Fusilade MAX®

Graminizid/Herbizid

Zulassung
024847-00

Wirkstoff:

107 g/l Fluazifop-P (125 g/l als Butylester) Enthält ca. 190 g/l Paraffinöl als Lösungsmittel.

Formulierung:

EC (Emulsionskonzentrat)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1000130334 x 5 l Umkarton
10001304112 x 1 l Umkarton

Piktogramm:

GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Fusilade Max® ist ein selektives Nachauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide in einer Vielzahl von Ackerbau- und Gemüsekulturen sowie im Zierpflanzenanbau und Forst. Für breitblättrige Kulturen und Rotschwingel erwies sich Fusilade Max® bisher, unabhängig von deren Wachstumsstadium, als voll verträglich.

Nur für den beruflichen Anwender.

Sicherheitsdatenblatt

Wirkungsweise

Der Wirkstoff von Fusilade MAX® wird über die Blätter der Ungräser aufgenommen und im Saftstrom (Phloem und Xylem) der Pflanzen verteilt. Die Wirkung zeigt sich durch ein Vergilben der Blätter, einen rasch einsetzenden Wachstumsstillstand und das Absterben der Ungräser.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Fluazifop-P: 1

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AckerbohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Baumschulgehölzpflanzen (In Baumschulverschulbeeten)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Baumschulgehölzpflanzen, ZiergehölzeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
ErdbeereEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
FuttererbseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke
KartoffelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke
Laubholz, Nadelholz, Weihnachtsbaum- und SchmuckreisigkulturenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
MöhreEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Rot-Schwingel (als Untersaat)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
SonnenblumeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
WinterrapsEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke

GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
BleichsellerieEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Buchweizen (In Beständen zur Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne (Hülsengemüse frisch)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Chicoree (Feldanbau)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Echte Kamille, Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Feuer- bzw. KäferbohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Feuer-bzw. KäferbohneGemeine Quecke
Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges BeerenobstGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
HopfenGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Hülsengemüse (Hülsenfrüchte trocken)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
KernobstEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras), Gemeine Quecke
Kichererbse, Erbse (Hülsengemüse frisch)Gemeine Quecke
Klee-Arten, Luzerne-Arten, Wicken (In Beständen zur Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
KnollensellerieGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
KrambeGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
LeinGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
LeindotterGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Lupine-Arten (Nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln), Lupine-Arten (In Beständen zur Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Markstammkohl (In Beständen zur Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
MeerrettichGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Minze-Arten, Melisse (Blatt- und Blütennutzung)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
MohnGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Nadelholz, LaubholzEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
OelrettichGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Pastinak, Wurzelpetersilie, SchwarzwurzelGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Radieschen, RettichEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel (jeweils in Beständen zur Saatguterzeugung)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Sareptasenf (nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse), Senf-ArtenGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
SchalenobstGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Schalotte, Knoblauch, SpeisezwiebelGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
SojabohneGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Spargel (Ertragsanlagen)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Spargel (Junganlagen)Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
SteinobstGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
TabakEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
WurzelzichorieGemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar:

Ausfallgetreide und einjährige Ungräser (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeine Quecke zur Nachauflaufbehandlung

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendung nur im Freiland. Gegen einjährige Ungräser und Ausfallgetreide (ausgenommen Einjährige Rispe) erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen sind und sich die Masse der Ungräser zwischen 2-Blatt-Stadium und 1. Bestockungstrieb sichtbar befindet. Gegen Gemeine Quecke erfolgt die Spritzung, sobald diese vollständig aufgelaufen ist und die Masse sich im 2- bis 4-Blatt-Stadium befindet. Die Quecke sollte bis zum Anwendungszeitpunkt eine Höhe von 15-20 cm erreicht haben.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe, Futterrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 29
(Bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet; maximal 40 % des Bodens durch die Kultur bedeckt)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 29
(Bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet; maximal 40 % des Bodens durch die Kultur bedeckt)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Futtererbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Erste Blütenknospen sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Futtererbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Erste Blütenknospen sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Ackerbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Blütenknospen sichtbar, jedoch von Blättern umhüllt)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Möhre
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sonnenblume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 19
(Bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Vor der Blüte ODER nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Vor der Blüte:42 Tage. Nach der Ernte: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwend. und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Rot-Schwingel (als Untersaat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen ODER nach dem Räumen der Deckfrucht
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr
Nach dem Austrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen (In Baumschulverschulbeeten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Laubholz, Nadelholz, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1
Für die Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
(Nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Lückenindikationen nach §18a PflSchG bzw. geringfügige Verwendung nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009



OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 78
(Bis etwa 80 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Spargel (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte
Nach dem Stechen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Abstand: 5 m
Pflanzenerzeugnisse:Spargel (Ertragsanlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte
Nach dem Stechen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Spargel (Junganlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
(VV600) Erntegut nicht verzehren.
Pflanzenerzeugnisse:Spargel (Junganlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV600) Erntegut nicht verzehren.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Klee-Arten, Luzerne-Arten, Wicken (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Klee-Arten, Luzerne-Arten, Wicken (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Oelrettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Oelrettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendung
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Markstammkohl (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Beginn der Streckung des Hauptsprosses im Kopf)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Markstammkohl (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Beginn der Streckung des Hauptsprosses im Kopf)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Sareptasenf (nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse), Senf-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Sareptasenf (nur Samenverwendung, keine Nutzung als Blattgemüse), Senf-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 50
(Bis Hauptinfloreszenz vorhanden, noch von obersten Blättern dicht umschlossen)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Krambe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Krambe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Leindotter
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Leindotter
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Buchweizen (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Buchweizen (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel (jeweils in Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13 - 29
(Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Rot-Schwingel, Schaf-Schwingel (jeweils in Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13 - 29
(Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(VV211) Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Pflanzenerzeugnisse:Mohn
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Mohn
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Sojabohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Sojabohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Wurzelzichorie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur:
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Wurzelzichorie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lupine-Arten (Nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln), Lupine-Arten (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13 - 49
(Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lupine-Arten (Nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln), Lupine-Arten (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 13 - 49
(Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lein
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lein
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Saatguterzeugung
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Lein (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Saatguterzeugung
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Tabak
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 21 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

FORST

Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Vor der Beerenblüte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
(Nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Auf Jungwuchsflächen
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Vor der Beerenblüte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
(Nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Nadelholz, Laubholz
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Kämpe und Forstpflanzgärten
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
(Nur mit Bodengeräten)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Pastinak, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Wuzelpetersilie bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Pastinak, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Wuzelpetersilie bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Meerrettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Meerrettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 90 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Chicoree (Feldanbau)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Chicoree (Feldanbau)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Reihenschluss
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Nach dem Stecken
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Schalotte, Knoblauch, Speisezwiebel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Nach dem Stecken
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Bleichsellerie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Knollensellerie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Knollensellerie
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 49 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Radieschen, Rettich
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Feuer-bzw. Käferbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Nutzung Bohnen mit Hülse
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Feuer- bzw. Käferbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Nutzung Bohnen mit Hülse
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Hülsengemüse (Hülsenfrüchte trocken)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 70 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Hülsengemüse (Hülsenfrüchte trocken)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 70 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne (Hülsengemüse frisch)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Nutzung Bohnen mit Hülse
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Kichererbse, Erbse (Hülsengemüse frisch)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 51
(Bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Echte Kamille, Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Wartezeit: 42 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Austrieb
Ab dem 2. Standjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Wartezeit: 42 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Minze-Arten, Melisse (Blatt- und Blütennutzung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Wartezeit: 42 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Minze-Arten, Melisse (Blatt- und Blütennutzung)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallgetreide (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab BBCH 10
(Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Ab dem 2. Standjahr
Nach dem Austrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Erläuterungen zur Kultur: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis
Wartezeit: 42 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Anleiten
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Anleiten
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Schalenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 81
(Bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Bis Reifebeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung (Bodenbehandlung), nicht über Kopf
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Schalenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 81
(Bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Bis Reifebeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung (Bodenbehandlung), nicht über Kopf
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 59 oder ab BBCH 91
(Bis vor der Blüte oder nach der Ernte)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Vor der Blüte ODER nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Bodenbehandlung, nicht über Kopf
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 59 oder ab BBCH 91
(Bis vor der Blüte oder nach der Ernte)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Vor der Blüte ODER nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Bodenbehandlung, nicht über Kopf
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 78
(Bis etwa 80 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung (Bodenbehandlung unter und zwischen den Bäumen)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 78
(Bis etwa 80 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 21
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 1 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeine Quecke
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 78
(Bis etwa 80 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht)
Stadium Schadorganismus: BBCH 12 - 14
(Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Reihenbehandlung
Aufwandmenge: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 28 Tage
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Fusilade Max ist unter anderem mit den Herbiziden GOLTIX® GOLD, GOLTIX ® SUPER, LONTREL® 600 oder LONTREL® 720 SG mischbar. Weiterhin ist FUSILADE MAX mit Insektiziden (z.B. Kaiso Sorbie) sowie zahlreichen Fungiziden (z.B. Orius oder Ampera) möglich. Mischpartner in fester Form (z.B. Mangansulfat, Bittersalz) werden als erstes Produkt in den Tank gegeben. FUSILADE MAX kann in Kartoffeln und Raps (ab 4-Blatt) gemeinsam mit Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) ausgebracht werden, wenn AHL zuvor mit Wasser (mind. 200 l/ha) im Verhältnis 1:9 verdünnt worden ist. Maximal 10 kg N/ha bzw. 28 l/ha AHL zumischen. Bei Anwendung in Kartoffeln ist auf eine ausreichende Wachsschicht zu achten.
Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!

1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspülschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:
- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
- Ca. 10 bis 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Nachbau

Nach dem Einsatz von FUSILADE MAX® können alle Kulturen ohne Einschränkung nachgebaut werden. Die Aussaat von Getreide nach Umbruch einer mit FUSILADE MAX® behandelten Kultur ist ab vier Wochen nach Anwendung ohne Gefahr möglich.

Verträglichkeit

FUSILADE MAX erwies sich bisher für breitblättrige Kulturen und Rotschwingel, unabhängig von deren Wachstumsstadium, als voll verträglich.

Resistenzmanagement

Wenn Fluazifop-P als Butylester oder andere Wirkstoffe derselben Gruppe (Aryloxyphenoxypropionate (HRAC Gruppe A)), deren Wirkung auf einer Hemmung der Acetyl-CoA Carboxylase der Pflanze beruht, über mehrere Jahre auf den selben Ackerschlägen eingesetzt werden, kann es zur Selektion von resistenten Biotypen kommen. Eine Resistenzbildung kann durch geeignete acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen und durch Wechsel zu Herbiziden mit einem anderen Wirkmechanismus oder Tankmischungen mit Produkten unterschiedlicher Wirkmechanismen vermieden oder verlangsamt werden. Dementsprechend sollte nicht in jedem Glied der Fruchtfolge ein Wirkstoff aus der Gruppe der Aryloxyphenoxypropionate eingesetzt werden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN3002) Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
(NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Spritzbrühe Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen.nicht auf Brachfläch

Folgendes ist streng zu beachten:
Spritzbrühe nicht auf Brachflächen oder Wegrändern ausbringen.
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
(SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
(SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
(SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
(SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
(EB001-1) SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.

Anwendungsbestimmung

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste Hilfe


Allgemein: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sicherheitsdatenblatt beachten.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Bei Auftreten von Atemwegssymptomen: Giftnotruf oder einen Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen auslösen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben.
Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.
Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern!

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09 , GHS08

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Fluazifop-P-butyl (ISO)
Calcium dodecysulphonate

Gefahrenhinweise:

(H361d) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(EUH 208-0169) Enthält Fluazifop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Haftung

Haftung

Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Registrierte Marke

Fusilade Max = reg. Marke der Nufarm Gruppe
®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99

Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99