U 46® D Fluid

Herbizid

Zulassung
034066-00

Wirkstoff:

500 g/l 2,4-D (600 g/l als Dimethylamin-Salz) (51,41 % w/w)

Formulierung:

SL (Wasserlösliches Konzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100037092 x 10 l Umkarton
11000403212 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

U 46® D Fluid ist der Wuchsstoff mit der sehr guten Wirkung gegen Storchschnabel, Kornblume, Löwenzahn, Disteln und vielen weiteren Unkräutern. U 46® D Fluid ist zugelassen in allen Getreide-Arten und in Grünland.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Wuchsstoffe werden als Nachauflauf-Herbizide hauptsächlich über das Blatt aufgenommen. Diese Wirkstoffe werden im Xylem und im Phloem transportiert und gelangen über das Phloem auch in die Wurzeln. Phenoxycarbonsäuren sind künstliche Auxine, deren Konzentration in sensiblen, dikotylen Pflanzen, mangels rascher Metabolisierung, dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine permante Anregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich "verhungern" die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) 2,4-D: 4

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Wiesen, WeidenSpitz-Wegerich
Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhartweizen, Winterhafer (ausgenommen zur Saatguterzeugung)Zweikeimblättrige Unkräuter

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
SpargelZweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar in Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer

Acker-Gänsedistel, Acker-Hellerkraut, Acker-Kratzdistel, Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Winde, Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Hederich, Löwenzahn, Melde-Arten, Rettich-Arten, Storchschnabel-Arten, Wicke-Arten

weniger gut bekämpfbar in Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer

Acker-Vergißmeinnicht, Gemeiner Erdrauch, Hirtentäschel-Arten, Klatschmohn, Kleine Brennessel, Knöterich-Arten, Kornblume

nicht ausreichend bekämpfbar in Winterhartweizen, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel und Winterhafer

Acker-Stiefmütterchen, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Huflattich, Gewöhnliche Vogelmiere, Hahnenfuß-Arten, Hohlzahn-Arten, Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale, Dinkel, Winterhartweizen, Winterhafer (ausgenommen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 21 - 32
(Von Erster Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis 2-Knoten-Stadium: 2. Knoten wahrnehmbar, mind. 2 cm vom 1. Knoten entfernt)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(WP777) Bei Hafer Ertragsminderung möglich.
(WP7801) Bei Hartweizen Ertragsminderung möglich.
(WP7802) Bei Dinkel Ertragsminderung möglich.

GRÜNLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spitz-Wegerich
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 25 - 35
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode (März bis Oktober)
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand: 50 %: 5 m, 76 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 10 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.

Lückenindikationen nach §18a PflSchG bzw. geringfügige Verwendung nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Spargel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Stechen
Nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
(Einzelpflanzenbehandlung, mit Rückenspritze, mit Abschirmung)
Aufwandmenge: 0,015 l/100 m^2
Wasseraufwandmenge: mindestens 10 l/100 m^2
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

U 46® D Fluid ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.
U 46® D Fluid ist nicht mischbar in AHL pur.

U 46® D Fluid ist ebenfalls mischbar mit AHL und Harnstoff bis zu 50 kg/ha. Mischungen möglichst umgehend ausbringen.

Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/2 - 3/4 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen. Die Wasserzuleitung unter die Wasseroberfäche verhindert ein Schäumen der Lösung. Wasserschlauch nicht direkt in die Spritzbrühe eintauchen, da die Gefahr des Brühe-Rückflusses bei Druckabfall in Wasserleitung besteht.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Nachbau

Bei vorzeitigem Umbruch kann Getreide, Mais oder Feldgras nach tiefmischender Bodenbearbeitung angesät werden. Der Nachbau von anderen, breitblättrigen Kulturen sollte frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung erfolgen.

Verträglichkeit

U 46® D Fluid ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturen verträglich.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(EB001-2) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SF275-VEWW) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Wiesen/Weiden bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemein : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen : Einatmen von Frischluft gewährleisten.
Nach Hautkontakt : Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt : Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofort-/Sonderbehandlung: An Ort und Stelle sollte eine Einrichtung zum Augenbaden zur Verfügung stehen.
Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Nur im Originalbehälter und entfernt von brennbaren Stoffen aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P310) Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P330) Mund ausspülen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH 208-0193) Enthält 2,4-D Dimethylaminsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

U 46® = reg. Marke der Nufarm Gruppe
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0