HARMONY® SX®

Herbizid

Wirkstoff:

500 g/kg Thifensulfuron-methyl (50,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
1100580110 x 90 g Umkarton

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Thifensulfuron-methyl wird von den Pflanzen überwiegend über die Blätter aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In den Pflanzen hemmt der Wirkstoff die Enzym Acetolactat-Synthase (ALS). Dadurch wird das Wachstum in den Vegetationspunkten gehemmt. Abhängig von der Unkrautart und den Umweltbedingungen erstreckt sich der Absterbeprozess über mehrere Wochen. Die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter und der Kulturpflanze wird mit der Applikation beendet. In Sojabohne und Gräsern wird der Wirkstoff Thifensulfuron-methyl schnell abgebaut.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Thifensulfuron-methyl: 2

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Wiesen, WeidenAmpfer-Arten
Wiesen, Weiden (Nicht im Ansaatjahr)Ampfer-Arten

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
SojabohneAmarant-Arten, Acker-Hundskamille, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere
StilllegungsflächenAmpfer-Arten

Wirkungsspektrum
Grünland, Stilllegungsflächen: gut bekämpfbar:

Ampfer-Arten


Grünland, Stilllegungsflächen: gut bekämpft werden aufgrund eigener Erfahrungen:

Schaumkraut, Wiesen-Schafgarbe, Wiesen-Storchschnabel, Wiesen-Vogelmiere

Grünland, Stilllegungsflächen: nicht ausreichend bekämpft werden:

Bärenklau, Brennessel-Arten, Hahnenfuß-Arten, Löwenzahn, Taubnessel-Arten

Sojabohne: gut bekämpft werden:

Zweikeimblättrige Unkräuter: Acker-Hundskamille, Amarant-Arten, Ampfer-Arten, Kamille-Arten, Raps+1, Ausfall-Sonnenblumen+2, Franzosenkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Arten-Vogelknöterich, Vogel-Sternmiere

+1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten
+2 Tribenuron-methyl-tolerante Sonnenblumensorten werden nicht ausreichend erfasst.

Sojabohne: weniger gut bekämpft werden:

Winden-Knöterich, Ampfer-Knöterich, Floh-Knöterich

Sojabohne: nicht ausreichend bekämpft werden:

Einjähriges Bingelkraut, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Gräser, Klettenlabkraut, Acker-Kratzdistel, Melde-Arten, Gemeiner Rainkohl, Rote Taubnessel, Winde-Arten

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Grünland/Stilllegungsflächen
• Generell sind Behandlungen ab Anfang August ideal für eine nachhaltige Ampferbekämpfung. In diesem Zeitraum werden neben den Altstöcken auch die aufgelaufenen Sämlingsampfer erfasst. Außerdem lagert der Ampfer verstärkt Wirkstoff in das ausgedehnte Wurzelwerk ein. Dadurch wird die größtmögliche Wirkungssicherheit und Dauerwirkung gewährleistet. Bei früheren Anwendungsterminen ist ein Neuauflauf von Ampferpflanzen aus dem Samenvorrat des Bodens wahrscheinlicher und die Wirkungssicherheit ist insgesamt geringer.
• Zum Zeitpunkt der Anwendung muß die Ampferpflanze genügend Blattmasse entwickelt haben. Optimaler Bekämpfungstermin ist das Rosettenstadium.
• Nach dem Erscheinen der Samentriebe (Blütenquirle) nicht mehr behandeln.
• Harmony® SX® nicht im Ansaatjahr einsetzen.
• In Ausnahmefällen kann es nach Anwendung von Harmony® SX® zu einer Stauchung des Klees kommen, wovon er sich jedoch im Allgemeinen schnell wieder erholt.
• Warmes, wüchsiges Wetter beschleunigt die Wirkung.
• Eine Behandlung mit Harmony® SX® sollte bei trockenen Ampferblättern erfolgen, damit der Wirkstoff entsprechend aufgenommen werden kann. Niederschläge in den ersten 6 Stunden nach der Behandlung können zur Minderwirkung führen.

Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn:
- der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel oder andere Umstände geschwächt ist.
- Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht.
- Nachtfröste auftreten bzw. in den Tagen zuvor aufgetreten sind.

Bestände, in denen der Ertrag überwiegend durch deutsches Weidelgras gebildet wird, sollten nur im Herbst mit Harmony® SX® behandelt werden. Die Anwendung sollte in solchen Beständen nur bei günstigen Witterungsbedingungen erfolgen.

• Zum Zeitpunkt der Spritzung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein.
• Nach langanhaltenden Niederschlägen sollte es vor dem Spritzen mindestens einen Tag trocken sein, damit eine Wachsschicht ausgebildet werden kann.
• Schäden an der Kulturpflanze möglich.
• Harmony® SX® erzielt die beste Wirkung auf kleinen, intensiv wachsenden Ungräsern und Unkräutern.
• Unter ungünstigen Bedingungen können Blattdeformationen und Einkürzungen auftreten.
• 3 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen, nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen spritzen.
• Setzen Sie Harmony® SX® bei Temperaturen von 4 °C bis max. 25 °C ein. Sollte die Temperaturschwankung zwischen Tag und Nacht größer als 20 °C sein, ist der Einsatz von Harmony® SX® auf eine Zeit mit geringeren Schwankungen zu verschieben.
• Nach einer Kälteperiode (unter 10 °C) in Verbindung mit nachhaltigen Niederschlägen Harmony® SX® erst dann wieder einsetzen, wenn sich eine Wachsschicht gebildet hat.
• Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der Anwendung von Harmony® SX® durchgeführt werden.

GRÜNLAND

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst, jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: streichen
Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung mit speziellem Gerät (z.B. Rotowiper)
Aufwandmenge: 1,12 g/l
maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst, jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: spritzen
Horst- und Einzelpflanzenbehandlung
Aufwandmenge: 0,15 g/l
maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst, jeweils ca. 14 Tage vor dem Schnitt
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: streichen
Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung mit Dochtstreichgerät
Aufwandmenge: 0,375 g/l
maximaler Mittelaufwand 45 g/ha pro Jahr
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Wiesen, Weiden (Nicht im Ansaatjahr)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst, ca. 14 Tage vor dem Schnitt
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 45 g/ha
Wasseraufwandmenge: 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 15 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Stilllegungsflächen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Ampfer-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: im Rosettenstadium von Ampfer-Arten
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode (Mai bis August)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 45 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: 14 Tage (Gras oder Heu)
Sonstige Hinweise: Anwendungstechnik: zur Teilflächenbehandlung

Pflanzenerzeugnisse:Sojabohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Amarant-Arten, Acker-Hundskamille, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Stadium Schadorganismus: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12
Zeitpunkt 2: bis BBCH 14
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 7,5 g/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Zeitpunkt 2: 7,5 g/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
VV603 Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten.
Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis.
Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Sojabohnen:
Aufgrund eigener Versuchserfahrungen empfehlen wir die Anwendung von Harmony® SX® in Sojabohnen in Kombination mit einem Netzmittel insbesondere bei größeren Unkräutern.

Harmony® SX® 7,5 g/ha + 0,3 l/ha Netzmittel

Die Anwendung von Harmony® SX® wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen:
• bei kühler, feuchter Witterung
• bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Beständen
• bei anhaltender Trockenheit
• bei Staunässe
• unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist
• solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet
• bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 °C
• bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung
• bei sich langsam erwärmenden Böden
• in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden

Bitte informieren Sie sich bezgl. Herbizidverträglichkeiten auch bei Züchtern und deren Vertriebspartnern.

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend der Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen.
• Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen.
• Geben Sie die benötigte Menge Harmony® SX® in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank.
• Harmony® SX® vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten.
• Falls Sie Harmony® SX® in Tankmischung einsetzen, erst nach dem vollständigen Auflösen von Harmony ® SX® Tankmischpartner zugeben.
• Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.
• Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Reinigung

Nach Beendigung der Spritzung bzw. vor Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen, muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden.

1. Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen
2. Sofern technisch unvermeidbare Restmenge vorhanden ist, sollte diese mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnt und unter eingeschaltetem Rührwerk auf der bereits behandelten Fläche ausgebracht werden.
3. Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.
4. Reinigen Sie Filter und Düsen separat.
5. Im ersten Reinigungsdurchgang den Tank zur Hälfte mit sauberem Wasser füllen und ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Rührwerk einschalten, dann Spritzgestänge und Schläuche mit der Reinigungslösung durchspülen. Füllen Sie Wasser nach und achten Sie darauf, dass der Tank vollständig gefüllt ist. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. Spritzgestänge und Schläuche erneut durchspülen und den Tank vollständig entleeren.
6. Den Tank mit sauberem Wasser nachspülen und Gestänge und Schläuche mit mindestens einem Zehntel des Spritzvolumens durchspülen.
7. Reste von Reinigungswasser nicht über den Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Geeignete Reinigungsmittel: Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von All Clear® Extra (0,5 l/100 l Wasser). Bitte All Clear® Extra vor Gebrauch GUT AUFSCHÜTTELN!

Nachbau

Nachbaueinschränkungen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Harmony® SX® bestehen bei normaler Fruchtfolge nicht. Den Anbau von Winterraps und Zwischenfrüchten im Anwendungsjahr empfehlen wir nicht, da der Wirkstoffabbau durch Bodentrockenheit verzögert sein kann.

Resistenzmanagement

Harmony® SX® enthält den Wirkstoff Thifensulfuron-methyl. Thifensulfuron-methyl zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe 2 der WSSA-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org.
Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.
Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.:
• Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen
• Fruchtfolgegestaltung
• Bodenbearbeitung
• Saattermin

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für die Spritzanwendung in Wiesen und Weiden (nicht im Ansaatjahr) sowie auf Stilllegungsflächen (1 x 45 g/ha) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Sojabohne und Miscanthus gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Betroffene nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt:
Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen. Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen. Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Atemwege freihalten. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Keine bekannt.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern. Hinweise auf dem Etikett beachten. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P273) Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Successor®: reg. WZ Cheminova Deutschland
Harmony® SX®, Trend®: Marke FMC Corporation oder einer Tochtergesellschaft
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Hersteller: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
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