OBLIX®

500 g/l Ethofumesat

Wirkstoff:

500 g/l Ethofumesat

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
62025105 l Kanister (Nur im Kombi-Pack erhältlich)
62025104 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter zur Nachauflaufanwendung in Zuckerrüben, Futterrüben und Gräsern zur Saatguterzeugung

Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

Der in Oblix enthaltene Wirkstoff Ethofumesat wird sowohl über das Blatt als auch über den Boden von den Unkräutern aufgenommen und ist in seiner Wirkung von der Bodenfeuchte abhängig. Ist der Boden bei der Anwendung von Oblix an der Oberfläche abgetrocknet, erfolgt die Hauptwirkung erst nach späteren Niederschlägen. Oblix ist allgemein gut verträglich und im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Anwendungszeitpunkt sollte sich nach dem Stadium der zu bekämpfenden Unkräuter richten. Unkräuter werden am besten während des Auflaufens oder im Keimlingsstadium bekämpft. Dabei hemmt der Wirkstoff das Wachstum der Keimlinge und jungen Unkräuter und führt damit zu ihrem Absterben.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Ethofumesat: K3


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Ethofumesat: 15

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Gräser zur Saatguterzeugung; ausgenommen: Poa-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Amarant
Gauchheil
Einjähriges Bingelkraut
Klettenlabkraut
Knöterich - Arten
Vogelmiere

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Nur auf abgehärtete und gesunde Rübenpflanzen spritzen, die nicht durch Insekten, Flugsandschäden, Nachtfrost oder Herbizide geschwächt sind. Nicht bei Tageshöchsttemperaturen über 18 °C und nicht bei intensiver Sonneneinstrahlung spritzen. In diesen Fällen vorzugsweise abends spritzen.

Verträglichkeit

Unter normalen Verhältnissen ist OBLIX für alle üblichen Zucker- und Futterrübensorten gut verträglich. Unter ungünstigen Witterungsverhältnissen und bei geschwächten Rübenbeständen sind gelegentlich Wuchsbeeinflussungen möglich. Allerdings wachsen diese Erscheinungen in der Vegetationsperiode wieder aus und haben keinen Einfluss auf den Ertrag.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gräser zur Saatguterzeugung; ausgenommen: Poa-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Seitenspross sichtbar; BBCH 22-29
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr , nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet (BBCH 12 - 19)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: mindestens 5 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Erläuterungen: im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Bestandesschluss (BBCH 14 - 39)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Max. Aufwandmenge: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für den Mischungspartner Betasana SC 6 l/ha für die Kultur pro Jahr
Wasseraufwandmenge: 200 bis 300 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums kann OBLIX in Tankmischung mit anderen Rübenherbiziden (z. B.BETASANA SC, METAFOL SC, SHIRO, VIVENDI 100) angewendet werden. Die Gebrauchsanweisungen der Mischungspartner sowie die Angaben des Herstellers sind bei der Mischung unbedingt zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Den Tank zur Hälfte mit Wasser füllen und Rührwerk einschalten. Bei angeschaltetem Rührwerk die notwendige Menge OBLIX zugeben und den Spritztank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühe unmittelbar nach Ansatz ausbringen. Rührwerk während der Behandlung nicht ausschalten. Abtrift auf benachbarte Kulturen vermeiden. Nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie erforderlich! Behälter restlos leeren, gründlich mit Wasser spülen. Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Anfallende Restmengen von Spritzbrühe nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern 1:10 verdünnt auf der behandelten Fläche ausbringen. Angebrochene Verpackungen nach Gebrauch fest verschließen.

Reinigung

Verwendete Spritzgeräte sind täglich gleich nach Gebrauch gründlich mit Wasser zu reinigen und zu spülen, damit keine Mittelreste im Tank, in den Leitungen oder in den Filtern eintrocknen und später die Düsen verstopfen.

Nachbau

Nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) können nach der Rübenernte alle Kulturen nachgebaut werden. Schäden an Folgekulturen (vorallem Wintergetreide) sind unter ungünstigen Witterungsbedingungen möglich. Sollte ein vorzeitiger Umbruch der Zucker-/ Futterrüben erfolgen, so können nach einer 20 cm tiefen Bodenbearbeitung Zucker- und Futterrüben, Erbsen, Bohnen, Lein, Mais, Spinat und Luzerne nachgebaut werden. Bei Minimalbodenbearbeitung gilt, dass eine Wartezeit von mindestens 6 Wochen einzuhalten ist, dabei kann Raps auch nach Minimalbodenbearbeitung nachgebaut werden. Weidelgras kann frühestens einen Monat nach erfolgter Pflugfurche eingesät werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

5 m
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(VA273-2) Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebensmittelerzeugung frühestens einen Monat nach der Anwendung stattfindet (ausgenommen Zuckerrüben).


Für die Anwendung in der Zuckerrübe/Futterrübe im Splittingverfahren ab dem 2. Laubblatt bzw. Blattpaar entfaltet: (NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.


Für die Anwendung in der Zuckerrübe/Futterrübe im Splittingverfahren ab dem 2. Laubblatt bzw. Blattpaar entfaltet: (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Zuckerrübe und Futterrübe gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April
2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Gräser (ausgenommen Poa-Arten) gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom
13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Zuckerrübe und Futterrübe gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für die Anwendung in Zuckerrübe und Futterrübe gilt: (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.


Für die Anwendung in Gräser (ausgenommen Poa-Arten) gilt: (NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen.
Nach Augenkontakt: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Selbstschutz des Ersthelfers: Auf Selbstschutz achten
Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Exposition oder Unwohlsein GIFTZENTRALE oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische BehandlungPflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Nicht unter 0°C und über 30° C transportieren und lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 208-0098 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
OBLIX®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2232 701 25 0 Telefax +49 (0) 2232 701 25 -89