Mospilan® SG

Insektizid

Wirkstoff:

200 g/kg Acetamiprid (20,0 Gew.-%)

Formulierung:

Wasserlösliches Granulat (SG)

Bienen:

nicht bienengefährlich (B4)
ArtikelnummerPackungsgrößen
110034332 x 5 kg Umkarton
110035046 x 1 kg Umkarton

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Mospilan® SG ist ein als wasserlösliches Granulat (SG) formuliertes Insektizid mit Wirkung auf eine Vielzahl beißender und saugender Schädlinge im Ackerbau, Obst- und Gemüsebau sowie im Wein- und Zierpflanzenbau. In Raps wirkt Mospilan® SG gegen Rapsglanzkäfer, im Kartoffelbau gegen Kartoffelkäfer und Blattläuse. Im Obst-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau wirkt Mospilan® SG u.a. auf Blattläuse und Weiße Fliege. Der Wirkstoff verteilt sich systemisch in der Pflanze und wirkt über Kontakt und Fraß. Die Formulierung begünstigt ein schnelles Eindringen des Wirkstoffes in die Pflanze. Die Wirkung tritt kurz nach dem Ausbringen weitgehend wetterunabhängig ein. Mospilan® SG bietet lang anhaltenden Schutz (Minimum 2 bis 4 Wochen) gegen Blattläuse und ca. 7 bis 10 Tage gegen die Weiße Fliege.


Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise


Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Acetamiprid: 4A

Wirkungsspektrum

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelBlattläuse, Kartoffelkäfer
KernobstBlattläuse
RapsRapsglanzkäfer
ZierpflanzenBlattläuse, Weiße Fliegen

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
AubergineWeiße Fliegen, Blattläuse
Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)Weiße Fliegen, Blattläuse
BrombeereHimbeergallmücke (Lasioptera rubi)
BuschbohneBlattläuse
Erbse, ZuckererbseBlattläuse
FeldsalatBlattläuse
GemüsepaprikaBlattläuse, Weiße Fliegen
GurkeBlattläuse, Weiße Fliegen, Blattläuse
Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, SanddornBlattläuse
HimbeereHimbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi)
Hülsengemüse (getrocknet)Blattläuse
KohlrabiKohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Weiße Fliegen, Blattläuse
Maulbeere, ApfelbeereBlattläuse
Pfirsich, Aprikose, NektarineBlattläuse
PflaumeBlattläuse, Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe
Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte)Blattläuse
RosenkohlBlattläuse, Weiße Fliegen
Rucola-ArtenBlattläuse
SalateBlattläuse
SauerkirscheKirschfruchtfliege
Schnittmangold, StielmangoldBlattläuse
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, JostaBlattläuse
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, ApfelbeereKirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, CranberryBlattläuse
SpargelBlattläuse, Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer
SpinatBlattläuse
Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)Blattläuse
StangenbohneBlattläuse
SüßkirscheKirschfruchtfliege
Tomate (ausgenommen Cherrytomaten)Weiße Fliegen, Blattläuse
WalnussWalnussfruchtfliege (Rhagoletis completa)
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Drosophila-Arten
Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale)Blattläuse
ZuckermaisMaiszünsler, Blattläuse

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Raps
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rapsglanzkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar (BBCH 51) bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen (BBCH 59)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 200 g/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 200 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 250 g/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kartoffelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 125 g/ha
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr ODER Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 125 g/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: März bis November
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium Schadorganismus: Imagines und Larven
Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen



GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 150 g/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 225 g/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 300 g/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 300 g/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 450 g/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 600 g/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Salate
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,15 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,15 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kohlrabi
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt entfaltet (BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis 60 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 60 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis 60 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis 60 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht (BBCH 41 bis 46)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosenkohl
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 47)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 700 l/ha
Wartezeit: 21 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosenkohl
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 70 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 70 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht (BBCH 47)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 20 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 700 l/ha
Wartezeit: 21 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate (ausgenommen Cherrytomaten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Tomate (ausgenommen Cherrytomaten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Spinat und verwandte Arten, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Spargel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Spargel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 bis 800 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Feldsalat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand der Behandlungen 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Buschbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Hülsengemüse (getrocknet)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 28 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Stangenbohne
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Erbse, Zuckererbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht (BBCH 13 bis 71)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 13 bis 89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,15 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,225 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,3 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Gemüsepaprika
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Weiße Fliegen
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht (BBCH 13 bis 89)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 kg/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 kg/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 kg/ha
Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: 400 bis 600 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 600 bis 900 l/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 900 bis 1.200 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, ab 50 % Bodenbedeckungsgrad
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rucola-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Gewächshaus
Stadium der Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet (BBCH 13 bis 19)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 3 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Maiszünsler
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 9 und mehr Stengelknoten wahrnehmbar bis Ende der Blüte (BBCH 39 bis 69)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Zuckermais
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 9 und mehr Stängelknoten wahrnehmbar bis Ende der Blüte (BBCH 39 bis 69)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,325 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Spinat
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt entfaltet (BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schnittmangold, Stielmangold
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Süßkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschfruchtfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse:Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gelbe Pflaumensägewespe, Schwarze Pflaumensägewespe
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt (bis BBCH 59)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Aprikose, Nektarine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis fortgeschrittene Fruchtausfärbung (BBCH 81)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Sauerkirsche
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschfruchtfliege
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis fortgeschrittene Fruchtausfärbung (BBCH 75 bis 85)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Walnuss
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Walnussfruchtfliege (Rhagoletis completa)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung (bis BBCH 85)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,125 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wasseraufwandmenge: 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 28 Tage
Sonstige Hinweise: Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand 0,375 kg/ha

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Veränderung der Grundfarbe) bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben (BBCH 81 bis 85)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi), Himbeerrutengallmücke (Resseliella theobaldi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Himbeergallmücke (Lasioptera rubi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt (bis BBCH 59)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Veränderung der Grundfarbe bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben (BBCH 81 bis 85)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Maulbeere, Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

Pflanzenerzeugnisse:Rosen (Nutzung der Früchte als Hagebutte)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Blattläuse
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab (ab BBCH 10)
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: mindestens 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage
Sonstige Hinweise: Nutzung als Hagebutte

Pflanzenerzeugnisse:Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt bis Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich (BBCH 85 bis 87)
Stadium Schadorganismus: Nur zur Befallsminderung
Anwendungszeitpunkt: Bei Befall
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,25 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1.000 l/ha
Wartezeit: 7 Tage

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Drosophila-Arten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) bis Weichwerden der Beeren (BBCH 81 bis 85)
Stadium Schadorganismus: Von Larve bis Imago
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 0,375 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 800 l/ha
Wartezeit: 14 Tage

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Mospilan® SG ist mit den gebräuchlichen Fungiziden mischbar. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder Mehrfachmischungen haften wir nicht, da wir nicht alle Kombinationsmöglichkeiten prüfen können. Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln. (VV553)

Ansetzen der Spritzflüssigkeit

Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als unbedingt notwendig. Zur Herstellung der Spritzbrühe den Behälter zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge auffüllen. Danach bei laufendem Rührwerk Mospilan® SG zugeben und auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischungen mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung von Mospilan® SG hinzufügen. Anschließend bei eingeschaltetem Rührwerk fehlende Wassermenge auffüllen. Bei Spritzanwendung wird eine mittlere Tropfengröße empfohlen; der beabsichtigte Düsenausstoß sollte kurz vor der Anwendung kontrolliert werden.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird Mospilan® SG von allen zugelassenen Kulturen gut vertragen.
Die Verträglichkeit wurde in folgenden Zierpflanzen getestet: Begonie, Browallie, Chrysantheme, Euphorbia pulcherrima, Fuchsie, Gerbera, Lilie, Poinsettie, Primel, Rose.

Bei Verbenen (z.B. Sorte Empress) kann die Anwendung mit Mospilan® SG einen nachhaltigen Schaden, u.a. in Form von massiven Chlorosen verursachen. Wir empfehlen deshalb, die Verträglichkeit vor Anwendung auf Einzelpflanzen zu prüfen, da im Schadensfall für nicht empfohlene Anwendungen keine Haftung übernommen werden kann.

Resistenzmanagement

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN265 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN 410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

Wasserorganismen

NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Gewässerschutz

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).

Saumstrukturen

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(VV553) Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.


Für die Anwendung in Spinat und verwandte Arten, Spinat, Erbse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrabi, Rucola-Arten, Spargel, Buschbohne, Hülsengemüse, Zuckererbse, Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blumenkohl, Brokkoli und Rosenkohl sowie Stielmangold und Schnittmangold gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %:*


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich, Aprikose, Nektarine und Pflaumen gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 50 %: 20 m, 75 %: 15 m, 90 %: 10 m


Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Himbeeren und Brombeeren (Kulturstadium: ab erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten) gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeere, Maulbeere, Apfelbeere, Sanddorn, Preiselbeere, Schwarzer Holunder, Rote Johannisbeere, Cranberry und Rosen gilt zusätzlich:
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Salat (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


Für die Anwendung in Kartoffeln (Kartoffelkäfer) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Kartoffeln (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Raps gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Walnüssen gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 10 m


Für die Anwendung in Kohlrabi gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Kernobst gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 75 %: 20 m, 90 %: 15 m


Für die Anwendung in Weinreben gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Zierpflanzen (Blattläuse/Freiland) gilt zusätzlich:
(NT104) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm


(NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B.
Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 10 m
Pflanzenhöhe über 125 cm: 15 m


(NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m


Für die Anwendung ab BBCH 10 in Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Cranberry, Preiselbeere, Sanddorn, Maulbeere, Apfelbeere und Rosen gilt zusätzlich: (NT105) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei
der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung gegen Kirschessigfliege in Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Josta, Himbeere, Brombeere, Heidelbeer-Arten, Schwarzer Holunder, Sanddorn, Apfelbeere gilt zusätzlich:
(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m


Für die Anwendung in Feldsalat (Blattläuse) gilt zusätzlich:

(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


Für die Anwendung in Spargel (Blattläuse) und Rucola-Arten (Freiland) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Buschbohne und Hülsengemüse (getrocknet) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Spargel (Spargelhähnchen bzw. Spargelkäfer) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für die Anwendung in Stangenbohne (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenhöhe bis 50 cm


(NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Pflanzenhöhe 50 cm bis 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
Pflanzenhöhe über 125 cm:
reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 15 m
Pflanzenhöhe über 125 cm: 20 m


(NW609-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m


(NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe über 125 cm


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenhöhe bis 50 cm
Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm


Für die Anwendung in Erbse und Zuckererbse (Blattläuse) gilt zusätzlich:
(NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als
Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: *, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Für die Anwendung in Zuckermais gilt zusätzlich:
(NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen


Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Acetamiprid (ISO)

Gefahrenhinweise:

(H302) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

(P270) Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
(P301+P312) BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
(P391) Verschüttete Mengen aufnehmen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
Notrufnummern: 0800 181 7059 (CHEMTREC Deutschland, gebührenfrei, 24 h), +49 (0) 69 643 508 409 (CHEMTREC aus dem Ausland, 24 h).

Haftung

Haftung

Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.
Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.

Registrierte Marke

Mospilan®: reg. WZ Nippon Soda
PAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Nisso Chemical Europe GmbH Berliner Allee 42 D 40212 Düsseldorf

Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0
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