LODIN®

200 g/l Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l)

Wirkstoff:

200 g/l Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l)

Formulierung:

Emulsionskonzentrat (EC)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
60607954 x 5 l Umkarton
606084512 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS07 , GHS09 , GHS02

Signalwort:

Gefahr

LODIN® ist ein systemisch wirkendes Herbizid gegen Kletten-Labkraut und Vogelsternmiere in Getreide, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais und Grünland, sowie Ampferarten in Grünland.

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

UHGR-Q07M-XVK9-5H5V

Wirkungsweise

Lodin enthält Fluoxypyr-methyl-heptylester, das nach der Anwendung von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen wird. Der Absterbeprozess kann sich unter den vorgenannten ungünstigen Witterungsbedingungen verzögern. Auch bei kalter und feuchter Witterung (leichte Nachtfröste) ist die Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit gewährleistet.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l): O


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Fluroxypyr (als 1-Methyl-heptylester 288 g/l): 4

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Mais (ZEAMX)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Sommergerste (HORVS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommerhafer (AVESAKletten-Labkraut (GALAP), Vogel-Sternmiere (STEME
Wiesen, Weiden (3GRLC)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT), Ampfer-Arten (RUMSS)
Wintergerste (HORVW), Winterweichweizen (TRZAW), Winterhafer (AVESW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI)Kletten-Labkraut (GALAP), Vogel-Sternmiere (STEME)

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar

Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Klettenlabkraut, Knollen-Platterbse, Löwenzahn, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich

Ausreichend bekämpfbar

Auflaufluzerne, Auflaufsonnenblume, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Giersch, Brennnessel, Hirtentäschelkraut, Vogel-Knöterich, Weiße Taubnessel, Wiesenstorchschnabel

nicht bekämpfbare Arten

Acker-Distel, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Amarant, Ampferblättriger Knöterich, Ausfallraps, Bärenklau, Beinwell, Breitwegerich, Ehrenpreis-Arten, Gänseblümchen, Gänsefuß, Gemeiner Rainkohl, Gundermann, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Kälberkropf, Kamille-Arten, Klatschmohn, Melde-Arten, Saat-Wucherblume, Schafgarbe, Schachtelhalm, Wiesenkerbel
Für die optimale Wirksamkeit sollte die Anwendung von LODIN auf Unkräuter in der aktiven Vegetationsphase erfolgen.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Getreide: Die Behandlung sollte nur bei wüchsiger Witterung erfolgen. Geschwächte Bestände (z.B. durch Staunässe oder Trockenheit) nicht behandeln. Bei Nachttemperaturen unter -5°C oder angekündigten Nachtfrösten keine Applikation durchführen und keine Wachstumsregulatoren oder Stickstoffdünger beimischen. Unsachgemäße Anwendung kann Schäden verursachen, insbesondere bei Sommergetreide und Roggen. Spätbehandlungen in Roggen können Ertragsminderungen bewirken. Stroh aus behandelten Beständen nicht für Strohballen verwenden. Bestände mit Klee- oder Luzerne-Untersaaten nicht behandeln; Aussaat frühestens 14 Tage nach der Anwendung.

Grünland: Ampferbekämpfung im Rosettenstadium bei wüchsiger Witterung durchführen. Bei starkem Besatz oder geschädigten Pflanzen kann eine Nachbehandlung im Folgejahr erforderlich sein. Bei Einzelpflanzenbehandlung ist eine gute Benetzung wichtig. Verhaltenskodex zur Vermeidung der Ausbreitung beachten. Behandeltes Kreuzkraut ist giftiger und darf nicht in Heu oder Silage gelangen. Tiere erst wieder auf die Fläche lassen, wenn die Pflanzen vollständig abgestorben und keine Reste mehr sichtbar sind.

Anwendung

ACKERBAU

Anwendungsnummer: 00A265-00/00-001
Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste (HORVW), Winterweichweizen (TRZAW), Winterhafer (AVESW), Winterroggen (SECCW), Wintertriticale (TTLWI)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kletten-Labkraut (GALAP), Vogel-Sternmiere (STEME)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 39; Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(WP778) Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Anwendungsnummer: 00A265-00/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Sommergerste (HORVS), Sommerweichweizen (TRZAS), Sommerhafer (AVESA
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kletten-Labkraut (GALAP), Vogel-Sternmiere (STEME
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12-39; Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Anwendungsnummer: 00A265-00/00-003
Pflanzenerzeugnisse:Mais (ZEAMX)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13-16; Von 3. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m

GRÜNLAND

Anwendungsnummer: 00A265-00/00-004
Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden (3GRLC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab BBCH 13; 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Herbst, im Ansaatjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,75 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Anwendungsnummer: 00A265-00/00-005
Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden (3GRLC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten (RUMSS)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m
Anwendungsnummer: 00A265-00/00-006
Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden (3GRLC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten (RUMSS)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: 7 Tage Wartezeit zur Beweidung und Grünschnitt; 7 Tage Wartezeit zur Heu- und Silageernte
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

LODIN ist grundsätzlich mit handelsüblichen Getreidefungiziden, Insektiziden, Wachstumsreglern und Flüssigdüngern mischbar. Beim Einsatz von AHL ist auf den Einsatz von hochwertige Produkte zu achten. AHL muss vor der Beimischung im Verhältnis 1:1 mit Wasser verdünnt werden. Eventuelle Ätzschäden an Kulturpflanzen bei AHL-Mischungen sind auf die Düngekomponente zurückzuführen. Bei Mischungen mit anderen Produkten sind stets die Gebrauchsanweisungen der Mischpartner zu beachten, um die Eignung einer Mischung mit LODIN sicherzustellen.

Ansetzen der Spritzbrühe

Den Sprühbehälter zur Hälfte mit Wasser füllen. Die erforderliche Menge LODIN in den Sprühbehälter füllen, dann mit der erforderlichen Wassermenge auffüllen. Ständig rühren. Spritzvolumen von 200 bis 400 l/ha. Sauberes und einwandfreies Gerät verwenden.

Reinigung

Das Spritzequipment sollte unmittelbar nach der Anwendung gründlich mit einem geeigneten Spritztankreiniger gereinigt werden. Zunächst ist der Behälter vollständig zu entleeren und die technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser zu verdünnen. Diese verdünnte Restmenge wird bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausgebracht. Anschließend wird entweder das Reinigungsprogramm des Gerätes gemäß Bedienungsanleitung gestartet oder der Tank zu etwa 10 bis 20 % mit Wasser aufgefüllt. Die Innenflächen des Tanks sind mit einem Wasserstrahl, idealerweise unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, gründlich zu reinigen. Das Rührwerk sollte für mindestens 15 Minuten laufen, bevor die Reinigungsflüssigkeit ebenfalls über die Düsen auf der behandelten Fläche ausgebracht wird.
Die äußere Reinigung des Gerätes erfolgt mit Wasser und Waschbürste direkt auf dem Feld. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass weder das Mittel noch dessen Behälter in Gewässer gelangen und dass Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht über Hofabläufe in die Kanalisation eingeleitet wird. Indirekte Einträge müssen vermieden werden. Verunreinigte Reinigungsflüssigkeiten sind nach den örtlichen Vorschriften sicher zu entsorgen. Bei Verschütten ist die verunreinigte Kleidung sofort abzulegen und die Haut gründlich zu waschen. Schutzkleidung sollte mit Wasser oder verdünnter Reinigungslösung gereinigt und sorgfältig ausgespült werden.

Nachbau

Alle Kulturen können nach der Anwendung von LODIN angebaut werden.

Resistenzmanagement

Fluroxypyr, der Wirkstoff von LODIN, gehört zur Gruppe der synthetischen Auxine (HRAC-Gruppe 4). Eine wiederholte Anwendung von Produkten mit gleichem Wirkmechanismus kann zur Entwicklung resistenter Biotypen führen. Um dieses Risiko zu verringern, sollte die Anwendung von Herbiziden der gleichen Wirkstoffgruppe vermieden und durch Produkte mit unterschiedlichen Wirkmechanismen abgewechselt werden. Der Wirkstoffwechsel sollte sowohl innerhalb einer Kultur als auch in der Fruchtfolge beachtet werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste-Hilfe Maßnahme


Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen. Auswirkungen einer Überexposition: Verursacht Kopfschmerzen, Benommenheit oder andere Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem. Kann zu einer Reizung der Augen und der Atemwege führen.
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt hinzuziehen. Selbstschutz des Ersthelfers. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Symptomatische Behandlung

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalbehälter/der Originalverpackung an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
An einem trockenen Ort lagern.
Extrem hohe oder niedrige Temperaturen vermeiden.
Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS07 , GHS09 , GHS02

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330 +P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 066 - Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH 401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).

Haftung

Haftung

Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

LODIN®= reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Holdings Coöperatief U.A Claudius Prinsenlaan 144a, Block A NL 4818 CP Breda

Vertriebspartner: UPL Deutschland GmbH An der Hasenkaule 10 D 50354 Hürth Telefon +49 (0) 2233 492 18 90 Telefax Beratungsnummer +49 (0) 2233 492 18 0
Stand: 02.09.2026