POINTER® SX®

Herbizid

Wirkstoff:

500 g/kg Tribenuron-methyl (50 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100580210 x 1 kg Umkarton
1100596810 x 200 g Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Herbizid mit sicherer Wirkung gegen Acker-Kratzdistel und Kornblume. Pointer® SX® lässt sich aufgrund seiner einfachen Mischbarkeit und breiten Zulassung als Problemlösung in nahezu jede Pflanzenschutzmaßnahme integrieren.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

• schnelle Wirkstoffaufnahme über Wurzeln und Blätter • Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS) • nach der Anwendung sofortiger Eintritt des Wachstumsstillstands an Wurzel und Spross • Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken • Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung • schneller Abbau des Wirkstoffs in der Kulturpflanze • beste und schnellste Wirkung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Tribenuron-methyl: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Sommerweichweizen, Sommergerste, HaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Winterweichweizen, Triticale, Winterroggen, WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, TriticaleAcker-Kratzdistel, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Sonnenblume (Tribenuron-methyl-resistente Kulturpflanze)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Acker-Frauenmantel, Acker-Hellerkraut, Acker-Kratzdistel, Acker-Krummhals, Acker-Senf, Acker-Spörgel, Acker-Stiefmütterchen*, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfall-Raps+1, Ausfall-Sonnenblumen+2, Gemeiner Rainkohl, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Kleine Brennnessel, Knöterich*-Arten, Kornblume*, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Wicken-Arten

* Sehr gute Wirkung bei kleinen Unkräutern (ca. 5 cm)
+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten
+2 Keine ausreichende Wirkung auf Tribenuron-methyl resistente Sorten

nicht ausreichend bekämpfbar

Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kletten-Labkraut**

** Durch Zusatz von ¾ der zugelassenen Menge eines gegen Kletten-Labkraut wirksamen Herbizides wird eine sehr gute Wirkung erzielt.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

• Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt.
• Pointer® SX® ist in allen Winterweichweizen-, Wintergerste-, Triticale-, Winterroggen-, Sommerweichweizen-, Sommergerste- und Hafersorten verträglich.
• In Sonnenblumen darf Pointer® SX® nur in Sorten angewendet werden, die als Tribenuron-methyl resistent ausgewiesen sind. Die Sonnenblumen sollten sich zum Zeitpunkt der Anwendung im 2-6 Blatt-Stadium befinden.
ACHTUNG: Nicht in anderen Sorten anwenden! Stadium der Unkräuter: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab.
• Die Wirkung von Pointer® SX® ist von der Witterung weitgehend unabhängig, Anwendung auch bei kühlen Temperaturen möglich.
• 2 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen.
• Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn
• der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel oder andere Umstände geschwächt ist.
• Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht.
• der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden am Getreide auftreten.

Untersaaten
Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Pointer® SX® behandelt werden.

Ausweitung der Zulassung auf geringfügige Verwendung in Sonnenblumen:
Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren, Standortbedingungen und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die angegebenen Anwendungstermine/Entwicklungsstadien der Kultur sind bei der Anwendung des Mittels unbedingt einzuhalten. Vor dem Einsatz des Mittels ist die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen
Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber Pointer® SX® sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind.
Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben zur Spritzenreinigung.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Schossens
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 45 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Triticale, Winterroggen, Wintergerste
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Schossens
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 60 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Kratzdistel
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn des Schossens bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt)
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 37,5 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Schossens
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen; Herbst
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 30 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Sonnenblume (Tribenuron-methyl-resistente Kulturpflanze)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 6 Laubblätter entfaltet
Stadium Schadorganismus: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet;berste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 60 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 60 g/ha
Kultur/Objekt: als Tribenuron-methyl-resistente Kulturpflanze

Pflanzenerzeugnisse:Sonnenblume (Tribenuron-methyl-resistente Kulturpflanze)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 6 Laubblätter entfaltet
Stadium Schadorganismus: Ab Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 30 g/ha
Zeitpunkt 2: 30 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 60 g/ha
Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Kultur/Objekt: als Tribenuron-methyl-resistente Kulturpflanze

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Bei Mischungen sind Granulate wie Pointer® SX® als erstes in den Spritztank einzufüllen. Erst nach dem vollständigen Auflösen der Granulate weitere Pflanzenschutzmittel, Blattdünger oder Netzmittel zugeben.

HERBIZIDE: keine Einschränkungen
FUNGIZIDE: keine Einschränkungen
INSEKTIZIDE: keine Einschränkungen
WACHSTUMSREGLER: Solo oder Tankmischung: CCC (Cycocel), Trinexapac-ethyl (z. B. Countdown® NT)
BLATTDÜNGER: diverse Mikronährstoffdünger (z.B. FMC Markenprodukte), AHL

Keine Mischung mit: Ethephon-haltigen Wachstumsreglern

Mögliche Dreiermischung:
Pointer® SX + Wachstumsregler (AWM -25 %) + Fungizid oder Herbizid

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Menge Pointer® SX® in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Pointer® SX® vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• Falls Sie Pointer® SX® in Tankmischungen einsetzen, erst nach dem vollständigen Auflösen von Pointer® SX® Tankmischpartner zugeben.
• Dei restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Reinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden:
• Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen.
• Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
• Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
• Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen.
• Rührwerk für 15 Minuten einschalten.
• Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.
• Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra.

Nachbau

Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Pointer® SX® bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Ernte des behandelten Getreides können Getreide, Raps, Rüben, Kartoffeln und Mais nachgebaut werden.
Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste, Dinkel, Hafer, Mais und Lein nachgebaut werden.

Resistenzmanagement

Pointer® SX® enthält den Wirkstoff Tribenuron-methyl. Tribenuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe (HRAC: 2); weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
• Bodenbearbeitung
• Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Anwendung in Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer und gegen Acker-Kratzdistel und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Kletten-Labkraut und Ehrenpreis-Arten (Anwendungszeitpunkt nach dem Auflaufen im Herbst), gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für die Anwendung in Winterweichweizen, Triticale, Wintergerste, Winterroggen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, ausgenommen Kletten-Labkraut und Ehrenpreis-Arten (Anwendungszeitpunkt nach dem Auflaufen im Frühjahr) und Sonnenblumen gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen. Ruhig halten. Warm und an einem ruhigen Ort halten.
Nach Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Risiken: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Weitere Informationen zur Lagerbeständigkeit:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Tribenuron-methyl (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H373) Kann die Organe schädigen _alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt_ bei längerer oder wiederholter Exposition _Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht_.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P280) Schutzhandschuhe tragen.
(P314) Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
POINTER® SX® : Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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