Wirkstoff:
229,79 g/l Kupferoxychlorid (17,6 Gew.-%) ,208,26 g/l Kupferhydroxid (17,4 Gew.-%)
Formulierung:
Suspensionskonzentrat (SC)Bienen:
bienengefährlich (B1)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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11014997 | 2 x 5 l Umkarton |
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungDas Kupferfungizid für die ökologische und konventionelle Landwirtschaft, bestehend aus Kupferoxychlorid und Kupferhydroxid. Grifon® SC besitzt eine gute Wirkungsdauer sowie eine schnelle Freisetzung der Kupferionen. Dank seiner Multi-Site-Wirkungsweise ist das Risiko des Auftretens von Resistenzen gering.
Vor Gebrauch gut schütteln.Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferoxychlorid: M1 , Kupferhydroxid: M1
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Apfel, Birne, Quitte | Feuerbrand (Erwinia amylovora) |
Hopfen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
Pfirsich, Pflaume | Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) |
Pfirsich, Pflaume, Aprikose, Süßkirsche, Sauerkirsche | Monilinia |
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Zierpflanzen | Echte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost (Puccinia allii), Pseudomonas syringae |
Anwendung
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Apfel, Birne, Quitte |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Feuerbrand (Erwinia amylovora) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 03 bis BBCH 59 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand zwischen den Behandlungen: maximal 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,0 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Von BBCH 39 bis BBCH 59 und BBCH 70 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | bis BBCH 37: 3,31 l/ha bis BBCH 55: 4,92 l/ha über BBCH 55: 7,35 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | bis BBCH 37: 500 bis 900 l/ha bis BBCH 55: 900 bis 1.300 l/ha über BBCH 55: 1.300 bis 2.000 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Von BBCH 15 bis BBCH 59 und BBCH 70 bis BBCH 85 bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand zwischen den Behandlungen: 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3,1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Pflaume |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kräuselkrankheit (Taphrina deformans), Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 91 bis BBCH 55 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand zwischen den Behandlungen: 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,33 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Pflaume, Aprikose, Süßkirsche, Sauerkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Monilinia |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 91 bis BBCH 55 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand zwischen den Behandlungen: 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,2 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Von BBCH 13 bis BBCH 59 und BBCH 70 bis BBCH 83 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Abstand zwischen den Behandlungen: 7 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,65 l/ha ES 61: 1,3 l/ha ES 71: 1,95 l/ha ES 75: 2,6 /ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: maximal 400 l/ha ES 61: maximal 800 l/ha ES 71: maximal 1.200 l/ha ES 75: maximal 1.600 l/ha |
Erläuterungen Anzahl Behandlungen: | Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. |
Wartezeit: | 21 Tage |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Echte Mehltaupilze, Cercospora-Arten, Gloeosporium, Rost (Puccinia allii), Pseudomonas syringae |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand zwischen den Behandlungen: 7 bis 8 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm 2,8 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm mindestens 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Keine Mischung mit basischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln.Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Das Produkt vor Gebrauch schütteln!Spritztank mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restspritzflüssigkeit im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztank, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Verträglichkeit
GRIFON® SC hat sich bisher bei folgenden Apfel-, Birnen- und Quittensorten als gut verträglich erwiesen:Apfelsorten: Jonagored, Elstar, Jonagold, Braeburn, Idared, Gala, Pinova, Delbarestival, Pink Lady
Birnensorten: Alexander Lukas, Conference, Williams Christ, Concorde, Condo
Quittensorten: Konstantinopeler, Champion, Bereczki, Portugieser
GRIFON® SC kann in Zierpflanzen in Prunus-laurocerasus, Hypericum-Arten, Echinacea und Helleborus eingesetzt werden.
Resistenzmanagement
Dank seiner Multi-Site Wirkungsweise ist das Risiko des Auftretens von Resistenzen gering.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NT620-2) Die maximale Gesamtaufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf auf derselben Fläche - mit Ausnahme von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr im Hopfenbau und im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln nicht überschritten werden.
Reinkupfergehalt: 272 g/l
(NT621-1) In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden.
(NT622) In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden.
(NT623) Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF276-EEHO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF276-EEOS) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
(SF276-EEWE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Hopfen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 56 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS120-1) Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierter Abstand: 90 %: 20 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Symptome: Denaturierung von Proteinen mit Schädigungen der Schleimhäute, Leber- und Nierenschäden und ZNS-Schäden, Hämolyse. Erbrechen mit Austritt von grün gefärbtem Material, gastroösophageales Brennen, blutiger Durchfall, Bauchkoliken, hämolytische Gelbsucht, Leber- und Nierenversagen, Krämpfe, Kollaps. Metallinhalationsfieber. Reizt Haut und Augen. Therapie: symptomatisch. Warnung: Wenden Sie sich an ein Giftinformationszentrum.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Therapie: Gastrolusis mit Lacto-Eiweiß-Lösung, bei hoher Cuprämie Chelatbildner verwenden, Penicillamin, wenn die orale Gabe praktikabel ist oder CaEDTA intravenös und BAL intramuskulär; ansonsten symptomatische Therapie. Warnungen: Wenden Sie sich an ein Giftinformationszentrum.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
(P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.(P103) Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.(EUH208) Enthält 2,2',2''-(Hexahydro-1,3,5-triazin-1,3,5-triyl)triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Grifon®: reg. Marke Gowan Crop Protection Limited, RG7 1NT, Reading, Berkshire, GBPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: GOWAN CROP PROTECTION LTD. Rothamsted Research Center, West Common, Harpenden UK Hertfordshire Telefon +44 (0) 1582 280390 Telefax +44 (0) 1582 645888
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