Ikanos®

Herbizid

Zulassung
008818-00

Wirkstoff:

40 g/l Nicosulfuron (4,3 %)

Formulierung:

OD (Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat))

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1000036214 x 5 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Herbizid gegen einjährige Unkräuter und Ungräser in Silo- und Körnermais im Nachauflaufverfahren

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Ikanos ist eine Formulierung mit dem Wirkstoff Nicosulfuron, der zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe gehört. Es ist ein Breitbandherbizid, welches eine Vielzahl an Gräsern und breitblättrigen Unkräutern, einjährige Unkrautarten, bekämpft. Nicosulfuron ist ein systemisches Herbizid mit einer guten Verträglichkeit für Mais (Futter-, Silo-, Körner- und Zuckermais und zur Saatgutproduktion). Nicosulfuron hemmt die Acetolactat Synthase (ALS), ein Schlüsselenzym, welches für die Zellteilung und das Pflanzenwachstum benötigt wird. Die Anwendung von Nicosulfuron im 2- bis 8-Blattstadium des Mais beeinträchtigt das Wachstum der auskeimenden Unkräuter innerhalb weniger Stunden und führt innerhalb von 20 bis 25 Tagen zum Absterben. Es wird empfohlen die volle Aufwandmenge zu applizieren und in Abhängigkeit der Situation Mischungspartner einzusetzen. Ikanos ist einfach in der Anwendung, einfach zu mischen, benötigt keine Zusatzstoffe und haftet gut an den Pflanzenteilen. Es ist unbedenklich für Vögel, Fische, Bienen und Nützlinge.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Nicosulfuron: B


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Nicosulfuron: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Ungräser:
Hühnerhirse, Borstenhirse-Arten, Ackerfuchsschwanz, Einjährige Rispe, Gemeine Quecke, Weidelgras-Arten, Windhalm

Unkräuter:
Acker-Hellerkraut, Acker Senf, Ackerstiefmütterchen, Amarant-Arten, Ampferknöterich, Flohknöterich, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten, Vogelsternmiere


weniger gut bekämpfbar

Einjähriges Bingelkraut, Franzosenkraut-Arten, Gänsefuß-Arten, Melde-Arten, Windenknöterich

nicht ausreichend bekämpfbar

Schwarzer Nachtschatten, Ehrenpreis-Arten, Acker-Winde, Vogelknöterich

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Ikanos® wird im Nachauflaufverfahren im Mais eingesetzt. Frühest möglicher Einsatztermin ist das 2-Blattstadium des Maises. Die Anwendung sollte spätestens bis zum 8-Blattstadium des Maises erfolgt sein.
Die Ungräser und Unkräuter müssen zur Zeit der Spritzung aufgelaufen sein.
Das lange Anwendungsfenster (2 - 8-Blattstadium des Mais) erlaubt es, günstige Anwendungszeitpunkte zu finden. Ikanos® erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Ungräser und Unkräuter. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Spritzung im 2 - 4-Blatt-Stadium befinden. Quecken sollten 4 - 6 Blätter gebildet haben.
Nach der Anwendung von Ikanos® sollte für 3 Stunden kein Niederschlag fallen. Nach einer längeren Regenperiode sollte zum Abtrocknen der Pflanzen vor der Anwendung von Ikanos® mindestens ein Tag ohne Regen abgewartet werden.
Für beste Ergebnisse sollte die Anwendung nicht zu Zeiten erfolgen, in denen die Temperaturschwankung zwischen Tag und Nacht mehr als 20°C beträgt. In Wetterperioden mit Tagestemperaturen >25°C sollte die Spritzung in den Abendstunden erfolgen.


Ikanos® ist ausschließlich für die Anwendung in Mais vorgesehen.
Vermeiden Sie Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf andere Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau anderer Kulturen vorgesehen sind. Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Reinigung der Feldspritze.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 18
(Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NG200) Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Nach heutigem Kenntnisstand ist Ikanos® mit allen gängigen Maisherbiziden gut mischbar.
Mehrfachmischungen unterliegen einer besonderen Sorgfalt. Im Zweifelsfall sollte vor dem Befüllen der Spritze ein Mischbarkeitstest durchgeführt und gegebenenfalls Beratung eingeholt werden.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Für eventuelle negative Auswirkungen von nicht von uns getesteten und freigegebenen Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle auf dem Markt befindlichen Mischpartner und Kombinationsmöglichkeiten von uns geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Ikanos® vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Ikanos® über das Einspülsieb/-schleuse in den Tank geben.
5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzflüssigkeit nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Wird eine Tankmischung genutzt, sollten die anderen Produkte zuerst nach den Angaben der Kennzeichnung mit dem Wasser gemischt werden und Ikanos® zum Schluss hinzugefügt werden.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt nötig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorichtung verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, evtl. zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Minuten einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.

Nachbau

Es wird empfohlen, folgende Abstände bis zur Aussaat zu beachten:

- 60 Tage vor Deutschem Weidelgras und anderen Gräsern zur Grünlandnutzung
- 90 Tage vor Raps, Erbsen
- 120 Tage vor Zuckerrüben
- 7 Tage vor allen anderen Kulturen ist ausreichend.

Verträglichkeit

Die Anwendung von Ikanos wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen:
- bei nasskalter Witterung und daraus folgendem Wachstumsstillstand des Maises,
- bei hohen Temperaturen,
- bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen,
- bei anhaltender Trockenheit,
- bei Staunässe,
- unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist,
- solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet,
- bei Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht von über 20 °C,
- bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung,
- bei sich langsam erwärmenden Böden,
- in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden.

Resistenzmanagement

Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Schlag eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
- Wechsel von Wirkstoffen und Spritzfolgen
- Fruchtfolgegestaltung
- Bodenbearbeitung
- Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN2001) Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NG326-1) Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(NG327) Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Einatmen: Betroffene Person an die frische Luft bringen. Nach erheblicher Exposition Arzt hinzuziehen.
Hautkontakt: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Augenkontakt: Sofort bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen. Einen Augenarzt aufsuchen.
Verschlucken: Den Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

So lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zutritt haben.
Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermittel und deren Verpackungen zu erfolgen.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Ikanos = reg. Marke der Nufarm Gruppe
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0