Amega® 360 SL
Herbizid

Wirkstoff:
360 g/l Glyphosat 441 g/l Kalium-SalzFormulierung:
SL (Wasserlösliches Konzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110005848 | 20 l Kanister |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltNur für den beruflichen Anwender.
Sicherheitsdatenblatt
Gebrauchsanleitung Übertragen am: 07.01.2025
Wirkungsweise
Amega 360 SL ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst.
Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7 - 10 Tagen die sichtbare Wirkung von dem Produkt ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamerer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Glyphosat: 9
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Ackerbaukulturen | Ausfallgetreide, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Ackerbaukulturen ausgenommen: Winterraps | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Kernobst Ab Pflanzjahr | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Stillegungsflächen | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter |
Weinrebe, ab dem 4 Standjahr | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen: Acker-Winde |
Wiesen, Weiden | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar
Mit 3 l/ha gut bekämpfbar:
Acker-Frauenmantel, Acker-Gauchheil, Acker-Fuchsschwanz (1), Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Acker-Steinsame, Acker-Stiefmütterchen (7), Acker-Vergissmeinnicht (7), Amaranth, Ausfallgetreide, Ausfallraps (11), Behaarter Zweizahn, Bingelkraut, Borstenhirse, Echte Kamille (7), Echtes Springkraut, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Fingerhirse, Floh-Knöterich (7), Flughafer, Franzosenkraut, Gemeine Melde, Gemeine Quecke (4), Gemeiner Erdrauch, Gemeines Kreuzkraut, Gemeiner Rainkohl, Gemeiner Stechapfel (7), Gemeines Rispengras, Gemeines Ruchgras, Gewöhnliche Vogelmiere, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Hohlzahn-Arten (7), Hühnerhirse (1), Klatschmohn, Kletten-Labkraut (7), Knaulgras, Kohl-Gänsedistel, Kornblume (7), Mäusegerste, Phacelia, Saathafer, Saat-Wucherblume, Schwarzer Nachtschatten (7), Sonnenwolfsmilch,Taubnessel-Arten (7), Trespen-Arten, Vogel-Knöterich (7), Weidelgras-Arten (1), Weißer Gänsefuß (7), Wicke-Arten, Wilder Rothafer, Windhalm, Zwiewuchs (Gerste).
weniger gut bekämpfbar
Acker-Minze, Acker-Winde (10), Ausfallerbsen, Binsen-Arten, Efeu, Japan-Knöterich, Kartoffeldurchwuchs, Luzerne, Segge-Arten, Winden-Knöterich, Zaunwinde (10)
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Schachtelhalm, Gemeiner Beinwell, Gewöhnlicher Giersch, Kleine Brennessel, Salbeigamander, Sumpf-Schachtelhalm, Weiß-Klee, Weißer Mauerpfeffer
Abkürzungen
(1) = bis Ende der Bestockung,
(2) = ab Schossen,
(3) = nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung),
(4) = geringer Besatz (0 - 15 Schosse/m2),
(5) = mittlerer Besatz (16 - 30 Schosse/m2),
(6) = starker Besatz (über 30 Schosse/m2),
(7) = bis 6 - 8 Blätter,
(8) = größere Pflanzen,
(9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar,
(10) = im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau
(11) = bis 10 cm,
(12) = größer als 10 cm
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
ResistenzmanagementDer Wirkstoff Glyphosat gehört in die HRAC Gruppe 9. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Anwendungsbedingungen
Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!
Regenbeständigkeit
Einjährige Gräser: ab ca. 3 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und mehrjährige Unkräuter: ab ca. 6 Stunden nach der Anwendung.
Spritztechnik
Die Konzentration der Spritzbrühe sollte nicht unter 1 % liegen. Optimalweise sollte Konzentration der Spritzbrühe, im Rahmen der Zulassung, bei 1,5 % oder darüber liegen.
Besondere Hinweise
Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! Amega 360 SL und die daraus hergestellte Spritzbrühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern.
Anwendungszeitpunkt
Amega 360 SL kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Der Einsatz kann sogar kurz vor oder nach kurzen Nachtfrösten (bis -3 °C) erfolgen.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Ausfallgetreide, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bis 2 Tage vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F= die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erfoderlich. |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte ODER nach dem Wiederergrünen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
Pflanzenerzeugnisse: | Ackerbaukulturen ausgenommen: Winterraps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Ende Samenquellung; Ende des Knospenschwellens |
Anwendungszeitpunkt: | vor dem Auflaufen bis 5 Tage nach der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F= die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erfoderlich. ausgenommen Winterraps |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst Ab Pflanzjahr |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | März bis Oktober während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen Reihenbehandlung |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 28 Tage |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Stillegungsflächen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Saat von Folgekulturen während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Verwendungszweck: Rekultivierung |
Wartezeit: | FF = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(VV549) Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe, ab dem 4 Standjahr |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter ausgenommen: Acker-Winde |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | während der Vegetationsperiode März bis Oktober |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 2 Für die Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 28 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen Reihenbehandlung |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Verwendungszweck: Nutzung als Tafel- und Keltertraube |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einkeimblättrige Unkräuter; Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | von 100 bis 400 l/ha |
Erläuterungen zur Kultur: | Verwendungszweck: Grünlanderneuerung |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(VV549) Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Amega 360 SL unter Umständen einschränken. Die gleichzeitige Ausbringung von Amega 360 SL und schwefelsaurem Ammoniak ist möglich.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspülschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Reinigung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig ist. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand manuell mit viel Wasser abspritzen.
Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Die Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Nachbau
Die Folgekulturen nehmen den auf den Boden gelangten Wirkstoff nicht auf, da dieser sofort an die Bodenstruktur gebunden wird. Durch biologischen Abbau wird der Wirkstoff ferner in natürliche Stoffe abgebaut. Da die Inaktivierung des Wirkstoffs von Amega 360 SL schnell abläuft, können alle Kulturen ohne Einschränkungen in kürzester Zeit nach der Anwendung von Amega 360 SL nachgebaut werden.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW261) Das Mittel ist fischgiftig.Gewässerschutz
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Anwendungsbestimmung
(NG352-1) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Hinweise für Ersthelfer: Achten Sie auf Selbstschutz! Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, lagern und transportieren Sie die Person in stabiler Seitenlage. Entfernen Sie verunreinigte Kleidung sofort!
Nach dem Einatmen: An die frischen Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsünfälle verständigen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen. Beschmutze Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Bei Auftreten einer andauerenden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärtzliche Betreuung aufsuchen.
Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Mund ausspülen.
Nach Verschluckent: Sofort einen Arzt oder einen Behandlungszenrum für Vergiftungsfälle verständigen. Mund ausspülen und Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergistungsfälle. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Hinweise für den Arzt:
Eine dem Zustand des Patienten angemessene symptomatische Behandlung wird emfpohlen. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden - Nicht rauchen!
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
(H411) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Zulassungsinhaber: Monsanto Agrar Deutschland GmbH Vogelsanger Weg 91 D 40470 DüsseldorfVertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99