Steward®
Insektizid

Wirkstoff:
300 g/kg Indoxacarb (30,0 Gew.-%)Formulierung:
Wasserdispergierbares Granulat (WG)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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D10428555 | 10 x 250 g Umkarton |
D12267960 | 4 x 2,5 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungSteward® ist ein modernes Insektizid zur Bekämpfung von Traubenwickler-Arten, Springwurm, Rhombenspanner, Zikaden und Ohrwurm im Weinbau, von freifressenden Schmetterlingsraupen im Gemüsebau, von Maiszünsler an Mais und Zuckermais sowie von Kleiner Frostspanner, Apfelwickler, Schalen- und Fruchtschalenwickler, andere Wickler-Arten und freifressende Schmetterlingsraupen im Obstbau. Steward® enthält 300 g/kg Indoxacarb, einen Wirkstoff aus der Gruppe der Oxadiazine, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe 22 der IRAC (Insecticide Resistence Action Committee) – Klassifizierung eingestuft ist. Indoxacarb wirkt über Kontakt und Fraß gegen alle Larvenstadien. Der spezifische Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden und führt durch Lähmung zu einem schnellen Fraß-Stopp.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Sicherheitsdatenblatt
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Indoxacarb: 22A
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Blumenkohle | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Kernobst | Kleiner Frostspanner , Apfelwickler , Schalenwickler, Fruchtschalenwickler , Wickler (Tortricidae) , Freifressende Schmetterlingsraupen |
Mais | Maiszünsler |
Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler , Springwurm , Zikaden , Rhombenspanner |
Wirsing, Rotkohl, Weißkohl | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Zuckermais | Maiszünsler |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Chinakohl, Grünkohl | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Endivien, Salate | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Erdbeere | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Feldsalat | Freifressende Schmetterlingsraupen |
frische Kräuter | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Gemüsepaprika | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Gurke | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Himbeere, Brombeere | Brombeertriebwickler (Notocelia uddmanniana) |
Johannisbeerartiges Beerenobst | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Kohlrabi | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Melisse, Minze-Arten | Zikaden |
Pfirsich, Aprikose, Nektarine | Kleiner Frostspanner , Pfirsichwickler (Cydia molesta) |
Radieschen, Rettich | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Salate, Endivien | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Sauerkirsche | Kleiner Frostspanner |
Süßkirsche | Kleiner Frostspanner |
Tabak | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Tomate | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) | Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia) |
Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Zwetschge, Pflaume | Kleiner Frostspanner |
Anwendung
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Mais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | ab Flughöhepunkt der Falter nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 125 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohle |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Raupen |
Anwendungszeitpunkt: | bei Beginn der Eiablage ; bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 900 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Sonstige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur. |
Pflanzenerzeugnisse: | Wirsing, Rotkohl, Weißkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Raupen |
Anwendungszeitpunkt: | bei Beginn der Eiablage ; bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Zuckermais |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Maiszünsler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | ab Flughöhepunkt der Falter nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 125 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleiner Frostspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auftreten der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Apfelwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Eier und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Beginn der Eiablage |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schalenwickler, Fruchtschalenwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auftreten der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: max. 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schalenwickler, Fruchtschalenwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Eier und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Beginn der Eiablage |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Wickler (Tortricidae) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Eier und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Beginn der Eiablage |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auftreten der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Heuwurm |
Anwendungszeitpunkt: | ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 50 g/ha in 400 l/ha Wasser ES 61: 100 g/ha in 800 l/ha Wasser ES 71: 150 g/ha in 1.200 l/ha Wasser ES 75: 187,5 g/ha in 1.500 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Bei längerem Falterflug kann eine Wiederholung der Behandlung notwendig werden, insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Sauerwurm |
Anwendungszeitpunkt: | ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 50 g/ha in 400 l/ha Wasser ES 61: 100 g/ha in 800 l/ha Wasser ES 71: 150 g/ha in 1.200 l/ha Wasser ES 75: 187,5 g/ha in 1.500 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Bei längerem Falterflug kann eine Wiederholung der Behandlung notwendig werden, insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Springwurm |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 50 g/ha in 400 l/ha Wasser ES 61: 100 g/ha in 800 l/ha Wasser ES 71: 150 g/ha in 1.200 l/ha Wasser ES 75: 187,5 g/ha in 1.500 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur. |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zikaden |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 50 g/ha in 400 l/ha Wasser ES 61: 100 g/ha in 800 l/ha Wasser ES 71: 150 g/ha in 1.200 l/ha Wasser ES 75: 187,5 g/ha in 1.500 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rhombenspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis 5 Laubblätter entfaltet |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 50 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Anzahl der Behandlungen: insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Tabak |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 13 bis BBCH 59 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 125 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 800 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Endivien, Salate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | frische Kräuter |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Melisse, Minze-Arten |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zikaden |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 1.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Sonstige Hinweise: | Kultur/Objekt: Verwendung von Blättern und Blüten Kultur/Objekt: Verwendung als teeähnliches Erzeugnis |
Pflanzenerzeugnisse: | Chinakohl, Grünkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kohlrabi |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: mindestens 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Radieschen, Rettich |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 7 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gurke |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha in 600 l/ha Wasser Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 128 g/ha in 900 l/ha Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 170 g/ha in 1.200 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Tomate |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha in 600 l/ha Wasser Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 128 g/ha in 900 l/ha Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 170 g/ha in 1.200 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Gemüsepaprika |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 5 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 85 g/ha in 600 l/ha Wasser Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 128 g/ha in 900 l/ha Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 170 g/ha in 1.200 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 3 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Salate, Endivien |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 10 bis 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 170 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Süßkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleiner Frostspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Zwetschge, Pflaume |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleiner Frostspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Aprikose, Nektarine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleiner Frostspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Pfirsich, Aprikose, Nektarine |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pfirsichwickler (Cydia molesta) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Eier und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere, Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Brombeertriebwickler (Notocelia uddmanniana) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | Eier und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, bis 7 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 170 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 1.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Sauerkirsche |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kleiner Frostspanner |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen |
Stadium Schadorganismus: | Larve |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 85 g/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (Z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Pflanzenerzeugnisse: | Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 170 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 1.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium |
Anwendungszeitpunkt: | kurz vor der Blüte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 170 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 bis 2.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: mit Dreidüsengabel |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Ab Beginn der Bildung von Seitentrieben |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abtand: 7 bis 10 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 170 g/ha |
Wasseraufwandmenge: | 1.000 bis 2.000 l/ha Wasser |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Anwendungstechnik: mit Dreidüsengabel |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeiner Ohrwurm (Forficula auricularia) |
Anwendungsbereich: | Ertragsanlagen |
Stadium der Kultur: | Von Fruchtansatz; Fruchtknoten beginnen sich zu vergrößern; Putzen der Beeren wird abgeschlossen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) |
Stadium Schadorganismus: | Imagines und Larven |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | ES 71: 150 g/ha in maximal 800 l/ha Wasser ES 75: 187,5 g/ha in maximal 800 l/ha Wasser |
Wartezeit: | 14 Tage |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Steward® ist mit vielen im Weinbau, Obstbau und Gemüsebau verwendeten Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden mischbar.Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.1. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
2. Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge.
3. Messen Sie die benötigte Menge Steward® ab und geben Sie diese bei laufendem Rührwerk direkt in den Tank.
4. Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen möchten, achten Sie darauf, dass sich vor Zugabe des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat.
5. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner.
6. Füllen Sie abschließend die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf.
7. Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus
8. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen
9. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird.
Reinigung
Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:• Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.
Verträglichkeit
Steward® wird nach bisherigen Erfahrungen in den empfohlenen Aufwandmengen von allen Kulturpflanzen gut vertragen.Resistenzmanagement
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen verwenden.Wenn Insektizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus wiederholt oder mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt werden, können natürlich vorkommende, weniger empfindliche Arten überleben, sich verbreiten und in dem Feld dominant werden.
Einige Insekten haben Resistenzen gegenüber handelsüblichen Produkten entwickelt.
Treten solche Resistenzen auf, reichen die empfohlenen Aufwandmengen der entsprechenden Produkte nicht aus, um die Populationen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten.
Die Entwicklung von Resistenzen kann vermieden oder verzögert werden, indem andere Mittel mit verschiedenen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden. Das Entstehen von Resistenzen ist nicht vorhersehbar; beachten Sie deshalb bitte die Empfehlungen der regionalen Beratung zur Vermeidung der Resistenzentwicklung.
Steward® enthält den Wirkstoff Indoxacarb, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe 22 (spannungsabhängige Natriumkanal-Blocker), Untergruppe 22A (Indoxacarb), der IRAC- Klassifizierung eingestuft ist.
Wiederholte und ausschließliche Anwendung von Steward® oder anderen Insektiziden der Gruppe 22 können zur Bildung resistenter Insektenstämme in etlichen Kulturen führen. Es wird daher empfohlen, Steward® als Bestandteil der lokalen Resistenzmanagementstrategien für die entsprechenden Anwendungsbereiche zu etablieren, einschliesslich kulturtechnischer und biologischer Bekämpfungsverfahren sowie Wechsel von Insektiziden mit verschiedenen Wirkungsweisen gegen nachfolgende Generationen.
Folgende Maßnahmen werden zur Vermeidung oder Verzögerung einer Resistenzbildung
gegenüber Steward® empfohlen:
• Bei der Bekämpfung von Schädlingen, die in mehreren Generationen pro Jahr auftreten, sollte Steward® und andere Insektizide der Gruppe 22 nicht in zwei direkt aufeinanderfolgenden Generationen eingesetzt werden.
• Mehrere Anwendungen von Steward® und anderen Insektiziden der Gruppe 22 zur Bekämpfung der gleichen Generation des Schädlings sind möglich.
• Wurde eine Schädlingsgeneration mit Steward® und anderen Insektiziden der Gruppe 22 behandelt, sollten in der darauffolgenden Generation wirksame Insektizide mit
einem anderen Wirkungsmechanismus eingesetzt werden.
• Die Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes sollten in ihre Strategie der Schädlingsbekämpfung mit einbezogen werden.
• Insektenpopulationen sind in Bezug auf Wirkungsabfall im Feld zu überwachen.
Zusätzliche Informationen zu Resistenz, Wirkungsweise und Überwachung sind auf der Webseite des Insecticide Resistance Action Committee (IRAC) unter
http://www.irac-online.org. zu finden.
siehe auch Wirkmechanismus
Umweltverhalten
Nutzorganismen
Entsprechend der Fachmeldung des BVL vom 20.03.2015 wird empfohlen, dass Tankmischungen mehrerer Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Insektizide zum Schutz von Bienen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden sollten, auch wenn die einzelnen Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind.Entsprechend den Grundsätzen guter landwirtschaftlicher Praxis wird empfohlen, in blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen, STEWARD® allein oder in Mischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln erst nach dem täglichen Bienenflug anzuwenden.
Bei Einsatz von Hummelvölkern in Obstanlagen wird empfohlen, dass die Hummelkästen am Tag der Behandlung mit STEWARD® und am Folgetag geschlossen bleiben.
Bei Einsatz von Hummelvölkern im Gewächshaus wird empfohlen, dass die Hummelvölker vor der Behandlung mit STEWARD® entfernt werden und erst nach einer Wartezeit von 72 Stunden wieder eingesetzt werden.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN3844 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
NN385 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW604) Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Für die Anwendung in Weinbau, Gemüsebau (Blumenkohle, Wirsing, Rotkohl, Weißkohl, Zuckermais), Mais und für geringfügige Verwendungen im Obstbau (Johannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeerartiges Beerenobst) und Gemüsebau Freiland (Chinakohl, Grünkohl, Endivien, Salate, Melisse, Minze-Arten) gilt:
(NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung im Gemüsebau, Freiland (Kohlrabi, Radieschen, Rettich) und Tabak gilt:
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Anwendung in Kernobst bei frühen Anwendungen (ab BBCH 55) gegen Kleiner Frostspanner, Schalen- und Fruchtschalenwickler, freifressende Schmetterlingsraupen und in Steinobst gegen Kleiner Frostspanner und Pfirsichwickler gilt:
(NT106) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für die Anwendung in Kernobst bei frühen Anwendungen (ab BBCH 55) gegen Kleiner Frostspanner, Schalen- und Fruchtschalenwickler, freifressende Schmetterlingsraupen gilt:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90% *
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
Für die Anwendung in Kernobst bei späten Anwendungen (ab BBCH 72) gegen Apfelwickler, Schalen- und Fruchtschalenwickler, Wickler-Arten gilt:
(NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für die Anwendung in Kernobst bei späten Anwendungen (ab BBCH 72) gegen Apfelwickler, Schalen- und Fruchtschalenwickler, Wickler-Arten und in Steinobst gegen Kleiner Frostspanner und Pfirsichwickler gilt:
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
Für die Anwendung in Weinreben gilt:
(NT104) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise :Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Einatmen :
An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künstliche Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein.
Hautkontakt :
Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Augenkontakt :
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Verschlucken :
Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Im Originalbehälter lagern. In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren.Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Keine besonderen Beschränkungen zur Zusammenlagerung mit anderen Produkten.
Entsorgung
Leere und unbrauchbar gemachte Packungen der kommunalen Abfallbeseitigung zuführen. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackung bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten.Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.(H371) Kann die Organe schädigen (Nervensystem).
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P308) BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
(P264) Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH 208-0037) Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Notfalltelefon: 0551-19240 (Giftinformationszentrum-Nord, Göttingen) (24 h).
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Haftung
Haftung
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.Registrierte Marke
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)Steward® : Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26D 21683 Stade
Beratungsnummer
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26D 21683 StadeTelefon (04141) 9204-0