Lupus® SX® Mais

Herbizid

Wirkstoff:

500 g/kg Thifensulfuron-methyl (50,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1101426010 x 150 g Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

LUPUS® SX® MAIS basiert auf dem blattaktiven Wirkstoff Thifensulfuron-methyl (HRAC 2) und wird nach Aufnahme schnell, systemisch im Zielunkraut verteilt. In Unkräutern hemmt der Wirkstoff die Enzym Acetolactat-Synthase (ALS). Das Wachstum in den Vegetationspunkten wird gehemmt und ein Absterbeprozess der Unkräuter ausgelöst. Lupus® SX Mais beendet so kurze Zeit nach der Applikation die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz zwischen empfindlichen Unkräutern und der Kultur. Aufgrund der spezifischen Wirkungsweise von Thifensulfuron-methyl können in Abhängigkeit vom Zielunkraut und Umweltbedingungen mehrere Wochen bis zum vollständigen Absterben der Zielunkräuter vergehen. In Mais wird der Wirkstoff Thifensulfuron-methyl schnell abgebaut.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Thifensulfuron-methyl: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
MaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
Gut bekämpft werden:

Zweikeimblättrige Unkräuter: Acker-Hundskamille, Amarant-Arten, Ampfer-Arten, Kamille-Arten, Raps+1, Ausfall-Sonnenblumen+2, Franzosenkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Arten-Vogelknöterich, Vogel-Sternmiere
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten
+2 Tribenuronmethyl-tolerante Sonnenblumensorten werden nicht ausreichend erfasst.

Weniger gut bekämpft werden:

Winden-Knöterich, Ampfer-Knöterich, Floh-Knöterich,

Nicht ausreichend bekämpft werden:

Einjähriges Bingelkraut, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Gräser, Klettenlabkraut, Acker-Kratzdistel, Melde-Arten, Gemeiner Rainkohl, Rote Taubnessel, Winde-Arten

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

• Zum Zeitpunkt der Anwendung müssen die Unkräuter bereits aufgelaufen sein.
• Beste Wirkung wird auf kleinen, intensiv wachsenden Unkräutern erzielt.
• Keine Anwendung auf regen- oder taunassen Pflanzen und solange sich Wasser in den Blatttüten des Maises befindet.
• Eine optimale Wirkung wird erzielt, wenn die Anwendung auf einer trockenen Blattoberfläche erfolgt und mindestens 3 Stunden nach der Behandlung kein Regen fällt.
• Anwendung von Lupus® SX® Mais bei Temperaturen von 4 °C bis max. 25 °C
• Warmes, wüchsiges Wetter beschleunigt die blattaktive Wirkung
• Anwendung nur bei ausreichender Wachsschicht des Maises durchführen, d.h. nach langen Regenperioden mindestens 1 regenfreier Tag mit Sonneneinstrahlung abwarten.


Folgende Faktoren können bei Mais Pflanzenstress verursachen. Die Anwendung von Lupus® SX® Mais wird in diesen Fällen nicht empfohlen bzw. muss verschoben werden:

• Geschwächte Kulturpflanzenbestände durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, Kälte in Kombination mit langsamer Bodenerwärmung, Temperaturen größer 25 °C, Schädlingsbefall, Krankheiten oder andere allgemeine Stresssituationen
• Bei Temperaturschwankungen zwischen Tag- und Nachttemperatur größer 20 °C
• Bei vorhergesagter Frost-/ Nachtfrostgefahr

Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Unter ungünstigen Bedingungen können beim Mais Blattdeformationen und Einkürzungen auftreten.
Sofern eine nachfolgende mechanische Unkrautbekämpfung erfolgt, frühestens eine Woche nach der Anwendung von Lupus® SX® Mais beginnen.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Mais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 6. Laubblatt entfaltet (BBCH 10 - BBCH 16)
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 15 g/ha
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Lupus® SX® Mais ist in Mais mit vielen anderen Herbiziden mischbar. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Mais:
Aufgrund eigener Versuchserfahrungen empfehlen wir die Anwendung von Lupus® SX® Mais im Mais in Kombination mit einem Netzmittel insbesondere bei breiter Mischverunkrautung mit Kamille, Knöterich-Arten, Ampfer, Ausfallraps und Sonnenblumen. Auch auf humusreichen Standorten und bei Trockenheit wird die Zugabe eines Netzmittels empfohlen:
Lupus® SX® Mais 15 g/ha + 0,3 l/ha Netzmittel

Lupus® SX® Mais 15 g/ha + Mischpartner z.B. Successor® T und Mesotrione

Kultur- und Sortenverträglichkeit in Mais
Nach bisherigen Erfahrungen wird Lupus® SX® Mais von den meisten in Deutschland geprüften Silo- und Körnermaissorten gut vertragen. Aktuell liegen uns keine Sortenunverträglichkeiten für Lupus® SX® Mais im Mais vor (Stand 2023). Bitte informieren Sie sich auch bei Züchtern und deren Vertriebspartnern über die sortenspezifische Herbizidverträglichkeit. Aus Verträglichkeitsgründen empfehlen wir die Anwendung von Lupus® SX® Mais nicht im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais. Die Anwendung von Lupus® SX® Mais wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen (siehe Abschnitt "HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG")

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend der Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Menge Lupus® SX® Mais in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Lupus® SX® Mais vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• Bei Anwendung von Lupus® SX® Mais in Tankmischung, weitere Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Lupus® SX® Mais zugeben.
• Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.

1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über den Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Extreme Frühjahrs- und Frühsommertrockenheit nach der Behandlung kann den mikrobiellen Wirkstoffabbau im Boden beeinträchtigen. Im Anwendungsjahr von Lupus® SX® Mais wird der Anbau von Winterraps und Zwischenfrüchten nicht empfohlen.

Resistenzmanagement

Lupus® SX® Mais enthält den Wirkstoff Thifensulfuron-methyl. Thifensulfuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 2 der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist;
weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
• Bodenbearbeitung
• Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Mais gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine bekannt.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
(EUH 210) Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Lupus® SX®, Trend®: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade

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