CIRCUIT® SYNC TEC

Herbizid

Wirkstoff:

300 g/l Metazachlor (34,0 Gew.-%) ,
40 g/l Clomazone (4,5 Gew.-%)

weitere Bestandsteile:

Enthält ca. 1g/L Napthalin und bis zu 2 g/L Biphenyl als Bestandteil einer Lösemittelfraktion. Enthält ca. 40 g/L Calciumchlorid zur Regulierung der Dichte. Enthält ca. 10 g/L Maisöl als Lösemittel.

Formulierung:

Kapselsuspension (CS)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110018212 x 10 l Umkarton

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Circuit® SyncTec ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Winterraps im Vorauflauf. Die neuartige Synchronised-Technologie, die auf zwei mikroverkapselten Wirkstoffen (Clomazone und Metazachlor) basiert, gewährleistet eine signifikante Minderung der Verflüchtigung des Wirkstoffes Clomazone und hat einen positiven Einfluss auf die Kulturverträglichkeit.
Circuit® SyncTec wird von den keimenden Ungräsern und Unkräutern vornehmlich über die Wurzeln aufgenommen. Bei sensitiv reagierenden Pflanzen kommt es zu einer Ausbleichung der Blätter und zur Hemmung des Keimlingswachstums sowie zum Absterben der Unkräuter.
Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich die Wirkstoffe bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen können und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Ungräser und Unkräuter möglich ist. Wird auf trockenem Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter oder Ungräser aus tiefen Bodenschichten auf und wird der Boden über eine längere Zeit nicht durchfeuchtet, kann es zu Minderwirkungen kommen.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metazachlor: 15 , Clomazone: 13

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras

Wirkungsspektrum
Sehr gut bis gut bekämpfbar:

Acker-Gänsedistel, Acker-Hundskamille, Acker-Vergissmeinnicht, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Rispengras, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Windhalm, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kletten-Labkraut, Kornblume, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Weg-Rauke

Mäßig bekämpfbar:

Acker-Hellerkraut, Einjähriges Bingelkraut, Gemeine Besenrauke, Hederich, Melde-Arten, Klatsch-Mohn, Acker-Fuchsschwanz

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Acker-Senf, Ausfall-Getreide, Flughafer, Gefleckter Schierling, Acker-Stiefmütterchen, Storchschnabel-Arten

Nicht bekämpfbar:

Wurzelunkräuter

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Verwenden Sie keine Clomazone-haltigen Produkte zur Behandlung von Nutzpflanzen in Gewächshäusern oder unter Kunststoffabdeckungen (oder jeglicher Art von Abdeckung).

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Winterraps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: BBCH 00 (Trockener Samen) bis BBCH 07 (Hypocotyl mit Keimblättern hat Samenschale durchbrochen)
Anwendungszeitpunkt: Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 2,5 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP744 Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

CIRCUIT® SYNC TEC ist mit vielen gängigen Herbiziden wie z.B. Quantum® mischbar. Eine Mischung mit AHL wird nicht empfohlen.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Ansetzvorgang:
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur soviel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird.
1. Tank zur Hälfte mit Wasser füllen.
2. Rührwerk einschalten.
3. Entsprechende Menge des Produkts kontinuierlich zugeben (eine Vormischung ist nicht erforderlich).
4. Entleerte Präparatebehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben.
5. Tank mit Wasser auffüllen.
6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Technik

Beim Ausbringen von CIRCUIT® SYNC TEC ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit zu achten. Zur Vermeidung von Abdrift muss CIRCUIT® SYNC TEC großtropfig ausgebracht werden.
Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden.
Entsprechend den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis ist die Spritzbalkenhöhe auf 40 cm bis 60 cm einzustellen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen muss das Gerät sorgfältig gespült werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Ein geeignetes Reinigungsmittel (z.B. All Clear® Extra, Agroclean oder Agro-Quick) zugeben. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Ca. 10 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks, wie oben beschrieben, abspritzen. Rührwerk für 10 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Nachbau

Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit CIRCUIT® SYNC TEC behandelten Winterrapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommergetreide, Kartoffeln, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Zuckerrüben, Sonnenblumen, Lein, Futtergräser und Klee-Arten nachgebaut werden.
Vor der Neueinsaat im Frühjahr genügt es, den Boden ca. 15 cm intensiv durchzumischen.
Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach einer mindestens 15 cm tiefen Bodenbearbeitung sofort wieder Winterraps nachgebaut werden. Wintergetreide kann frühestens 4 Wochen nach der Anwendung von CIRCUIT® SYNC TEC nachgebaut werden, wenn der Boden mindestens 25 cm tief durchmischt wurde, eine Pflugfurche wird empfohlen. Bei vorzeitigem Umbruch sind vorübergehende Aufhellungen an den Nachbaukulturen möglich. Nach der normalen Ernte können alle Kulturen nach gebaut werden.

Verträglichkeit

CIRCUIT® SYNC TEC ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Winterrapssorten verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen in Winterraps können auftreten, wenn nach der Behandlung sehr hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z. B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z .B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Für eine optimale Kulturpflanzenverträglichkeit sollte die Saattiefe 1,5 - 2,5 cm betragen und das Saatgut sollte mit feinkrümeligem Bodenmaterial gut abgedeckt sein. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich der Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Gewässerschutz

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NG301) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).


(NG346-1) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.


(NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden.


(NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.


(NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.


(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.


(NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen.


(NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben.


(NT154) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.B. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Der Abstand von 50 m kann auf 20 m reduziert werden, wenn das Mittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.B. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Nach Einatmen:
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Husten und leichten Atembeschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung und Schuhe ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen und Etikett oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Metazachlor (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P405) Unter Verschluss aufbewahren.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH208) Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

CIRCUIT®: reg. WZ FMC Corporation, Philadelphia, US
QUANTUM®: reg. WZ Cheminova Deutschland
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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