U 46® M-Fluid
Herbizid
Wirkstoff:
500 g/l MCPA (612 g/l als Dimethylamin-Salz) (54,4 % w/w)Formulierung:
SL (Wasserlösliches Konzentrat)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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110003739 | 2 x 10 l Umkarton |
110004062 | 12 x 1 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrU 46® M Fluid ist ein Wuchsstoffherbizid mit hervorragender Wirkung gegen Acker-Kratzdistel und vielen weiteren einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern. U 46® M Fluid ist allen Getreide-Arten, im Obstbau und in Grünland zugelassen.
Nur für den beruflichen Anwender.Sicherheitsdatenblatt
Wirkungsweise
Wuchsstoffe werden als Nachauflauf-Herbizide hauptsächlich über das Blatt aufgenommen. Diese Wirkstoffe werden im Xylem und im Phloem transportiert und gelangen über das Phloem auch in die Wurzeln. Phenoxycarbonsäuren sind künstliche Auxine, deren Konzentration in sensiblen, dikotylen Pflanzen, mangels rascher Metabolisierung, dauerhaft zu hoch bleibt. Die Folge ist eine permanente Anregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich "verhungern" die Pflanzen, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) MCPA: 4
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Kernobst, Steinobst (ab 1. Standjahr) | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerhafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel |
Wiesen, Weiden | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel |
GENEHMIGUNGEN NACH § 18 A PFLSCHG(1998) BZW. ERWEITERTE ZULASSUNGEN GEM.ART.51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009:
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Dinkel | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Gräser | Distel-Arten, Distel-Arten, Acker-Winde, Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Kornblume, Diestel-Arten |
Hartweizen | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Hopfen | Spreizende Melde, Gänsefuß-Arten, Acker-Winde, Distel-Arten, Acker-Schachtelhalm, zweikeimblättrige Unkräuter |
Langährige Quecke (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Nordmann-Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Stilllegungsflächen | Acker-Kratzdistel, Acker-Gänsedistel |
Ziergehölze | Zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Schachtelhalm |
Zierkoniferen (Weihnachtsbaumkulturen) | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
Gut bekämpfbar in Getreide
Acker-Hellerkraut, Acker-Kratzdistel, Acker-Senf, Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Kornblume, Melde-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Sonnenblume, Wicke-Arten
Weniger gut bekämpfbar in Getreide
Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Gemeiner Erdrauch, Gewöhnliche Vogelmiere, Kartoffel, Klatschmohn
Nicht ausreichend bekämpfbar in Getreide
Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergißmeinnicht, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut, Gemeiner Huflattich, Kamille-Arten, Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten, Taubnessel-Arten
Gut bekämpfbar in Grünland
Acker-Kratzdistel, Gänsefuß-Arten, Gemeines Hirtentäschel, Gänsedistel, Gewöhnlicher Löwenzahn, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Kornblume, Melde-Arten
weniger gut bekämpfbar im Grünland
Amaranth, Bingelkraut, Franzosenkraut, Gemeiner Erdrauch, Wegerich-Arten
Nicht ausreichend bekämpfbar in Grünland
Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergißmeinnicht, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut, Gewöhnliche Vogelmiere, Giersch, Gundermann, Kamille-Arten, Kreuzkraut-Arten, Taubnessel-Arten
Gut bekämpfbar im Obstbau
Acker-Kratzdistel, Gänsefuß-Arten, Gemeines Hirtentäschel, Gänsedistel, Gewöhnlicher Löwenzahn, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Kornblume, Melde-Arten
Weniger gut bekämpfbar im Obstbau
Amaranth, Bingelkraut, Franzosenkraut, Gemeiner Erdrauch, Wegerich-Arten
Nicht ausreichend bekämpfbar im Obstbau
Acker-Stiefmütterchen, Acker-Vergißmeinnicht, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut, Gewöhnliche Vogelmiere, Giersch, Gundermann, Kamille-Arten, Kreuzkraut-Arten, Taubnessel-Arten
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Zur gezielten Bekämpfung von Acker-Kratzdistel den Behandlungstermin hinausschieben, bis diese Unkräuter eine Höhe von 15 - 20 cm erreicht haben. Das Getreide befindet sich zu diesem Zeitpunkt dann in der Regel in BBCH 30 - 39.Nur in den von uns ausgewiesenen Kulturen anwenden. Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden! Größte Vorsicht ist in Gebieten mit Wein-, Obst-, Gemüse-, Hopfen, Raps- und Tabakbau geboten, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegen Wuchsstoffe sind.
Anwendung in Wiesen und Weiden
Horstweise Spritzung schont wertvolle Kräuter und Kleearten.
Anwendung im Obstbau
Vor der Spritzung vorhandene Wurzelschosser entfernen.
Keine Spritzung zur Obstblüte vornehmen!
Anwendungen sind ausschließlich mit der vorgeschriebenen Technik durchzuführen. Ferner ist eine direkte Applikation auf die Kulturpflanze zu vermeiden.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 39 (Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Pflanzenerzeugnisse: | Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerhafer |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Kratzdistel |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 39 (Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst, Steinobst (ab 1. Standjahr) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | März bis September |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen (Mit Spritzschirm) |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
GRÜNLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Mai bis August |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WP733) Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Lückenindikationen nach §18a PflSchG bzw. geringfügige Verwendung nach Art. 51 Abs. 1 der VO (EG) 1107/2009
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierkoniferen (Weihnachtsbaumkulturen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen Zwischenreihenbehandlung / mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenerzeugnisse: | Nordmann-Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Austrieb ODER nach Triebabschluss |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Stilllegungsflächen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Kratzdistel, Acker-Gänsedistel |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode (Mai - August), bei 15 - 20 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen Zur Teilflächenbehandlung |
Aufwandmenge: | 1,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Stilllegungsflächen, Heu: 28 Tage |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spreizende Melde, Gänsefuß-Arten, Acker-Winde, Distel-Arten, Acker-Schachtelhalm, zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab BBCH 51 (Ab Infloreszenzknospen sichtbar) |
Anwendungszeitpunkt: | Ab Erreichen der Gerüsthöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen (Reihenbehandlung) |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | 35 Tage |
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 - 14 (Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr UND nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenerzeugnisse: | Dinkel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 39 (Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr UND nach dem Auflaufen der Unkräuter UND bei 10 - 15 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenerzeugnisse: | Hartweizen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 39 (Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium) |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr UND nach dem Auflaufen der Unrkäuter UND bei 10 - 15 cm Unkrauthöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Langährige Quecke (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Kratzdistel, Acker-Winde |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 49 (Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar) |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen der Unkräuter Anfang Frühjahr bis Ende Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Schachtelhalm |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen Zwischenreihenbehandlung, mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
(WW742) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gräser |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Distel-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 13 bis 49 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen und Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | streichen mit tragbaren Geräten / Ausbringung mit speziellem Streichgerät / Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung |
Aufwandmenge: | 2,8 % maximaler Mittelaufwand 1,4 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Gräser |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Distel-Arten, Acker-Winde, Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Kornblume |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 13 bis 49 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen und Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse: | Gräser |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Diestel-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 13 bis 49 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Auflaufen und Frühjahr bis Sommer |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 % maximaler Mittelaufwand 1,4 l/ha |
Wartezeit: | F = die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
(NT118) Bei der Anwendung des Mittels mit einem tragbaren Pflanzenschutzgerät ist in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen ein Spritzschirm zu verwenden.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
U 46® M-Fluid ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar.U 46® M-Fluid ist nicht mischbar mit Camposan® Top AHL pur.
U 46® M-Fluid ist ebenfalls mischbar mit bis zu 50 l/ha AHL bzw. 50 kg/ha Harnstoff.
Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: 0221-179 179 -99) an.
Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen.
In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden!1. Tank zu 1/3 - 1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln.
4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben
5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.
6. Tank mit Wasser auffüllen.
7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen.
Reinigung
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen.Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen.
Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen.
Nachbau
Bei vorzeitigem Umbruch kann Getreide, Mais oder Feldgras nach tiefmischender Bodenbearbeitung angesät werden. Der Nachbau von anderen, breitblättrigen Kulturen sollte frühestens 4 Wochen nach der letzten Spritzung erfolgen.Verträglichkeit
U 46® M-Fluid ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturen verträglich.Umweltverhalten
Nutzorganismen
(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NN1001) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.(NN1002) Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz.Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.(SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten.
Anwendungsbestimmung
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste Hilfe
Allgemein: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Nach Hautkontakt: Benetzte Kleidung ausziehen. Betroffene Körperteile mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort einen Arzt rufen.
Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt.
Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt:
http://www.nufarm.de/Produkte (auf der jeweiligen Produktseite)
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter kühl und verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben.
Informationen zum Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
(4-CHLORO-2-METHYLPHENOXY) ACETIC ACID, DIMETHYLAMINE SALTGefahrenhinweise:
(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P264) Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P330) Mund ausspülen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.Haftung
Haftung
Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc. können Einfluss auf die Wirkung des Produktes haben. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern.Registrierte Marke
U 46® = reg. Marke der Nufarm Gruppe®= reg. Warenzeichen der Hersteller
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b D 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99
Vertriebspartner: Nufarm Deutschland GmbH Im MediaPark 6b DE 50670 Köln Telefon 0221-179 179-99