Kyleo®

Herbizid

Zulassung
007200-00

Wirkstoff:

240 g/l Glyphosat (324 g/l als Isopropylamin-Salz) (27,9 % w/w) ,
160 g/l 2,4-D (192,7 g/l als Dimethylamin-Salz) (32 % w/w)

Formulierung:

SL (Wasserlösliches Konzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110003969640 l Container
1100040234 x 5 l Umkarton
11000412115 l Kanister

Piktogramm:

GHS09 , GHS07

Signalwort:

Achtung

Kyleo® ist ein neuartiges Breitbandherbizid mit schneller Wirkung für den Einsatz vor der Saat und zur Stoppelbehandlung gegen Gräser und Quecke, ein- und mehrjährige Unkräuter inklusive ausdauernder Wurzelunkräuter.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Kyleo ist ein nichtselektives, tallowaminfreies Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Beide Wirkstoffe werden über die grünen Teile der Pflanzen aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. So werden ein- und mehrjährige Unkraut- und Ungras-Arten sicher erfasst. Wirkungssymptome treten bei den meisten einjährigen Unkräutern bei wüchsiger Witterung bereits nach wenigen Tagen auf, bei mehrjährigen Unkräutern und Ungräsern verstreichen 7 Tage und mehr, bis zum Wirkungseintritt. Bei kühler und bewölkter Witterung verzögert sich die Wirkung weiter. Die Pflanzen beginnen zu welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Kyleo ist ein nichtselektives Totalherbizid: bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen von Kulturpflanzen werden diese geschädigt!


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Glyphosat: G , 2,4-D: O


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Glyphosat: 9 , 2,4-D: 4

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung nach der Ernte)Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Mais, Sorghum-Hirse (vor der Saat)Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
KernobstEin- und zweikeimblättrige Unkräuter
Kernobst (nach der Ernte)Zweikeimblättrige Unkräuter
Nichtkulturland ohne HolzgewächseEin- und zweikeimblättrige Unkräuter
SteinobstEin- und zweikeimblättrige Unkräuter
Steinobst (nach der Ernte)Zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Acker-Frauenmantel, Acker-Fuchsschwanz, Acker-Gänsedistel, Acker-Gauchheil, Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Kratzdistel (aufgelaufen, 8-20cm, in der Vegetationsphase), Acker-Minze, Acker-Schachtelhalm (aufgelaufen, 8-20cm, in der Vegetationsphase), Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Steinsame, Acker-Vergissmeinnicht, Acker-Winde, Ampfer-Arten (8-20cm, in der Vegetationsphase), Ausfallerbsen, Ausfallgetreide, Ausfalllupinen, Ausfallraps, Behaarter Zweizahn, Beifuß, Besenrauke, Blutrote Fingerhirse, Borstenhirse, Echte Kamille, Einjähriges Bingelkraut, Einjähriges Rispengras, Ehrenpreis-Arten, Floh-Knöterich, Flughafer, Franzosenkraut, Gänse-Distel, Gänsefingerkraut, Gänsefuß-Arten, Gelber Portulak, Gemeine Melde, Gemeine Quecke, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Löwenzahn, Gemeiner Rainkohl, Gemeiner Stechapfel, Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Rispengras, Gemeines Ruchgras, Gewöhnliche Vogelmiere, Große Brennnessel (8-20cm, in der Vegetationsphase), Hahnenfuß-Arten, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Hohlzahn-Arten, Hühnerhirse, Kanadisches Berufskraut, Kartoffeldurchwuchs (mind. 20cm, in der Vegetationsphase), Klatschmohn, Kletten-Labkraut, Knaulgras, Knollenplatterbse, Kompasslattich, Kornblume, Landwasser-Knöterich, Luzerne, Malve, Mäusegerste, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Ramtillkraut, Rauhaariger Amaranth, Reiherschnabel, Rittersporn, Rot-Klee, Rot-Schwingel, Saat-Wucherblume, Samtpappel, Schwarzer Nachtschatten, Sonnen-Wolfsmilch, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Trespen-Arten, Vogel-Knöterich, Wegerich-Arten, Weg-Rauke, Weidelgras-Arten, Weinbergslauch, Weiß-Klee, Wicke-Arten, Wiesen-Kerbel, Wilde Möhre, Winden-Knöterich (unter 4 Blätter), Windhalm, Zaunwinde



weniger gut bekämpfbar

Acker-Stiefmütterchen, Echtes Springkraut, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Beinwell, Gemeiner Huflattich, Großer Wiesenknopf, Großes Kletten-Labkraut, Gundermann, Honiggras, Hundszahngras, Jakobs-Kreuzkraut, Rainfarn, Rasenschmiele, Sumpf-Schachtelhalm

nicht ausreichend bekämpfbar

Bärenklau-Arten, Gemeine Schafgarbe, Giersch, Schilfrohr, Schmalblättriges Weidenröschen, Seggen

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungsempfehlung
Je nach Größe der Unkräuter, Rhizom-bildende Unkräuter stets mit 5 l/ha behandeln, um eine möglichst große Wirkung auf die Rhizome zu gewährleisten.

Applikationszeitpunkt
Erfahrungen aus der Praxis zeigen dass Kyleo zwischen 0 - 25 °C eingesetzt werden kann. Wichtiger als die Temperatur zum Spritzzeitpunkt ist die Tagesdurchschnittstemperatur und die Wachstumssituation.
Faustregel: Solange aktives Wachstum bei den grünen Pflanzen erkennbar ist, ist der Einsatz von Kyleo möglich. Je wärmer es ist, umso schneller und intensiver setzt die Wirkung ein. Um den Bekämpfungserfolg gegen alte Unkräuter, insbesondere Acker-Kratzdistel zu optimieren, empfehlen wir unmittelbar nach dem Mähdrusch eine flache Bodenbearbeitung. Diese räumt das Stroh von den Unkräutern und regt den Austrieb von Samen bzw. neuen und alten, auch unterirdischen oder verdeckten Rhizomen und Pflanzenteilen an. Dieser neu austreibende Unkrautbestand kann dann bei einer Höhe von ca. 8 - 15 cm mit optimalem Erfolg behandelt werden.
Bei alten vertrockneten Unkräutern empfehlen wir unmittelbar nach der Getreideernte eine Stoppelbearbeitung mit einem Grubber. Diese Maßnahme regt den Wiederaustrieb der Wurzelunkräuter an, sie fördert Auflauf und das Wachstum. Diese Faktoren sind die Basis für eine optimale Wirkung von Kyleo. Vom Einsatz von Kurzscheibeneggen raten wir bis auf weiteres v.a. auf Flächen mit Winde und Distel ab.

Regenstabilität
Kyleo ist mit Netzmittel formuliert. Dieses ermöglicht nicht nur eine sehr gute und gleichmäßige Benetzung der Blattoberfläche, sondern auch eine sehr gute und schnelle Penetration der Cuticula des Blattes. Sobald diese durchdrungen ist, sind die Wirkstoffe regenfest. Bisherige Erkenntnisse zeigen bei bis zu 10 mm Niederschlag bereits nach einer Stunde Regenbeständigkeit und bei stärkeren Niederschlägen nach ungefähr 3 Stunden.

Resistenzmanagement
Das Herbizid Kyleo enthält die herbiziden Wirkstoffe Glyphosat und 2,4-D. Glyphosat gehört zur HRAC-Gruppe G (Glyzine) wohingegen 2,4-D zu der HRAC-Gruppe O (synthetische Auxine) gehört. Weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.

Anwendung in Kern- und Steinobst
Kyleo nach den Vorgaben der Guten Fachlichen Praxis ausbringen. Anwendungen sind ausschließlich mit der vorgeschriebenen Technik durchzuführen. Ferner ist eine direkte Applikation auf die Kulturpflanze zu vermeiden.
Bei der Spritzung keine grünen und unverholzten Pflanzenteile besprühen.
Keine Anwendung nach Entfernung der Wassertriebe bevor abgeschlossener Wundheilung.

Spritztechnik
Beim Ausbringen von Kyleo ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten.
Bewährte Wasseraufwandmenge: 150 - 250 l/ha
Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an den Folgekulturen verursachen.

Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung nach der Ernte)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Stoppelbehandlung
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt.

Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Mais, Sorghum-Hirse (vor der Saat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 30 Tage (Frühjahrsanwendung)
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (nach der Ernte)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 30 Tage (Frühjahrsanwendung)
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst (nach der Ernte)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

NICHTKULTURLAND

Pflanzenerzeugnisse:Nichtkulturland ohne Holzgewächse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NS660-1) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Kyleo wird im Rahmen des bestimmungsgemäßen Einsatzes in der Stoppel bzw. vor der Saat im äußersten Falle mit einem weiteren Herbizid gemischt. Kyleo ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.

Allerdings, muss die zugelassene Höchstmenge von 1800g /ha Glyphosat eingehalten werden.

Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit verdünnt auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Nachbau

Kyleo enthält 2,4 D. Die Aufnahme und Wirkung dieses Wuchsstoffes erfolgt im Allgemeinen über den grünen Blattapparat. Allerdings können sensible Kulturen auch bei Kontakt des Keimlings mit geringen Mengen von Restwirkstoff im Boden mit Auflaufverzögerung oder Absterben reagieren.

Deshalb geben wir aufgrund unserer Erfahrungen folgende Abstände bis zur Aussaat zu beachten:
- 1 Tag vor Mais
- 3 Tage vor Getreide
- 7 Tage vor Sorghum, Gräser
- 14 Tage vor Sonnenblumen, Zwischenfrucht-Senf, Zwischenfrüchten, Phacelia, Luzerne, Klee-Arten
- 21 Tage vor Acker-Bohnen, Erbsen, Sojabohnen
- 28 Tage vor Winterraps, Senf, Buchweizen, Kartoffeln, Zuckerrüben, Zwiebeln
- 60 Tage vor Gemüse

Verträglichkeit

Kyleo ist ein nichtselektives Herbizid, welches zur Stoppelbehandlung bzw. vor der Saat zum Einsatz kommt. Bisherige Versuche haben keinerlei Unverträglichkeiten auf Wintergerste, -weizen, -roggen und Triticale-Sorten sowie Sommergerste und Sommerweizensorten gezeigt. Getreide kann 3 Tage nach der Anwendung und Mais 1 Tag nach Anwendung gesät werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Gewässerschutz Wasserschutzgebietsauflage: Keine (EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG352-1) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 75 Tagen zwischen Spritzanwendungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,4 kg Glyphosat/ha überschreitet.


(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


(SF275-EEOS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF275-NKL) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen nach der Anwendung auf Nichtkulturland lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF277-2OS) Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


(SS520) Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.


(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Nach Einatmen : Betroffene Person an die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt : Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt : Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Hinweise für den Arzt:

Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite) Weiterer Hinweis:
Glyphosat wird von vielen internationalen Aufsichtsbehörden als nicht krebserregend eingestuft. Im Jahr 2015 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein. Unter Berücksichtigung der Einstufung durch die IARC sind die Aufsichtsbehörden bei ihrem Standpunkt geblieben, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

In der Originalverpackung bei Raumtemperatur aufbewahren, nicht unter 0 °C. von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln ferhalten. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09 , GHS07

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P264) Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH 208­0026) Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0