurisiko, sollte es dennoch zum Ausfall der Kultur kommen, sind folgende Wartezeiten/Maßnahmen zu beachten:

Getreide 3 Monate Wartezeit nach der Applikation und 15 cm tiefe Pflugfurche
Kartoffel 2 Monate Wartezeit nach der Applikation und 15 cm tiefe Pflugfurche
Mais 2 Monate Wartezeit nach der Applikation und 15 cm tiefe Pflugfurche
Raps 2 Monate Wartezeit nach der Applikation und 15 cm tiefe Pflugfurche
Sojabohne, Zwiebeln ohne Wartezeit

Bitte beachten Sie auch die Hinweise, der möglichen Mischpartner zum Nachbau!

Resistenzmanagement

Das Risiko einer Wirkstoffresistenz gegenüber dem Präparat WIZARD ist als gering einzuschätzen. Dennoch sollte bei Folgekulturen auf den Einsatz gleicher Wirkstoffgruppen verzichtet werden. Im Rahmen einer regulären Fruchtfolge ist ein Wechsel der eingesetzten Wirkstoffe grundsätzlich zu empfehlen, um Resistenzbildungen vorzubeugen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF275-7AC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF284) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m beim Einsatz von 2,4 l/ha gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
5 m beim Einsatz von 1,2 l/ha gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
5 m beim Einsatz von 1,8 l/ha gegen Vogel-Sternmiere


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(VA290) Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes kein Nachbau von Wurzelgemüse (außer Zucker- oder Futterrüben) stattfindet.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemein: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Opfer nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Sämtliche verunreinigten Kleidungsstücke und Schuhe ausziehen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

An einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Von Zündquellen fernhalten. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS09 , GHS07

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 - BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

WIZARD®=reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A Claudius Prinsenlaan 144a, Block A NL 4818 CP Breda

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 11.05.2026