Tribeca® SyncTec

Herbizid

Wirkstoff:

150 g/l Napropamid (13,79 Gew.-%) ,
150 g/l Metazachlor (13,79 Gew.-%) ,
24 g/l Clomazone (2,20 Gew.-%)

Formulierung:

Kapselsuspension (CS)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110002022 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Tribeca® SyncTec ist eine Wirkstoffkombination, bestehend aus den Wirkstoffen Clomazone, Metazachlor und Napropamid. Die neuartige Synchronised-Technologie, die bei Tribeca® SyncTec auf drei mikroverkapselten Wirkstoffen (Clomazone, Metazachlor und Napropamid) basiert, gewährleistet eine signifikante Minderung der Verflüchtigung des Wirkstoffes Clomazone und hat einen positiven Einfluss auf die Kulturverträglichkeit. Tribeca® SyncTec zeichnet sich durch ein breites Wirkungsspektrum gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Winterraps aus. Die Kombination der drei Wirkstoffe erfasst ein breites Spektrum einjähriger Unkräuter und Ungräser mit einer hohen Wirkungssicherheit auch gegen schwierig zu bekämpfende Arten wie Kamille, Wegrauke, Kletten-Labkraut und Einjähriges Rispengras.

Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Napropamid: 15 , Metazachlor: 15 , Clomazone: 13

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Acker-Gänsedistel, Acker-Hundskamille, Acker-Vergissmeinnicht, Einjähriges Rispengras, Flohknöterich, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Windhalm, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Storchschnabel-Arten (ausgenommen Schlitzblättriger Storchschnabel), Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Weg-Rauke

weniger gut bekämpfbar

Acker-Hellerkraut, Ackerfuchsschwanz, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Bingelkraut, Gemeine Besenrauke, Hederich, Melde-Arten, Klatsch-Mohn, Kornblume

nicht ausreichend bekämpfbar

Acker-Senf, Ausfall-Getreide, Flughafer, Acker-Stiefmütterchen, Schlitzblättriger Storchschnabel

nicht bekämpfbare Arten

Wurzelunkräuter

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Verwenden Sie keine Clomazone-haltigen Produkte zur Behandlung von Nutzpflanzen in Gewächshäusern oder unter Kunststoffabdeckungen (oder jeglicher Art von Abdeckung).

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Trockener Samen bis Hypokotyl mit Keimblättern hat Samenschale durchbrochen.
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 5 l /ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP744 Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
WP775 Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Eine Mischung mit AHL wird nicht empfohlen.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei Mischungen mit mehreren Mischpartnern bitte Beratung anfordern.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Ansetzvorgang:
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird.
1. Tank zur Hälfte mit Wasser füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Entsprechende Menge des Produkts kontinuierlich zugeben (eine Vormischung ist nicht erforderlich).
4. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
5. Tank mit Wasser auffüllen.
6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Technik

Beim Ausbringen von Tribeca® SyncTec ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit zu achten. Zur Vermeidung von Abdrift muss das Mittel Tribeca® SyncTec großtropfig ausgebracht werden.
Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Entsprechend den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis ist die Spritzbalkenhöhe auf 40 cm bis 60 cm einzustellen.
Nach Möglichkeit sollte eine 90% abdriftmindernde Düse zum Einsatz kommen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden:
1. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
2. Ca. 10 bis 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Nachbau

Nach bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Einsatz von Tribeca® SyncTec in Winterraps kann im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge jede auf die Rapsernte folgende Kultur nachgebaut werden. Nach einem vorzeitigen Umbruch mit Tribeca® SyncTec behandelter Flächen kann im Herbst des Anwendungsjahres Winterraps und Wintergetreide wie Winterweizen nachgebaut werden. Zwischen der Tribeca® SyncTec Anwendung und der Aussaat von Wintergetreide und Raps muss mindestens ein Zeitraum von 6 Wochen liegen, zudem muss vor der Aussaat eine tief wendende Bodenbearbeitung (Pflugfurche - mind. 20-25 cm) durchgeführt werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch des mit Tribeca® SyncTec behandelten Winterrapses aufgrund von Auswinterung oder anderen Umständen im Frühjahr erforderlich sein, kann Sommerraps nach flacher Bodenbearbeitung nachgebaut werden. Sommergerste, Sommerweizen, Ackerbohnen und Futtererbsen können nach einer tiefen (15 - 20 cm) mischenden Bodenbearbeitung nachgebaut werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. außerordentliche Trockenheit, langanhaltende Kälteperiode, biologisch wenig aktive Böden) sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Verträglichkeit

Tribeca® SyncTec ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Winterrapssorten verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen in Winterraps können auftreten, wenn nach der Behandlung sehr hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z. B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z .B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Für eine optimale Kulturpflanzenverträglichkeit sollte die Saattiefe 1,5 - 2,5 cm betragen und das Saatgut sollte mit feinkrümeligem Bodenmaterial gut abgedeckt sein. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich der Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.


(NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.


(NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.


(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.


(NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.


(NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.


(NT154) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.


(NG301) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).


(NG346-1) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, sofort ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Empfohlene Lagertemperatur: Zwischen 5 °C und 30 °C lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Metazachlor (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH208) Enthält Metazachlor und 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H­isothiazol-3-on (3:1Gemisch, CAS-Nr. 55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Tribeca®: Marke FMC Corporation, 19104, Philadelphia, US
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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