SYLLIT®

400 g/l Dodin (41 Gew. -%)

Wirkstoff:

400 g/l Dodin (41 Gew. -%)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
62025344 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS06 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

TMVE-V4R2-PSKY-7TWF

Wirkungsweise

Syllit wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch heilend (kurativ). Der Wirkstoff Dodine lagert sich tensidartig in die Zellmembranen der Pilze ab. Diese werden porös, was zu einem massiven Zellwasser- und Nährstoffverlust führt und den Pilzrasen zerstört. Syllit wirkt primär als Kontaktfungizid zum Schutz der Blattoberfläche, verfügt aber auch über translaminare Eigenschaften. Der Wirkstoff zieht in das Pflanzengewebe ein, wodurch Syllit bereits nach ca. 2 Stunden hochgradig regenfest ist.


Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Kernobst (3PMFC) ausgenommen: ApfelbeereSchorf (1VENTG, Venturia spp.)
Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE)Sprühfleckenkrankheit (BLUMJA, Blumeriella jaapii)

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Pfirsich (PRNPS)Kräuselkrankheit (TAPHDE, Taphrina deformans)

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Eine vollständige und gleichmäßige Benetzung der Blätter und Früchte ist entscheidend, da es primär als Kontaktfungizid wirkt. Dodine wird im Frühjahr und Frühsommer während der kritischen Blüte- und Fruchtbildungsphase eingesetzt, in der der Infektionsdruck durch durch Regen und freifliegende Ascosporen am höchsten ist. Strategie (Vorbeugend oder Kurativ): Protektiv: Ausbringung kurz vor einem angekündigten Regenereignis. Kurativ: Falls der vorbeugende Schutz verpasst wurde, kann Dodine bis zu 24 - 48 Stunden, nach Beginn der Blattnässe gesprüht werden, um die keimenden Sporen auf dem Blatt noch abzutöten.

Verträglichkeit

Im Kernobst Syllit nicht auf empfindlichen Sorten (wie Golden Delicious Äpfeln oder Williams Birnen) während der berostungskritischen Zeit (Vollblüte bis Haselnussgröße) einsetzen, um Fruchtberostungen zu vermeiden. Besonders kritisch sind in diesem Zeitraum Temperaturen um den Gefrierpunkt.

Anwendung

OBSTBAU

Anwendungsnummer: 025427-00/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (3PMFC) ausgenommen: Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (1VENTG, Venturia spp.)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 01 bis 59
Von Beginn der Knospenschwellung bis zum Ballonstadium (kurz vor der Blüte)

und von BBCH 71 bis 74
Vom Fruchtansatz bis die Früchte etwa 40 % ihrer sortentypischen Größe erreicht haben (Walnussgröße)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe
maximaler Mittelaufwand 1,7 l/ha je Behandlung
Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 60 Tage

Anwendungsnummer: 025427-00/00-004
Pflanzenerzeugnisse:Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Sprühfleckenkrankheit (BLUMJA, Blumeriella jaapii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 71 bis 79
Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe
maximaler Mittelaufwand 1,7 l/ha je Behandlung
Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



OBSTBAU

Anwendungsnummer: 025427-00/01-001
Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich (PRNPS)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kräuselkrankheit (TAPHDE, Taphrina deformans)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 51
Von Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Max. Aufwandmenge: 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe
maximaler Mittelaufwand 1,25 l/ha je Behandlung
Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Syllit ist nur eingeschränkt mit anderen Produkten mischbar. Sollte Syllit in Kombination mit anderen Produkten eingesetzt werden, sind die regionalen Empfehlungen zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Vor Gebrauch gut schütteln. Zuerst den Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk Syllit zugeben. Anschließend wird die noch fehlende Wassermenge aufgefüllt. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Spritzbrühe nach Arbeitspausen erneut sorgfältig aufrühren.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das gesamte Gerät sorgfältig gespült und gereinigt werden (ggf. geeignete Reinigungsmittel zusetzen, dabei auf die fachgerechte Entsorgung achten):

1. Unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

2. Ca. 10 bis 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen und das Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Flüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.

3. Ca. 10 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks, wie oben beschrieben, abspritzen. Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Anschließend die Flüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Resistenzmanagement

Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN134) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SF275-EEOS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF276-14OS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS227) Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, ist ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
(VA263) Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(WP7371) Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.


(VA277) Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.


für die Anwendung in der Süßkirsche, Sauerkirsche gilt zusätzlich: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich: (NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000
Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 5 m


Für die Indikation Pfirsisch gilt zusätzlich: (NW607-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemein: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Opfer nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Sämtliche verunreinigten Kleidungsstücke und Schuhe ausziehen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Nach Hautkontakt: Reizung.
Nach Augenkontakt: Schwere Augenschäden.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im verschlossenen Originalbehältnis zugänglich nur für befugte Personen an einem trockenen und belüfteten Platz aufbewahren. Geschützt in einem geeigneten Raum kühl und frostfrei lagern,fern von Hitze und Feuerquellen, bei Temperaturen < 35°C. Fernhalten von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln. Nicht in Räumen mit Temperaturen unter -5°C lagern.Nicht in die Nähe von Teichen, Flüssen, Gräben oder die Kanalisation gelangen lassen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS06 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenbestimmende Komponente:

Dodine (ISO); Dodecylguanidiniumacetat

Gefahrenhinweise:

H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H331 - Giftig bei Einatmen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
SYLLIT® =reg. WZ der Arysta LifeScience Benelux
Zulassungsinhaber: Arysta LifeScience Benelux Sprl. Rue de Renory 26/1 BE 4102 Seraing Telefon +32 4 385 97 11

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 09.06.2026