TANDUS® EC
Herbizid

Wirkstoff:
200 g/l Fluroxypyr (288,078 g/l 1-Methyl-heptylester)Formulierung:
EC (Emulsionskonzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
---|---|
110005088 | 5 l Kanister |
110005088 | 4 x 5 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GSH02 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrTandus® EC ist ein systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und
Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung und zur Spätbehandlung in Wintergetreide im Frühjahr
Tandus® EC wird aufgrund der Ester-Formulierung von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der
Wirkstoff Fluroxypyr wird vorzugsweise über die Blätter aufgenommen und schnell verteilt. Der Transport
erfolgt akropetal zu den Vegetationspunkten, basipetal mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt
zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Dieser kann sich je nach
Witterung über mehrere Wochen erstrecken. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben auch
bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsperioden und bei leichten Nachtfrösten erhalten.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Fluroxypyr : 4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Mais | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerhafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerweichweizen, Sommergerste | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wiesen, Weiden | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter , Ampfer-Arten |
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterweichweizen, Wintergerste | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Gemeiner Hohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Kletten-Labkraut, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich
Hinweis: Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst.
weniger gut bekämpfbar
Ausfallsonnenblume und -luzerne, Brennnessel, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschelkraut, Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Stiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl
Anwendung
Hinweise zur Sachgerechten Anwendung
Anwendungsempfehlungen:Maximale Größe oder letztmögliches Bekämpfungsstadium der zu kontrollierenden Unkräuter
Klettenlabkraut - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): Blüte. Sommergetreide (0,75 L/ha): 10 cm Unkrautgröße. Mais (1 L/ha): 10 cm Unkrautgröße.
Gewöhnliche Vogelmiere - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): Blüte. Sommergetreide (0,75 L/ha): 10 cm Unkrautgröße. Mais (1 L/ha): 6-Blatt-Stadium.
Purpurrote Taubnessel - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): 4-Blatt-Stadium. Sommergetreide (0,75 L/ha): -. Mais (1 L/ha): -.
Windenknöterich - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): 6-Blatt-Stadium. Sommergetreide (0,75 L/ha): 4-Blatt-Stadium. Mais (1 L/ha): 4-Blatt-Stadium.
Vergissmeinnicht - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): Blüte. Sommergetreide (0,75 L/ha): 5 cm Unkrautgröße. Mais (1 L/ha): 5 cm Unkrautgröße.
Gemeiner Hohlzahn - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): Blüte. Sommergetreide (0,75 L/ha): 10 cm Unkrautgröße. Mais (1 L/ha): 10 cm Unkrautgröße.
Vogelknöterich - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): 2-Blatt-Stadium. Sommergetreide (0,75 L/ha): 2-Blatt-Stadium. Mais (1 L/ha): -.
Schwarzer Nachtschatten - Wintergetreide im Frühjahr (1 L/ha): -. Sommergetreide (0,75 L/ha): -. Mais (1 L/ha): 4-Blatt-Stadium.
Die Anwendung kontrolliert nur Unkräuter, die vor dem Zeitpunkt der Ausbringung gewachsen sind. Später keimende Unkräuter werden nicht kontrolliert. Für eine optimale Kontrolle ist es wichtig, dass die Behandlung mit einer Witterung einhergeht, die ein aktives Wachstum fördert, insbesondere für die Bekämpfung von Klettenlabkraut. Die besten Ergebnisse werden gegen kleine Unkräuter in kräftigen Kulturen erzielt, die unter warmen, feuchten Bedingungen wachsen. Vermeiden Sie die Anwendung auf nassen Blättern, wenn innerhalb von 2-3 Stunden Regen zu erwarten ist oder in Frostperioden. Die Anwendung sollte nicht auf Kulturen erfolgen, die durch hohe Temperaturen, Frost, Trockenheit, Staunässe, Nährstoffmangel, schweren Schädlings- oder Krankheitsbefall oder anderen Faktoren unter Stress stehen. Nicht bei windigem Wetter spritzen, Sprühdrift auf Nichtzielpflanzen und Kulturen vermeiden. Mais nicht in Perioden mit niedrigen Nachttemperaturen (unter 5°C) spritzen. Vermeiden Sie die Behandlung von Getreide in Zeiten l
ängerer Kälte (Temperaturen unter 10°C). Nicht bei Temperaturen über 25°C im Schatten anwenden. Kulturen, die Herbizid-Schäden aufweisen, nicht behandeln. Nur kräftige, gesunde Pflanzen behandeln, die unter guten Boden-oder Wetterbedingungen wachsen.
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Wintergerste |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen) - Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommergerste |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerhafer |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter, Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr ODER Herbst , im Ansaatjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 10,75 % 5,90 % 5
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Ab 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
50 % 20,75 % 15,90 % 10
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Ab 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen, Einzelpflanzenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 3 ml/l maximaler Mittelaufwand 2 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
(selber auffüllbar): | Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 2 l/ha Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: mit Spritzschirm |
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Ampfer-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Ab 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen, Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | 3 ml/l maximaler Mittelaufwand 2 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
(selber auffüllbar): | Weitere Erläuterungen: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 2 l/ha Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Tandus® EC ist mischbar mit gebräuchlichen Getreidefungiziden (z. B. Ampera) und -insektiziden, flüssigen Stickstoff- und Spurenelement-Blattdüngern, Wachstumsreglern wie z. B. CCC und mit gebräuchlichen Getreideherbiziden (z. B. U 46® M-Fluid). Bei Ausbringung in AHL pur ist Tandus® EC vor dem Einfüllen ins Spritzfaß in Wasser im Verhältnis 1:1 vorzumischen und dann der AHL-Menge zuzugeben. Bei AHL-Wassermischungen mindestens ein Verhältnis von 1:3 (AHL:Wasser) einhalten. Die Empfehlungen mit AHL beziehen sich ausschließlich auf AHL-Markenware. Eventuell auftretende Ätzschäden in Verbindung mit AHL sind auf die Düngerkomponente zurückzuführen. Bei Mischungen ist grundsätzlich die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.Ansetzen der Spritzbrühe
Herstellung der Spritzbrühe: Ausbringungsgeräte sollten stets in einem sauberen und intakten Zustand sein. Die Geräte müssen nach den Herstelleranweisungen kalibriert werden. Bei Zubereitung der Mischung den Tank zur Hälfte mit Wasser befüllen und das Rührwerk starten. Die empfohlene Mittelmenge in den Tank geben, den Spritztank mit Wasser bis zum gewünschten Volumen auffüllen und unter ständigem Rühren ausbringen. Niemals mehr als die auszubringende Sprühflüssigkeitsmenge zubereiten.Reinigung
Gerätereinigung: Nach dem Gebrauch das gesamte Spritzgerät, -leitungen und Filter sowie verunreinigte Schutzkleidung mit Wasser oder verdünnter Reinigungslösung gründlich reinigen und gut spülen. Behälter leeren und mit einem integrierten Druckspülungsgerät spülen oder manuell dreimalig spülen. Eine unzureichende Gerätereinigung kann Schäden an Pflanzen verursachen, die in der Folge behandelt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass Wasserläufe nicht mit dem kontaminierten Reinigungswasser verunreinigt werden. Verunreinigte Flüssigkeiten sollten nach den örtlichen Vorschriften sicher entsorgt werden. Verschütten vermeiden. Im Falle eines Verschüttens, verunreinigte Kleidung sofort entfernen und Haut reinigen.Nachbau
Nachbau (Kulturpflanzen, für die der Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist): Kulturen, die sehr empfindlich auf Fluroxypyr reagieren, wie z. B. Klee, Erbsen, Bohnen und andere Hülsenfrüchte, dürfen in der auf diese Anwendung folgenden Vegetationsperiode nicht ausgesät werden. Sonstige Vorsichtsmaßnahmen: bei einer Anwendung von 2 L/ha nicht in einer Tankmischung anwenden. Sprühkegel dürfen nicht überlappen. Bei Ausfall einer Getreide- oder Graskultur können die folgenden Kulturen ausgesät werden: Sommergetreide, Sommerraps, Mais, Zwiebel, Mohn und Weideland. Ein Mindestabstand von 5 Wochen ist erforderlich und es gibt keine Anbaubeschränkungen. Entsorgung von Stroh: Das Stroh muss nach der Ernte vom Feld entfernt werden; es darf nur als Brennstoff oder Einstreu verwendet werden, wobei der anfallende Dung nur auf Flächen ausgebracht werden darf, die in den nächsten 12 Monaten mit Getreide oder Gras bepflanzt werden sollen.Verträglichkeit
Pflanzenverträglichkeit: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Daher sollte die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Das Risiko möglicher Kulturschäden ohne Verträglichkeitsprüfung liegt beim Anwender. Die einzelnen Sorten können standortabhängig und wetterabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. Nicht bei Kulturen anwenden die mit Klee oder anderen Leguminosen-Mischungen untersät sind. Leguminosen werden abgetötet. Kulturen, die nur mit Gräsern untersät sind, können behandelt werden, sofern die Gräser gut etabliert sind und sich in der Bestockung befinden. TANDUS EC nicht bei Kulturen verwenden, die für die Saatgutproduktion angebaut werden.Resistenzmanagement
TANDUS EC enthält den Wirkstoff Fluroxypyr, der zur Gruppe der synthetischen Auxine gehört (HRAC/WSSA-Code 4). Die wiederholte Anwendung des Mittels, oder von Mitteln mit derselben Wirkungsweise, kann zum Auftreten resistenter Stämme führen. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel sollte der Beratungsdienst hinzugezogen werden. Um die Selektion resistenter Biotypen zu vermindern, sollten geeignete Resistenzvermeidungsstrategien angewendet werden. Hierzu gehören:
- Der Wechsel von Wirkstoffen / die Verwendung von Herbiziden mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus
- Keine Reduktion der zugelassenen Aufwandmenge
- Reduktion des Unkrautdrucks in der Fruchtfolge
- Bodenbearbeitungsmaßnahmen zur Unkrautreduktion
- Hygienemaßnahmen (Vermeidung der Verschleppung von Unkrautsamen durch Geräte)
Bei unzureichender bzw. nachlassender Wirksamkeit sollte der Pflanzenschutzberatungsdienst verständigt werden.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemeine Maßnahmen: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen. Auswirkungen einer Überexposition: Verursacht Kopfschmerzen, Benommenheit oder andere Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem. Kann zu einer Reizung der Atemwege führen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandenen Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Kann zu einer Reizung der Augen führen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt hinzuziehen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GSH02 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar.(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H335) Kann die Atemwege reizen.
(H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P330+P331) BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P403+P233) An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Tandus = reg. Marke der Nufarm-GruppeZulassungsinhaber: Nuvaros IP Ltd Whitbarrow Road, Berkeley House, Suite 4UK WA139AR Lymm
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4eD 50670 KölnTelefon 0221-179 179-0