Wirkstoff:
570 g/kg AluminiumphosphidFormulierung:
Gaserzeugendes Produkt (GE)Bienen:
nicht gefährdet (B3)| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 654035 | 21 x 1 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS02 , GHS06 , GHS09Signalwort:
GefahrInsektizid zur Bekämpfung aller Arten von Vorratsschädlingen, wie dem Kornkäfer, Getreideschmalkäfer, Leistenkopfblattkäfer u.a. vorratsschädlichen Insekten.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
9CDQ-WCGM-RV03-K7YKWirkungsweise
Die Pellets in dieser Flasche entwickeln sehr giftiges Phosphorwasserstoffgas. Wenn sie mit Luft- oder Warenfeuchtigkeit in Berührung kommen, beginnt die nicht wieder zu bremsende Entwicklung des Phosphorwasserstoffgases, das aufgrund seines karbidähnlichen Geruchs leicht erkennbar ist. Deshalb müssen die Pellets nach Öffnen der Flasche gleich verwendet werden. Ein Umfüllen des Inhalts in andere Behältnisse ist nicht zulässig.
Generelle Vorsichtsmaßnahmen
Keine Weitergabe des Mittels durch den Erwerber an Dritte. Die Anwendung darf ausschließlich durch den sachkundigen Erwerber selbst erfolgen oder - unter dessen Verantwortung - durch zuverlässige Arbeitskräfte, die über die Gefährlichkeit und die sachgerechte Handhabung des Mittels umfassend unterrichtet wurden.
Materialverträglichkeit: Phosphorwasserstoff (PH3) kann Kupfer, Silber, Gold sowie deren Legierungen angreifen. Gegenstände, die diese Metalle enthalten, müssen daher geschützt werden.
Kunststoffleitungen: Keine Anwendung in Räumen mit Trinkwasserleitungen aus Kunststoff, außer bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512.
Elektronik: PH3 besitzt reduzierende und korrosive Eigenschaften, wodurch elektronische Geräte möglicherweise funktionsunfähig werden können. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch des Begasungsleiters, Verlag AgriMedia, Clenze.
Umweltschutz: Das Mittel, dessen Reste, entleerte Behältnisse sowie Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen – auch nicht indirekt über Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe oder Regen- und Abwasserkanäle (NW467).
Weitere wichtige Hinweise
Toxizität: 34?% des Gemisches enthalten Bestandteile mit unbekannter inhalativer Toxizität.
Entsorgung: Reste des Mittels sowie entleerte, nicht gereinigte Behälter gelten als Sonderabfall und müssen fachgerecht entsorgt oder an den Abgeber zurückgegeben werden.
Sicherheit: Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Naturschutz: Keine Anwendung während der Brutzeit geschützter Vogelarten in den zu behandelnden Objekten.
Verpackung: Originalverpackungen und entleerte Behälter dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Produktvorgaben: QuickPhos darf nur gemäß den Angaben auf dem Etikett verwendet werden.
Lagerung: Pellets dürfen nicht in anderen Behältnissen aufbewahrt werden.
Handhabung: Mit QuickPhos behandeltes Getreide darf nur mechanisch bewegt werden - nicht von Hand.
Begasungsbedingungen: Aufwandmenge und Dauer hängen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit ab. Richtwerte:
20 - 25?°C Raumtemperatur
max. 21?% Feuchte des Lagerguts
max. 60?% relative Luftfeuchtigkeit im Lagerraum
Aspirationsabfälle: Nicht verfüttern.
Temperaturgrenze: Keine Begasung bei Warentemperaturen unter 10?°C.
Selbstentzündungsschutz: Pellets vor Wasser und Flüssigkeiten schützen. Anhäufungen vermeiden, da sonst Selbstentzündung durch Phosphorwasserstoff möglich ist.
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Aluminiumphosphid: 24A
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Vorratslagerndes Getreide; ausgenommen Mais | Insekten (als Vorratsschädling) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
- Phosphorwasserstoff (PH3) kann Kupfer, Silber, Gold und deren Legierungen angreifen. Deshalb müssen Gegenstände, die diese Metalle enthalten, geschützt werden. Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512.- PH3 besitzt reduzierende, korrodierende Eigenschaften und kann dadurch elektronische Geräte funktionsunfähig machen. Weitere Hinweise finden Sie im "Handbuch des Begasungsleiters", Verlag AgriMedia, Clenze.
- Das Mittel sowie dessen Reste sind schadlos zu beseitigen oder dem Abgeber zurückzugeben. Restmengen sowie entleerte, nicht gereinigte Behälter gelten als Sonderabfall.
- Keine Anwendung während der Brutzeit geschützter Vogelarten, die in den zu begasenden Objekten nisten.
- Originalverpackungen oder entleerte Behälter dürfen nicht zweckentfremdet verwendet werden.
- QUICKPHOS PALLETS dürfen ausschließlich gemäß den Angaben auf dem Etikett verwendet werden.
- Bewahren Sie die Pallets nicht in anderen Behältnissen auf.
- Mit QUICKPHOS begastes Getreide darf nicht von Hand, sondern nur mit mechanischen Hilfsmitteln wie Kraftschaufeln oder Förderschnecken bewegt werden.
- Die Aufwandmenge und Durchgasungsdauer hängen von der Temperatur des Lagerguts sowie der zulässigen Luftfeuchtigkeit des Lagerraums und Lagerguts ab. Die angegebene Aufwandmenge gilt bei 20 - 25?°C Raumtemperatur, einer relativen Feuchte des Lagerguts von max. 21?% und einer relativen Luftfeuchte des Lagerraums von max. 60?%.
- Aspirationsabfälle dürfen nicht verfüttert werden.
- Bei Warentemperaturen unter 10?°C keine Begasung durchführen.
- Schützen Sie die Pallets vor Wasser und anderen Flüssigkeiten. Vermeiden Sie Anhäufungen der Pallets, da dies zur Selbstentzündung des Phosphorwasserstoffs führen kann.
Weitere Rechtsvorschriften:
Die Rechtsvorschriften über die Verwendung Phosphorwasserstoff entwickelnder Mittel und ihre Ergänzungen sowie die Auflagen der Länder- bzw. Kommunalbehörden müssen beachtet werden. Die Angaben entsprechen dem Zulassungsbescheid. Siehe auch: TRGS 512, Anl. 3 bzw. Broschüre "Wirkstoffe in Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmitteln-, Industrieverband Agrar e.V.,Karlstr. 21, 60329 Frankfurt/ M. Sowie das "med. Merkblatt für den Arbeitsschutz" von Dr. Med. A. Backhaus im Handbuch des Begasungsleiters. Die Nichteinhaltung der Anwendungshinweise kann zu Gesundheitsschäden führen, für die wir nicht haften, da sie außerhalb unseres Einflußbereiches liegen. Da wir auf die Anwendung und das Befolgen der Gebrauchsanleitung keinen Einfluss haben, haften wir ausschließlich für gleichbleibende Produktqualität.
Anwendung
VORRATSSCHUTZ
| Anwendungsnummer: | 006278-60/00-001 |
|---|---|
| Pflanzenerzeugnisse: | Vorratslagerndes Getreide; ausgenommen Mais |
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Insekten (als Vorratsschädling) |
| Anwendungsbereich: | gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | begasen |
| Aufwandmenge: | 36 g/t |
| Hinweis: | Einwirkungszeit: 21 Tage Sonstige Ergänzungen und Hinweise: bei Temperaturen über +10 °C |
| Wartezeit: | gasdichte Silozelle ohne Kreislaufbegasung, Vorratslagerndes Getreide : 5 Tage |
Mischbarkeit/Technik
Technik
Seien Sie bei der Anwendung sehr vorsichtig! QUICKPHOS PALLETS sind giftig und dürfen nicht verschluckt werden. Phosphorwasserstoff hat einen karbidähnlichen Geruch und ist ein starkes Atemgift. Deshalb muss das Einatmen gefährlicher Konzentrationen oder Staub unbedingt vermieden werden. Versichern Sie sich, dass sich vor und während der Begasung keine Menschen oder Haustiere im Anwendungsbereich aufhalten.Während der Begasung darf weder getrunken, geraucht noch gegessen werden.
Der Behälter mit QUICKPHOS PALLETS darf nur auf Anweisung eines Begasungsleiters geöffnet werden und zwar unmittelbar vor Gebrauch. Öffnen Sie den Behälter niemals in einer zündfähigen Atmosphäre. Die Pallets sind sofort gemäß ihrer Bestimmung zuzuführen.
Vor der Begasung müssen die Silozellen sorgfältig abgedichtet werden. Bei der Begasung von Getreide in Silozellen sind die Pallets einzeln beim Einlauf dem Getreidestrom beizugeben. Dies kann manuell oder mit einem geeigneten automatischen Dosiergerät (Dispenser) erfolgen in einen gleichmäßig fließenden Getreidestrom.
Beim Umgang mit dem Mittel sind geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und ein geeignetes Atemschutzgerät zu tragen. Nach jeder Entnahme ist der Behälter sofort wieder zu verschließen. Nach dem Einbringen der Pallets Hände gründlich waschen.
Vor der Anwendung von phosphorwasserstoffentwickelnden Pallets in lagerndem Getreide ist der Lagerleiter darüber zu informieren, dass die behandelte Getreidepartie nach der Begasung durch geeignete Maßnahmen (z.?B. Aspiration) von festen Rückständen zu befreien ist.
Behandelte Räume sind mit dem Warnhinweis "GEFAHR Räume nicht betreten wurden mit Phosphorwasserstoff begast" zu kennzeichnen. Diese Räume sind mindestens 4 bis 5 Stunden nach der Anwendung gründlich zu belüften und dürfen frühestens nach 5 Stunden wieder betreten werden, vorausgesetzt, die Konzentration der Raumluft unterschreitet sicher den Grenzwert von 0,14?mg/m³ (0,1?ppm) Phosphorwasserstoff.
Aus Verbraucherschutzgründen ist sicherzustellen, dass das gebrauchsfertige aluminiumphosphidhaltige Mittel nach der Anwendung gegen Vorratsschädlinge aus der Umgebung von Lebensmitteln entfernt wird.
Resistenzmanagement
Aufgrund der verfügbaren Daten wird erwartet, dass ein hohes Risiko für die Entwicklung von Resistenzen gegenüber Phosphin bei Vorratsinsekten existiert. Die folgenden Management-Strategien werden vorgeschlagen:- Anwendung: Aufwandmengen und Anwendungszeitpunkt der Gebrauchsanweisung einhalten. Aufwandmengen nach den Empfehlungen des Herstellers nicht unterschreiten, da dies die Resistenzentwicklung verstärken kann. Kontrollieren Sie das Auftreten der Schädlinge nach der Anwendung, um deren Erfolg beurteilen zu können.
- Zeitpunkt der Anwendung: QuickPhos sollte gegen das gefährlichste Entwicklungsstadium der Insektenschädlinge angewendet werden. Auf die Empfehlungen des Herstellers und der örtlichen Beratung achten.
- Schaffung einer Messbasis und Beobachtung von Populationen in Risikobereichen, um wesentliche Änderungen der Schadanfälligkeit zu erkennen.
Außerdem sollten vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, um die Resistenzentwicklung zu verhindern:
- Gute Hygiene ist wichtig, um Risikoareale, in denen Insektenpopulationen von einer Saison zur nächsten übertragen werden, zu vermeiden. Deshalb alle potenziell resistenten Insekten aus den Lagern beseitigen. Leere Lager und Geräte sollten gründlich gereinigt und, wenn möglich, mit einem chemischen Trockenmittel oder Staub vor der Ernte behandelt werden.
- Lagerung von neuem Getreide auf altem Getreide vermeiden.
- QuickPhos muss verschlossen, gasdicht gelagert und in Höhe und Dauer wie auf dem Etikett empfohlen, angewendet werden. Dies ist wichtig, da es gewährleistet, dass die Gaskonzentration für einen ausreichend langen Zeitraum hoch genug bleibt, um alle Entwicklungsstadien der Insektenschädlinge abzutöten.
- Getreide sollten nicht mehrmals begast werden.
- Alle Chemikalien müssen nach ihren Anweisungen auf dem Etikett verwendet werden.
- Die Insektenarten müssen vor der Behandlung identifiziert werden, um sicherzustellen, dass die richtige Bekämpfungsstrategie verwendet wird. Die Wirksamkeit ist bezüglich der Dosierung auch von dem zu behandelnden Volumen und nicht von der zu behandelnden Tonnage Getreide und deren Sorption abhängig. In gering befüllten Silozellen mit großem Leervolumen/Luftüberstand über dem eingelagerten Getreide kann die Wirksamkeit durch Nachschlupf aus nicht bekämpften Eiern herabgesetzt sein.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). (NN000) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SB195) Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
(SE1201) Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SF5053) An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
(SF510) Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
(SF514-1) Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
(SF524) Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
(SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(ST3312) Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
(VS005-1) Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
(DH001) RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen.
(EO001) SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
(EO002) SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
(EO004) SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW467) Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe Maßnahme
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein: Sofort einen Arzt rufen. Rettungskräfte: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit!. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Im Falle einer Exposition gegenüber Phosphine, bewegen Sie die Person aus dem kontaminierten Bereich im Freien.Sofort Notdienste anrufen. Sauerstoffbehandlung durchführen. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät verwenden.
Nach Verschlucken: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät verwenden. Im Falle einer Exposition gegenüber Phosphine, bewegen Sie die Person aus dem kontaminierten Bereich im Freien. Sofort Notdienste anrufen. Sauerstoffbehandlung durchführen.
Nach Hautkontakt: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Entfernen Sie zuerst das Produkt mit einem trockenen Tuch. Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Symptomatische Behandlung
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung gut verschlossen an einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze schützen. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Kein Kontakt mit Wasser zulassen. Nicht in der Nähe von starken Säuren lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS02 , GHS06 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
H261 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.H300 - Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310 - Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise:
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P284 - [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P361 - Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P223 - Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
P370+P378 - Bei Brand: Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
P370+P378 - Bei Brand: Sand zum Löschen verwenden.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 029 - Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.EUH 032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH 070 - Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
QUICKPHOS®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A Claudius Prinsenlaan 144a, Block A NL 4818 CP Breda
Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0