Carmina® 640

Herbizid

Zulassung
006284-00

Wirkstoff:

600 g/l Chlortoluron (50,9 % w/w) ,
40 g/l Diflufenican (3,4 % w/w)

Formulierung:

SC (Suspensionskonzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1000007102 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Carmina® 640 ist das leistungsstarke Getreideherbizid für den Herbst mit Langzeitwirkung gegen Windhalm, Einjährige Rispe und bedeutende Getreideunkräuter, insbesondere Kornblume und Kamille, dank ausreichender CTU- und DFF-Menge!

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Chlortoluron wird sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter aufgenommen und erfasst daher bereits vorhandene wie auch später keimende Ungräser und Unkräuter. Bei der Nachauflaufanwendung wird Chlortoluron von Ungräsern überwiegend über die Wurzeln aufgenommen, während bei Unkräutern die Hauptwirkung über die Blätter erfolgt. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist daher wichtig für eine gute Ungraswirkung. Ähnlich wie Chlortoluron wird auch Diflufenican sowohl über die Wurzeln als auch über die Blätter bereits vorhandener wie auch später keimender Unkräuter aufgenommen. Chlortoluron gehört zur Gruppe der Harnstoffe. Diflufenican gehört zur Gruppe der Pyridincarboxamide.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Chlortoluron: 5 , Diflufenican: 12

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, WintertriticaleGemeiner Windhalm, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Fuchsschwanz

Wirkungsspektrum
Gut bekämpfbar mit 3,5 l/ha

Acker-Fuchsschwanz, Weidelgras-Arten aus Samen im Vorauflauf (nach eigener Erfahrung).

Gut bekämpfbar mit 2,5 l/ha

Acker-Frauenmantel, Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergissmeinnicht, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm, Gewöhnliche Vogelmiere, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn (bis 2-Blattstadium), Kletten-Labkraut (bis 2-Blattstadium), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4-Blattstadium), Krähenfuß, Kreuzkraut-Arten, Melde-Arten, Rainkohl, Rauke-Arten, Saat-Wucherblume, Storchschnabel-Arten (bis 2-Blattstadium), Taubnessel-Arten

Weniger gut bekämpfbar

Hundspetersilie
ab 4-Blattstadium: Ausfallraps, Klatschmohn, Kletten-Labkraut

Nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Kratzdistel

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Bei verstärkter Nachtfrostgefahr nicht mehr spritzen.
Wenn die Ungräser das 4-Blattstadium noch nicht überschritten haben, ist die Wirkung am Besten.
Das Wintergetreide sollte gleichmäßig, mindestens 2-3 cm tief gedrillt werden. Feuchter Boden und Niederschläge nach der Spritzung fördern die Wirkung. Extrem trockener Boden beeinträchtigt bzw. verzögert die Wirkung.
Auf humusreichen Böden und Moorböden ist mit einer Minderwirkung zu rechnen.
Nach der Behandlung sollte keine Bodenbearbeitung mehr durchgeführt werden. Untersaaten sind nicht möglich.
Zwischen der Anwendung von Carmina® 640 und einer Kalkstickstoffgabe sollte eine Zeitspanne von mindestens 4 Wochen liegen.
Auf Gülleflächen, die mit Carmina® 640 behandelt wurden, können unter Umständen Wirkungsminderungen auftreten.
Flächen, die zu Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen.
Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideschläge auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden.
Eine Nachauflaufbehandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheit oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden.
Ungeschützte Saat kann geschädigt werden.

Resistenzmanagement
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Schlag eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Wirkstoffen und Spritzfolgen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 - 29
(von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F).
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Abstand: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *

(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Fuchsschwanz
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 10 - 29
(von Erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 3,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F).
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Abstand: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 15 m
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Carmina® 640 ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.

Carmina® 640 ist nicht mischbar mit Boxer.

Bei der Mischung mit AHL ist Folgendes zu beachten:
a) AHL mit Wasser im Verhältnis 1:3 gemischt: Carmina® 640 kann direkt der verdünnten AHL zugegeben werden.
b) AHL konzentriert, d.h. unverdünnt: Carmina® 640 vorher (!) mindestens im Verhältnis 1:1 mit Wasser mischen und erst dann der AHL zugeben.

Mischpartner in fester Form werden als erstes Produkt in den Tank gegeben.

Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Bei einer Mischung von Pflanzenschutzmitteln zwischen den Produkten mit Wasser durchspülen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Nachbau

WP710 Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich.

Im Rahmen der Fruchtfolge ist bei praxisüblicher Bodenbearbeitung (10-15 cm) der Nachbau aller Kulturen nach der Ernte möglich.
Untersaaten dürfen nicht in mit Carmina® 640 behandeltem Wintergetreide erfolgen.
Bei vorzeitigem Umbruch behandelter Kulturen durch ungünstige Verhältnisse (z.B. Frost) ist eine Neubestellung mit Winterweizen (Sortenverträglichkeit beachten) und Winterroggen von Herbst bis Winter möglich.
Bei Umbruch im Frühjahr können Sommerweichweizen und Sommergerste (nicht Durum-Weizen), Mais, Kartoffeln nachgebaut werden.
Beim Nachbau von Sommerweichweizen und Sommergerste ist auf eine gut mischende Bodenbearbeitung zu achten.

Verträglichkeit

Carmina 640 wird nach bisheriger Kenntnis in allen Wintergersten-, Winterroggen- und Triticalesorten gut vertragen.


In Winterweichweizen Sortenverträglichkeit beachten.

Verträglich (Stand Juni 2024):

Absint Boss ForumKWS Emerick Mulan Sailor
Absolut Boxer FranzKWS EssenzNemo Sarmund
Activus Brilliant Frument KWS Ferrum Nordkap Schamane
Actros Bruce GaleristKWS FontasOhio Sheriff
Adler Bussard GeniusKWS ImperiumOpal Sinatra
Adrenalin Buteo GentlemanKWS JubilumOrcas Skagen
Akasha Capo Gordian KWS Keitum Pamier Skalmeje
Akratos Cayenne GourmetKWS LoftParoli Smaragd
Akteur Chaplin Halvar KWS MaddoxPartner Sokrates
Akzent Chevalier Hattrick KWS MagicPatras Spontan
Alexander Chevignon Helmond KWS MitchumPegassos SU Fiete
Alfons Colonia Hybnos 1KWS MontanaPep SU Habanero
Alves Complice Hybred KWS UniversumPepper SU Jonte
Anapolis Cubus Hycory LahertisPepital SU Selke
Apache Debian HymalayaLandsknechtPetrus SU Shamal
Apertus Dekan HyventoLemmy Ponticus SU Tammo
Apexus Delewar Ikarus LevendisPilgrim PZO SU Willem
Apian Desamo Informer LG Akkurat Pionier Tarso
Ararat Dichter Inspiration LG Atelier Polarkap Tiger
Architekt Discus JB Asano LG CharacterPorthus Tobak
Arezzo Edward Jenga LG Imposanto Potenzial Tobias
Argument Elixer Johnny LG Initial Princeps Tommi
Arktis Esket Joker LG VertikalProduzent Toras
Asory Estevan Jubilo Linus Profilus Torrild
Astardo Estivus Julius Ludwig Rebell Tuareg
Attraktion Etana Kashmir Manager RGT Aktion Türkis
Attribut Euclide KerubinoManitou RGT Depot Viki
Aurelius Expo Knut Matrix RGT Diplom Winnetou
Avenir Exsal Kometus Meister RGT Reform Wasmond
Barok Farandole KompassMemoryRGT Revolver Zeppelin
Batis Faustus KomponistMessino RGT Riff Zobel
Bernstein Faxe Kranich Midas RGT Ritter
Bombus Findus Kredo Mirage Ritmo
Bonanza Florian KWS Barny Monopol Rockefeller
Boregar Folklor KWS Donovan Moschus Rumor
Verträglich bis 900 g/ha Chlortoluron*:

Achim Biscay Global KWS FinnNelsonSalutos
Ambello Bosporus GustavKWS TalentNorinTabasco
Anthus Capnor HenrikLeandrusRGT IllustriousTarkus
Apostel Egoist HylandLearRGT PaddingtonTurandot
Aron Erasmus Hystar LG MoccaRibbeck PZOWPB Newton
Attlas Event Impression LuciusRubiskoZappa
Axioma Famulus Julie MagisterPhare
Barranco Format Kamerad MagnusPius
Benchmark Foxx KastellMercato Premio
Bergamo Garfield KWS EternityMuskatPrimus
Nicht verträglich*
Campesion Obiwan RGT Sacramento

*nach eigenen Erfahrungen .

Nicht behandeln:
- Frostgeschädigte, aufgefrorene, schwache, flach wurzelnde oder kranke Wintergetreidebestände
- Wintergetreide auf leichten, gleichzeitig humusarmen und durchlässigen Böden

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG337) Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten.


(NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


(NG414) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1,5 %.


(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemein : BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Einatmen : Betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Symptomen der Atemwege: Sofort einen Arzt rufen.
Nach Hautkontakt : Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt : Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken : KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen. Reichlich Wasser trinken. Sofort einen Arzt rufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Chlortoluron (ISO); 3-(3-Chlor-p-tolyl)-1,1-dimethylharnstoff;
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1) Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1)

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H361d) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
(P264) Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P272) Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
(P501) Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH 208-0216) Enthält 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Carmina 640 = reg. Marke der Nufarm Gruppe
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99