Wirkstoff:
100 g/kg Metsulfuron-methyl (10,0 Gew.-%) ,400 g/kg Carfentrazone-ethyl (40,0 Gew.-%)
Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 11005548 | 10 x 250 g Umkarton |
| 11005549 | 10 x 1 kg Umkarton |
| 11006103 | 4 x 2,5 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungArtus® ist für die Frühjahrsanwendung in allen wichtigen Getreidearten zugelassen und bekämpft nahezu alle relevanten breitblättrigen Unkräuter inkl. Ehrenpreis und kleines Kletten-Labkraut. Da es auch bei kühler Witterung sicher wirkt, eignet sich das Herbizid auch für den frühen Einsatz.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
W72X-U28T-KN4G-MYFCWirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metsulfuron-methyl: 2 , Carfentrazone-ethyl: 14
• Kombination der Wirkstoffe Metsulfuron-methyl (Wirkung über Blatt und Boden) aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe und Carfentrazon-ethyl (ausschließlich blattaktiv) aus der Gruppe der Triazolinone
• Metsulfuron-methyl: Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS)
- schnelle Wirkstoffaufnahme über Wurzeln und Blätter
- Bei sensitiven Unkräutern nach der Anwendung sofortiger Eintritt des Wachstumsstillstands an Wurzel und Spross
- der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken, die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung
• Carfentrazon-ethyl: Eingriff in die Chlorophyllsynthese mit anschließender Nekrotisierung
- Bei sensitiven Unkräutern wird bereits kurze Zeit nach der Anwendung eine Nekrotisierung der Pflanzen sichtbar
- Wird ausschließlich über die Blätter aufgenommen
- Reine Kontaktwirkung
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Sommergerste, Sommerweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Sommerhafer | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Wintergerste, Wintertriticale, Winterweichweizen, Winterroggen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Winterweichweizen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar
Acker-Hellerkraut, Acker-Hirtentäschel, Acker-Senf, Acker-Vergißmeinnicht, Vogelmiere,
Ausfallraps+1, Efeublättriger Ehrenpreis**, Gemeines Greiskraut, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie,
Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Kletten-Labkraut**, Persischer Ehrenpreis, Stiefmütterchen-Arten,
Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Weißer Gänsefuß*
* Zum Applikationstermin aufgelaufen, max. im 2-4 Blattstadium
** Gelegentlicher Wiederaustrieb möglich.
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®Sorten
weniger gut bekämpfbar
Ackerfrauenmantel
nicht ausreichend bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Acker-Kratzdistel, Einjährige Rispe, Flughafer, Gemeiner Windhalm, Kornblume
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
• Schäden an der Kulturpflanze möglich.• Unkräuter und Ungräser müssen aufgelaufen sein. Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt. Für eine sichere Wirkung sind insbesondere folgende Wachstumsstadien einzuhalten:
- Kletten-Labkraut vom 1. bis 3. Quirl,
- Kamille-Arten bis ca. 5 cm Durchmesser der Rosette.
• Artus® ist in allen Winterweichweizen-, Winterroggen-, Wintergerste-, Wintertriticale-, Sommergerste-, Sommerweichweizen- und Sommerhafersorten verträglich.
• Artus® wirkt sowohl über das Blatt als auch den Boden. Für eine optimale Wirkung auf die Zielunkräuter ist eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich, um eine zusätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen.
• Ein abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2 – 3 cm und abgedecktes Saatgut sind Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit.
• 2 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen.
• Gelegentlich nach der Behandlung auftretende Aufhellungen oder leichte Wachstumsverzögerungen oder Nekrosen verwachsen sich nach wenigen Tagen und haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.
Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn
• der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände geschwächt ist
• Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht
• der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll
Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden am Getreide auftreten.
Untersaaten
Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Artus® behandelt werden.
Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z.B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) und Mais sind gegenüber Artus® sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.
Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung.
ACKERBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Sommergerste, Sommerweichweizen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 50 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterungen zum Aufwand: | Max. Mittelaufwandmenge in der Kultur bzw. je Jahr 50 g/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
| Pflanzenerzeugnisse: | Sommerhafer |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis 5 Bestockungstriebe sichtbar |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 50 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterungen zum Aufwand: | Max. Mittelaufwandmenge in der Kultur bzw. je Jahr 50 g/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
| Pflanzenerzeugnisse: | Wintergerste, Wintertriticale, Winterweichweizen, Winterroggen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 40 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterungen zum Aufwand: | Max. Mittelaufwandmenge in der Kultur bzw. im Kalenderjahr 40 g/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
| Pflanzenerzeugnisse: | Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von keine Bestockung bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 50 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterungen zum Aufwand: | Max. Mittelaufwandmenge in der Kultur bzw. im Kalenderjahr 50 g/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
| Pflanzenerzeugnisse: | Winterweichweizen |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | Von keine Bestockung bis 2-Knoten-Stadium |
| Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, nach dem Auflaufen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 50 g/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Erläuterungen zum Aufwand: | Max. Mittelaufwandmenge in der Kultur bzw. je Jahr 50 g/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
HERBIZIDE: keine Einschränkungen, außer Pinoxaden- und Bifenox-haltige HerbizideFUNGIZIDE: keine Anwendung mit Fungiziden
INSEKTIZIDE: keine Einschränkungen
WACHSTUMSREGLER: CCC (Cycocel); auch möglich: CCC + Herbizid + Artus®
BLATTDÜNGER: FMC-Markenblattdünger, Marken-AHL
Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Artus® in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben.
Keine Mischung mit:
Trinexapac-ethyl, Mepiquat-, Prohexadione- & Ethephon-haltigen Wachstumsreglern,
Netzmitteln und Ölen
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie zuerst die benötigte Menge Artus® in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Artus® löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf.
• Nach dem vollständigen Auflösen von Artus® bei Bedarf Mischpartner zugeben.
• Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.
Reinigung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen das Spritzgerät und -leitungen sorgfältig gereinigt werden:• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Geeignetes Reinigungsmittel: All Clear® Extra (0,5 l pro 100 l Spülflüssigkeit)
Nachbau
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterleguminosen und Winterraps möglich.Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Artus® bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach eigenen Erfahrungen Getreide, Rüben, Kartoffeln, Mais, Öllein und weitere Frühjahrskulturen nachgebaut werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Frühjahrsanwendung von Artus® erforderlich, kann nach eigenen Erfahrungen nach Pflugfurche Sommerweizen, Sommergerste, Hafer oder Weidelgras nachgebaut werden.
Resistenzmanagement
siehe auch WirkmechanismusWenn Herbizide mit demselben Wirkmechanismus über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B. Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, Saattermin, Wechsel von Herbiziden, die unterschiedliche Wirkungsmechanismen besitzen bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Carfentrazone pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Carfentrazone enthält, ausgebracht wurde.
(NW609-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerhafer und Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale (nur Aufwandmenge 50 g/ha) gilt zusätzlich:
(NT101-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Schutz der Ersthelfer:
Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nach Einatmen:
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Unverletztes Auge schützen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken : Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Im Originalbehälter lagern. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise:
Keine besonderen Beschränkungen zur Zusammenlagerung mit anderen Produkten.
Sonstige Angaben:
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenbestimmende Komponente:
2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diolGefahrenhinweise:
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH208) Enthält 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Artus®: Marke FMC Corporation oder einer TochtergesellschaftPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0