Duplosan® Super
Herbizid
Wirkstoff:
310 g/l Dichlorprop-P (33,7 % w/w) ,160 g/l MCPA (17,1 % w/w) ,
130 g/l Mecoprop-P (14,4 % w/w)
weitere Bestandsteile:
Enthält ca. 20 g/l EDTA-Tetranatriumsalz.Formulierung:
SL (Wasserlösliches Konzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110003790 | 2 x 10 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrDuplosan® Super besteht aus den drei bewähten Wuchsstoffen Dichlorprop - P, Mecoprpo- P und MCPA. Die Kombination der Wirkstoffe ermöglicht ein breites Wirkungsspektrum gegen viele zweikeimblättrige Unkräuter.
Nur für den beruflichen Anwender.Sicherheitsdatenblatt
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Dichlorprop-P: 4 , MCPA: 4 , Mecoprop-P: 4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhartweizen | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen, Dinkel | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Ampfer (klein) Ausfallraps, Ehrenpreis (klein), Erdrauch, Gänsefuß, Hundskerbel (klein), Klettenlabkraut(klein), Knöterich, Kornblume (klein- Rosette), Mohn (klein), Storchschnabel (klein), Taubnessel (klein), Vergißmeinnicht (klein), Vogelmiere (klein), gemeines Kreuzkraut (klein)
weniger gut bekämpfbar
Ampfer, Ehrenpreis (groß), Hundskerbel (groß), Klettenlabkraut (groß), Kornblume (groß), Mohn (groß), Storchschnabel (groß), Taubnessel (groß), Vergissmeinnicht (groß), Vogelmiere (groß), Echte Kamille (klein), gemeines Kreuzkraut (groß)
nicht ausreichend bekämpfbar
Echte Kamille (groß), geruchlose Kamille, Hundskamille, Stiefmütterchen
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhartweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 10 - 30 (Von erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Beginn des Schossens) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhartweizen, Dinkel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 10 - 30 (Von erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Beginn des Schossens) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Duplosan® Super ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.Duplosan® Super ist nicht mischbar mit Camposan® Top, Traxos und mit AHL pur.
Harnstoff bis zu 50 kg N/ha oder mit AHL (Markenware) bis zu 50 l/ha (zur Verminderung des Verätzungsrisikos einer AHL-Wassermischung darf das Verhältnis 3 Teile Wasser : 1 Teil AHL nicht unterschritten werden)
Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Reinigung
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser reinigen, die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Die Reinigung mit Agro-Quick® hat sich bewährt.Nachbau
Bei vorzeitigem Umbruch ist der Nachbau von breitblättrigen Kulturen frühestens 4 Wochen nach der Spritzung möglich. Grasartige Kulturen (Getreide, Mais, Sorghum, Gräser in Reinsaat) können bereits 2 Wochen nach vorangegangener Bodenbearbeitung nachgebaut werden.Verträglichkeit
Duplosan® Super ist nach bisherigen Erfahrungen gut in allen Getreidearten verträglich.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN2002) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
Anwendungsbestimmung
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF275-VE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierter Abstand: 5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemein : Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Nach Hautkontakt : Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt : Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
An einem gut belüfteten ort aufbewahren und kühl halten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
Wässrige Lösung des Dimethylammoniumsalzes Dichlorprop-P 310g/l, MCPA 160g/l & Mecoprop-P 130 g/lGefahrenhinweise:
(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P264) Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P501) Inhalt/Behälter gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
Duplosan® = reg. Marke der Nufarm Gruppe®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99