Stabilan® 720

Wachstumsregler

Zulassung
034046-62

Wirkstoff:

720 g/l Chlormequatchlorid (558,3 g/l als Chlormequat) (63,6 % w/w)

Formulierung:

SL (Wasserlösliches Konzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1000006652 x 10 l Umkarton
100000672640 l Container
1000029681000 l Container

Piktogramm:

GHS07 , GHS09 , GHS05

Signalwort:

Achtung

Stabilan® 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Roggen, Triticale und Hafer. Der Halmverstärker Stabilan 720 wird hauptsächlich über das Blatt und die Wurzel der Pflanze aufgenommen. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und vergrößert den Halmdurchmesser. Dadurch wird die Standfestigkeit verbessert und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) erschwert.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Stabilan 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Roggen, Triticale und Hafer. Der Halmverstärker Stabilan 720 wird hauptsächlich über das Blatt und die Wurzel der Pflanze aufgenommen. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und vergrößert den Halmdurchmesser. Dadurch wird die Standfestigkeit verbessert und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) erschwert. Durch den Einsatz von Stabilan 720 wird das Lagern verhindert bzw. hinausgezögert, welches durch die Halmbruchkrankheit, Witterungseinflüsse und andere Faktoren hervorgerufen werden kann.


Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
HaferHalmfestigung
SommerweichweizenHalmfestigung
Winterroggen, TriticaleHalmfestigung
WinterweichweizenHalmfestigung

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Begonia-Arten, Weihnachtsstern, Pelargonium-Arten, Rhododendron simsii, TopfkulturStauchen

Wirkungsspektrum
Halmfestigung

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Die einzelnen Getreidearten und -sorten können standortabhängig verschieden reagieren. Es wird auf regionale Empfehlung der Fachberatung verwiesen. Als Orientierung können die folgenden Aufwandmengen gelten:

- Winterweichweizen:
Sorten mit guter Standfestigkeit 0,7 - 1 l/ha
Sorten mit mittlerer Standfestigkeit 1 - 1,5 l/ha
Sorten mit weniger guter Standfestigkeit 1,5 - 2,1 l/ha

- Winterroggen, Triticale alle Sorten 1,5 - 2 l/ha

- Sommerweichweizen je nach Sorte 0,5 - 1 l/ha

- Hafer
Sorten mit guter Standfestigkeit 1,3 l/ha
Sorten mit weniger guter Standfestigkeit 2 l/ha

Sortenlisten des Bundessortenamtes beachten!

Abdrift auf benachbarte Nicht-Getreidekulturen ist zu vermeiden, da sonst ebenfalls Verkürzungen der Pflanzentriebe auftreten können.
Stabilan 720 sollte nicht angewendet werden bei Staunässe, mangelhaft ernährten und dünn stehenden Beständen, auf Böden in schlechtem Kalkzustand, auf Grenz- und Übergangsböden. Wüchsiges Wetter und eine optimale Frühjahrsdüngung sind für die Anwendung vorteilhaft. Leichter Frost vor oder nach der Anwendung von Stabilan 720 beeinflusst die Wirkung nicht wesentlich, wenn der Halmfestiger allein ausgebracht wurde. Es sollte mindestens eine Stunde nach der Applikation nicht regnen. Bei extremen Witterungsbedingungen ist eine nachhaltige Beeinflussung der Kornausbildung durch Ährenkrankheiten nicht auszuschließen. Nicht spritzen während der Cyanamid-Phase nach dem Einsatz von Kalkstickstoff.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 21 - 31
(Von Beginn der Bestockung bis 1-Knoten-Stadium)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l/ha
Wartezeit: 63 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Winterroggen, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 30 - 37
(Von Beginn des Schossens bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt))
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l/ha
Wartezeit: 63 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Sommerweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 21 - 29
(Von Beginn der Bestockung bis Ende der Bestockung)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,3 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l/ha
Wartezeit: 63 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Hafer
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Halmfestigung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 32 - 39
(Von 2-Knoten-Stadium bis Ligula-Stadium)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 600 l/ha
Wartezeit: 42 Tage

Lückenindikationen nach §18a PflSchG bzw. geringfügige Verwendung nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Begonia-Arten, Weihnachtsstern, Pelargonium-Arten, Rhododendron simsii, Topfkultur
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stauchen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: letzte Behandlung spätestens 5 Wochen vor der Vermarktung
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 8
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
im Abstand von 7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 500 -1000 l/ha
Wartezeit: F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(SF275-14ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 140 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF276-91ZB) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 91 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF278-35ZB) Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Stabilan 720 ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.

Grundsätzlich ist auf Übereinstimmung der Anwendungstermine der Mischungspartner zu achten. In Kombination mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden bei sonniger, warmer Witterung sollte die Stabilan 720- Aufwandmenge um bis zu 0,3 l/ha reduziert werden, sofern die Mindestmenge von 0,5 l/ha nicht unterschritten wird. Keine Kombination mit Herbiziden bei der Anwendung in Hafer!
Mischungen möglichst umgehend ausbringen.

Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(WH963-1) Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.


(WH9152) In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe

Allgemeine Hinweise: Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen.
Augenkontakt: Sofort für mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Betroffene Person (en) an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Verschlucken: Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.

Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09 , GHS05

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H290) Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H312) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
(H411) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P264) Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen.
(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P390) Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
(P501) Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften über gefährliche Abfälle entsorgen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Stabilan®= reg. Marke der Nufarm Gruppe
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Zulassungsinhaber: TAMINCO N. V. Pantserschipstraat 207 BE 9000 Gent

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99