Wirkstoff:
100 g/l Deltamethrin (10,5 Gew.-%)Formulierung:
Emulsionskonzentrat (EC)Bienen:
bienengefährlich (B2)| Artikelnummer | Packungsgrößen |
|---|---|
| 1100XXXX | 10 x 1 l Umkarton |
| 1100XXXX | 4 x 5 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09 , GSH02Signalwort:
GefahrNuyard® ist ein Insektizid gegen beißende und saugende Insekten im Ackerbau und Grünland mit schnell einsetzender Kontakt- und Fraßwirkung.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
EP80-90G4-K000-NCWWWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Deltamethrin: 3A
Nuyard® mit dem Wirkstoff Deltamethrin (Wirkungsmechanismus IRAC-Gruppe: 3A) zeichnet sich durch ein besonders breites Wirkungsspektrum aus. Sie dürfen Pflanzenschutzmittel (gemäß § 12 Pflanzenschutzgesetz) nur so anwenden, wie mit der behördlichen Zulassung festgesetzt und in der Gebrauchsanleitung beschrieben. In der Behandlungsfolge sollten Sie möglichst Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkmechanismen einsetzen, um einer Resistenzbildung entgegenzuwirken – dies gilt auch für Tankmischungen.
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
| Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
|---|---|
| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Blattläuse als Virusvektoren, Getreidewickler, Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Blattläuse |
| Kartoffel | Kartoffelkäfer |
| Mais | Maiszünsler |
| Raps | Kohlschotenmücke, Beißende Insekten (ausgenommen: Kohlrübenblattwespe), Kohlrübenblattwespe, Beißende Insekten (ausgenommen: Kohlschotenmücke, Kohlrübenblattwespe), Kohlrübenblattwespe |
| Wiesen, Weiden (Neueinsaat oder Nachsaat) | Fritfliege |
| Zuckerrübe | Moosknopfkäfer |
Anwendung
ACKERBAU
| Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse als Virusvektoren |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 11-29 (Von 1-Blatt-Stadium bis Ende der Bestockung) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha (Herbstanwendung) |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Getreidewickler |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 30-65 (Von Beginn des Schossens bis Mitte der Blüte) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera) |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 13-77 (Von 3-Blatt-Stadium bis Späte Milchreife) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattläuse |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 30-77 (Von Beginn des Schossens bis Späte Milchreife) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wartezeit: | 28 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kartoffelkäfer |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 21-47 (Von 1. basaler Seitentrieb (> 5 cm) gebildet bis 70 % der max. art-/sortenspezifischen Knollenmasse erreicht) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 7 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlschotenmücke |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 55-69 (Von Einzelblüten der Hauptinfloreszenz sichtbar (geschlossen) bis Ende der Blüte) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 90 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Beißende Insekten (ausgenommen: Kohlrübenblattwespe) |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 11-69 (Von 1. Laubblatt entfaltet bis Ende der Blüte) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 90 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlrübenblattwespe |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 12 -29 (Von 2. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 90 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Zuckerrübe |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Moosknopfkäfer |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 10 -18 (Von Keimblattstadium bis 8 Laubblätter entfaltet) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 15 -79 (Von 5. Laubblatt entfaltet bis Art- bzw. sortenspezifische Korngröße erreicht) |
| Anwendungszeitpunkt: | Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Pflanzenerzeugnisse: | Wiesen, Weiden (Neueinsaat oder Nachsaat) |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fritfliege |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 11-13 (Von 1-Blatt-Stadium: 1. Laubblatt entfaltet bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet) |
| Anwendungszeitpunkt: | Bei Befall |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Beißende Insekten (ausgenommen: Kohlschotenmücke, Kohlrübenblattwespe) |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 20-69 (Von Keine Seitensprosse bis Ende der Blüte) |
| Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 56 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlrübenblattwespe |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 20-29 (Von Keine Seitensprosse bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar) |
| Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,05 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | 90 Tage |
| Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
|---|---|
| Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
| Anwendungsbereich: | Freiland |
| Stadium der Kultur: | BBCH 30-79 (Von Beginn des Längenwachstums bis Art- bzw.sortenspezifische Korngröße erreicht) |
| Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
| Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
| Anwendungstechnik: | spritzen |
| Aufwandmenge: | 0,075 l/ha |
| Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
| Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Nuyard® ist mit Fungiziden (z.B. Jordi®, Jordi® Power, Vastimo®, Magnello®) oder Wachstumsreglern gut mischbar. Auch eine Mischung von Nuyard® mit Herbiziden (z.B. Pointer® SX, Pointer® Plus) ist möglich. Dagegen werden Dreiermischungen aus Nuyard® + Herbizid + AHL nicht empfohlen. Eine Tankmischung aus Nuyard® + AHL ist möglich, wobei jedoch das Verhältnis Wasser : AHL nicht 3:1 unterschreiten sollte (im Zweifel den Wasseranteil erhöhen). Aufgrund der Produktvielfalt bei Düngemitteln kann eine problemlose Tankmischung nicht für alle denkbaren Fälle garantiert werden. Eine Überprüfung der Mischbarkeit vor der Anwendung ist daher zweckmäßig. Bei Tankmischungen mit Düngemitteln beachten Sie bitte die Reihenfolge der Produktzugabe: Erst Wasser, dann Nuyard® und schließlich das Düngemittel (gut rühren und umgehend ausbringen).Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der guten landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln:
1. Wasserlösliche Folienbeutel: WSB
2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX®
3. Wasserdispergierbare Granulate: WG
4. Wasserdispergierbare Pulver: WP
5. Suspensionskonzentrate: SC
6. Wasserlösliche Konzentrate: SL
7. Suspoemulsionen: SE
8. Ölhaltige Suspensionskonzentrate: OD
9. Emulgierbare Formulierungen: EW, EC
10. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe
11. FMC-Markenblattdünger
12. Driftverzögerer
Bei Produkten in Folienbeuteln, Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung des Produktes erfolgt ist.
Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Nuyard® unter gründlichem Umrühren dazugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die empfohlene Anwendungskonzentration gilt für das Spritzverfahren mit hohen Wassermengen. Werden Sprühgeräte verwendet, so ist die Konzentration entsprechend der eingesparten Wassermenge zu erhöhen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.
Technik
Beachten Sie bei der Anwendung die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis! Vermeiden Sie Abdrift oder sonstige Einträge in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen insbesondere auch auf Wohnbebauung und Gärten durch geeignete Maßnahmen!Lassen Sie die angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für längere Zeit (ggf. Zeitangabe) im Spritzfass stehen. Kontrollieren Sie während der Behandlung laufend den Spritzflüssigkeitsverbrauch in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Lassen Sie das Rührwerk während der Fahrt und während der Ausbringung laufen. Rühren Sie die Spritzbrühe nach Arbeitspausen erneut sorgfältig auf.
Reinigung
Spritze einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben.
• Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche ausbringen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Nachbau
Ein Einsatz von Nuyard® hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.Verträglichkeit
In den landwirtschaftlichen Kulturen sind Unverträglichkeiten nach dem Einsatz von Nuyard® bislang nicht bekannt.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Für folgende Anwendungen in Getreide (Herbstanwendung), Raps (beißende Insekten, Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf), Zuckerrübe und Mais (nur für die Anwendung ab BBCH 15) gilt zusätzlich:
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 90 %: 15 m
gegen Kohlrübenblattwespe: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m
Für die Anwendung in Getreide (außer Herbstanwendung), Raps (Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen) und Mais gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände
Aufwandmenge 0,05 l/ha: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m
Aufwandmenge 0,075 l/ha: 90 %: 15 m
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Für die Anwendung in Kartoffeln gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Für die Anwendung in Wiesen und Weiden (Neueinsaat und Nachsaat) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Hinweise für Ersthelfer:
Achten Sie auf Selbstschutz! Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, lagern und transportieren Sie die Person in stabiler Seitenlage. Entfernen Sie verunreinigte Kleidung sofort!
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser und Seife mindestens 15 Minuten lang waschen. Warmes Wasser kann die Reizung/Parästhesie subjektiv erhöhen. Dies ist kein Symptom einer systemischen Vergiftung. Beim Auftreten von Hautreizungen kann die Anwendung Vitamin-E-haltiger Hautöle oder Lotionen in Betracht gezogen werden. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Warmes Wasser kann die Reizung/Parästhesie subjektiv erhöhen. Dies ist kein Symptom einer systemischen Vergiftung. Beruhigende Augentropfen, wenn nötig betäubende Augentropfen geben. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
Im Falle einer Vergiftung/bei Unwohlsein kontaktieren Sie die Giftnotrufzentrale des jeweiligen Bundeslandes, um sofortige Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Halten Sie die Gebrauchsanleitung oder das Sicherheitsdatenblatt von Nuyard® bereit. Suchen Sie zusätzlich einen Arzt auf/oder rufen Sie einen Notarzt!
Hinweise für den Arzt:
Systemische Behandlung: Erstbehandlung: symptomatisch. Überwachung von Atmung und Herz. Wenn eine größere Menge aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen. Atemwege freihalten. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Im Falle von Krämpfen sollte ein Benzodiazepin (z.B. Diazepam) nach Standardvorschrift verabreicht werden. Sollte dies nicht wirksam sein, kann Phenobarbital verabreicht werden. Kontraindikation: Atropin. Kontraindikation: Adrenalin-Derivate. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Die Erholung erfolgt spontan und ohne Folgeschäden. Sie sind gemäß § 16 e Chemikaliengesetz verpflichtet, den Vorfall an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden, das für die Dokumentation und Bewertung von Vergiftungsfällen in Deutschland zuständig ist.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Im Originalbehälter lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09 , GSH02Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
DeltamethrinKohlenwasserstoffe, C9, Aromaten
Cyclohexanon
Gefahrenhinweise:
(H226) Flüssigkeit und Dampf entzündbar.(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H304) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
(H318) Verursacht schwere Augenschäden.
(H332) Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
(H335) Kann die Atemwege reizen.
(H336) Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
(P210) Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P301+P310) BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P308) BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
(P331) KEIN Erbrechen herbeiführen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Alle in der Gebrauchsanleitung gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Bitte beachten Sie aktuelle Bekanntmachungen und informieren Sie sich ggf. auf der Internetseite des Zulassungsinhabers oder beim BVL (www.bvl.bund.de/psmdb).
Registrierte Marke
Nuyard®: reg. Marke Bayer Aktiengesellschaft, 51373, Leverkusen, DEPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Bayer CropScience Deutschland GmbH Alfred-Nobel-Straße 50 D 40789 Monheim am Rhein
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0