Saracen® Max

Herbizid

Zulassung
00A015-00

Wirkstoff:

600 g/kg Tribenuron-Methylester (578,7 g/kg Tribenuron) (60 % w/w) ,
200 g/kg Florasulam (20 % w/w)

Formulierung:

WG (Wasserdispergierbares Granulat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
11000236512 x 100 g Umkarton
11000366412 x 250 g Umkarton

Piktogramm:

GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Saracen® Max ist eine Kombination der bewährten Wirkstoffe Florasulam und Tribenuron. Das lange Anwendungsfenster im Winter- und Sommergetreide und das breite Wirkungsspektrum inkl. Klettenlabkraut, Konrblume, Kamille & Co.macht es zur Basislösung der Frühjahrs-Unkrautbekämpfung im Getreide.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Tribenuron-methyl und Florasulam sind beides selective systemische Herbizide, die über die Wurzel und Blatt aufgenommen und in den Pflanzen zu den Spitzen verlagert werden. Beide hemmen das Enzym ALS (Acetolactat Synthase). Nach einer raschen Hemmung der Vegetationspunkte beginnt ein Absterbeprozess, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann. Die Nährstoffkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter zur Kulturpflanze endet unmittelbar nach der Behandlung. Die Wirkstoffe werden in der Getreidepflanze schnell abgebaut, der Selektivität liegt somit ein biochemischer Mechanismus zugrunde. Die Wirkung von Saracen® Max ist weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich. Nicht bei Nachtfrostgefahr bzw. nach Frost oder in stark gestresste Bestände spritzen. Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte zwei Stunden nach der Behandlung kein Regen fallen.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Tribenuron-Methylester: B , Florasulam: B


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Tribenuron-Methylester: 2 , Florasulam: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Sommerhafer, SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Winterweichweizen, Winterhafer, Wintergerste, Winterroggen, WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Ausfallraps, Hellerkraut, Hirtentäschel, Kamille- Arten, Klatschmohn, Klettenlabkraut, Kornblume, Vergissmeinnicht, Vogelmiere

gut bekämpfbar

Ackerkratz-Distel, Knöterich-Arten, Taubnessel

weniger gut bekämpfbar

Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Storchschnabel

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Getreidebestände mit Untersaaten dürfen nicht behandelt werden.
Behandeltes, nicht reifes Getreide darf nicht zur Grünkernproduktion genützt werden.
Grünschnitt von behandeltem Getreide nicht an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttern.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sommerhafer, Sommergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 32
(Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet, Spitze des 3. Blattes sichtbar bis 2-Knoten-Stadium: 2. Knoten wahrnehmbar, mind. 2 cm vom 1. Knoten entfernt)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 25 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterhafer, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 12 - 39
(Von 2-Blatt-Stadium: 2. Laubblatt entfaltet, Spitze des 3. Blattes sichtbar bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium: Blatthäutchen des Fahnenblattes gerade sichtbar, Fahnenblatt voll entwickelt)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 25 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(WP710) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Saracen® Max ist mit Herbiziden wie z.B. Alliance®, Duplosan® KV, Duplosan® DP und Duplosan® Super sowie mit Wachstumsregulatoren mischbar.
Mischbarkeit mit folgenden Düngern und Zusatzstoffen möglich: Bittersalz, Mangansulfat, Manganchelat, Ammoniumthiosulfat (ATS) und vielen anderen. Die Ausbringung von Saracen® Max in reiner AHL (Markenware) ist möglich.

Aufgrund der Vielzahl möglicher Kombinationen und Wechselwirkungen können 3-fach-Mischungen nicht umfassend getestet werden und dürfen daher generell nur auf eigenes Risiko eingesetzt werden. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Bei Tankmischungen grundsätzlich zusätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Bitte benutzen Sie den grünen, faltbaren Messbecher, um die entsprechende Menge des Produktes abzufüllen.
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.

Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.

Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.

Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Geeignetes Reinigungsmittel: All Clear Extra (0,5 l pro 100 l Spülflüssigkeit)

Nachbau

Nachbaubeschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Saracen® Max bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Ernte des behandelten Getreides bzw. bei Umbruch ab zwei Monate nach der Anwendung von Saracen® Max können alle Kulturen einschließlich Zwischenfrüchten nachgebaut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch innerhalb von 8 Wochen nach der Anwendung erforderlich, dann können Sommergetreide, Mais, und Lein nach nachgebaut werden.


Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen ist Saracen® Max in allen zugelassenen Getreidearten gut verträglich. Für registrierte Anwendungsgebiete gilt generell:
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Resistenzmanagement


Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder socher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Die langjährige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe den gleichen Wirkungsmechanismus besitzen, kann zur Entstehung von resistenten Biotypen führen.

Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
•Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
•Fruchtfolge
•Bodenbearbeitung
•Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe

Nach Einatmen : Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Auftreten von Atemwegssymptomen: Giftnotruf oder einen Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt : Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Bei unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen auslösen. Reichlich Wasser trinken. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.

Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von
Kindern gelangen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Tribenuron-methyl, Florasulam

Gefahrenhinweise:

(H373) Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P314) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH 208­0062) Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Saracen® = reg. Marke der Nufarm Gruppe
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 4e D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-0