TANDUS® 200
Herbizid

Wirkstoff:
200 g/l Fluroxypyr (288 g/l als 1-Methyl-heptylester) (20,7 % w/w)Formulierung:
EC (Emulsionskonzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110004713 | 4x5 l Umkarton |
110005041 | 12X1 l Umkarton |
Piktogramm:
GSH02 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrTandus® 200 ist ein systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in der Nachauflaufbehandlung in Winter-und Sommergetreide und zur Spätbehandlung im Wintergetreide im Frühjahr.
Zusätzlich kann es zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Mais und Grünland eingesetzt werden.
Tandus® 200 wird aufgrund der Ester-Formulierung von den Unkräutern sehr schnell ausfgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird vorzugsweise über die Blätter aufgenommen und schnell verteilt.
Sicherheitsdatenblatt
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Fluroxypyr: O
4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Mais (Körner- und Futtermais) | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerhafer | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerweichweizen, Sommergerste | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wiesen, Weiden | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wintergerste, Winterweichweizen | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinnicht, Ampfer-Arten, Gemeiner Hohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Kletten-Labkraut, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Wicke, Winden-Arten, Winden-Knöterich
Hinweis: Kletten-Labkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst.
weniger gut bekämpfbar
Ausfallsonnenblume und -luzerne, Brennnessel, Durchwuchskartoffel, Echter Erdrauch, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschelkraut, Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Stiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Ehrenpreis-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl
nicht bekämpfbare Arten
Ackerdistel, Ackersenf, Ausfallraps, Gänsefuß- und Melde-Arten, Hederich, Saatwucherblume
Anwendung
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Wintergerste, Winterweichweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12-47 (2-Blatt-Stadium : 2. Laubblatt entfaltet bis Blattscheide des Fahnenblattes öffnet sich) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen und nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200-400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 15 m
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Mais (Körner- und Futtermais) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 3 Laublatt entfaltet bis 7 Laublatt entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommergerste |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis Blattscheide des Fahnenblattes verlängert |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr , nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50% 5m, 75% 5m, 90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse: | Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 2-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr , nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerhafer |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet bis 2-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr , nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr ODER Herbst , im Ansaatjahr , nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50% % m, 75% 5 m, 90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen der Unkräuter , nicht im Ansaatjahr , während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 50% 20m, 75% 15m, 90% 10m
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Spritzmittel sein. Es wird empfohlen, die Spritze von vorher verwendeten Präparaten entsprechend der Gebrauchsanleitungen zu reinigen.
Reinigung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig ist. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand manuell mit viel Wasser abspritzen.
Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Spritzgerät zwischendurch kurz anstellen, um Schläuche und Gestänge zu spülen.
Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Düsen und Filter ausbauen und diese nochmals gründlich unter Zusatz von Reinigungsmittel durchspülen. Anschließend Gerät wieder zusammenbauen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Nachbau
Bei Aufwandmengen von 2 l/ha im Grünland:In einem Zeitraum von 12 Monaten nach Anwendung kein Nachbau von Erbsen, Bohnen, Klee oder anderen Leguminosen. Pflanzen, die mit 2 l/ha behandelt wurden, dürfen nur auf Gründland oder in für Getreide vorgesehene Flächen gemulcht oder gelagert werden. Nach Behandlung von 2 l/ha sollte Stroh nicht in den Boden eingearbeitet werden. Im Falle eines Ernteausfalls dürfen folgende Kulturen angebaut werden: Sommergetreide, Sommerraps, Mais, Zwiebel sowie Wiesen und Weiden. Eine Wartezeit von mindestens 5 Wochen ist erforderlich; Bodenbearbeitung kann uneingeschränkt stattfinden.
Verträglichkeit
Bei sachgemäßer Anwendung sind keine Schäden hinsichtlich Phytotoxizität zu erwarten. Die Kulturpflanzen sollten kräftig gewachsen und konkurrenzfähig sein. Keine Anwendung von Hurler bei Anzeichen von Kulturschäden durch Frost, Schädlinge, Krankheiten, Nährstoffmangel oder Feuchtigkeit. Keine Anwendung auch auf überschwemmten Flächen oder in Kulturen unter Trockenstress. Abdrift auf angrenzende Kulturen oder Nichtkulturland sowie Überlappung von Spritzflächen vermeiden.Resistenzmanagement
Werden Herbizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) über mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt, kann es zu einer Selektion von resistenten Biotypen kommen. Die resistenten Biotypen können sich ausbreiten und die Population dominieren. Um der Entwicklung von resistenten Biotypen vorzubeugen empfiehlt es sich, Folgebehandlungen in der Kultur oder innerhalb der Fruchtfolge mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) besitzen, vorzunehmen. Tandus 200 enthält den Wirkstoff Fluroxypyr und ist der HRAC-Gruppe O zugeordnet.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.(NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Wasserorganismen
(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
(EB001-1) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)
Anwendungsbestimmung
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten.Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Einen Arzt rufen.
Berührung mit der Haut: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen und kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen. Falls erforderlich, einen Arzt hinzuziehen.
Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen. Nach erstem Ausspülen, evtl. vorhandene Kontaktlinsen entfernen und mindestens 15 Minuten weiter ausspülen. Augen während des Ausspülens weit geöffnet halten. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Viel Wasser trinken. Umgehende medizinische Behandlung ist erforderlich.
Selbstschutz des Ersthelfers: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GSH02 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar.(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H315) Verursacht Hautreizungen.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H335) Kann die Atemwege reizen.
(H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
(P233) Behälter dicht verschlossen halten.
(P240) Behälter und zu befüllende Anlage erden.
(P241) Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden.
(P242) Funkenarmes Werkzeug verwenden.
(P243) Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P264) Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen.
(P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
(P272) Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P310) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
(P303+P361+P353) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
(P304+P340) BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P312) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P331) KEIN Erbrechen herbeiführen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P337+P313) Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P370+P378e) Bei Brand: Schaum, Kohlendioxid, Trockenpulver oder Wassernebel zum Löschen verwenden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P403+P235) An einem gut belüfteten Ort aufgewahren. Kühl halten.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am MainTandus = reg. Marke der Nufarm-Gruppe
Zulassungsinhaber: Barclay Chemicals, Manufacturing Ltd. Tyrellstown Way IE Dublin 15
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0