Wirkstoff:
100 g/kg Cymoxanil (10,0 Gew.-%) ,250 g/kg Dithianon (25,0 Gew.-%)
Formulierung:
Wasserlösliches Pulver (SP)Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)Artikelnummer | Packungsgrößen |
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11000642 | 10 x 1 kg Umkarton |
11000643 | 4 x 5 kg Umkarton |
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungFungizides, wasserlösliches Spritzpulver zur Bekämpfung von Peronospora, Roter Brenner und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) an Reben sowie der Peronospora an Hopfen.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Cymoxanil: 27 , Dithianon: M9
Wirkungsspektrum
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Hopfen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola), Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) |
Anwendung
Anwendung
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. bei Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 5 In der Kultur bzw. je Jahr: 5 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 28 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | bis BBCH 37: 1,8 kg/ha bis BBCH 55: 2,7 kg/ha über BBCH 55: 4,0 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Im Spritzverfahren: 1000 bis 4000 l/ha Im Sprühverfahren: 700 bis 2700 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 10,6 kg/ha |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 8 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,5 kg/ha ES 61: 1,0 kg/ha ES 71: 1,5 kg/ha ES 75: 2,0 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: max. 400 l/ha ES 61/71/75: 800/1200/1600 l/ha |
Einsatz in Ertragsanlagen: bis Beginn der Reife. Spritzungen sind je nach Befallsdruck und Witterungsbedingungen 1 - 2 Tage nach Infektionsbeginn noch wirksam. Das heißt, dass Aktuan® bei Befallsgefahr gezielt eingesetzt werden kann. | |
WICHTIGER HINWEIS: | DIESE ANWENDUNG RUHT ZUR ZEIT. AKTUAN DARF GEGEN FALSCHEN MEHLTAU IN WEINREBEN BIS AUF WEITERES NICHT EINGESETZT WERDEN. |
Wartezeit: | 35 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,5 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser ES 61: 1,0 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 800 l/ha |
Wartezeit: | 35 Tage |
Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 8 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | Basisaufwand: 0,5 kg/ha ES 61: 1,0 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Basisaufwand: max. 400 l/ha ES 61: max. 800 l/ha |
Wartezeit: | 35 Tage |
Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Wir empfehlen einen Wirkstoffwechsel mit anderen Fungiziden. Tankmischungen mit im Wein- und Hopfenbau gebräuchlichen Fungiziden und Akariziden (Kiron®, Kanemite® SC) sind möglich. Für von uns nicht empfohlene/freigegebene Tankmischungen sowie für Mehrfachmischungen haften wir nicht.Ansetzen der Spritzflüssigkeit
Aktuan® bei eingeschaltetem Rührwerk in den mit Wasser gefüllten Tank geben. Spritzflüssigkeit am Tage des Ansetzens ausbringen. Aktuan® ist mit allen in der Praxis üblichen Spritz- und Sprühgeräten auszubringen. Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnt auf der behandelten Fläche ausbringen.Hinweis zur Volumendosierung:
1 kg Aktuan® entsprechen etwa 3,9 l Volumen (Schüttdichte)
Reinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Spritztanks, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Gewässerschutz
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen")SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Saumstrukturen
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt "Von der Zulassungsbehörde festgelegte Anwendungsbestimmungen").Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung im Hopfenbau gilt zusätzlich:
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierter Abstand : 90 %: 20 m
Für die Anwendung im Weinbau gilt zusätzlich:
(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände : 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90 %: 5 m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen:
Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese erst nach 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe hinzuziehen und Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Mund mit reichlich Wasser ausspülen; nicht verschlucken.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Erbrechen, Diarrhoe
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Nur im Originalgebinde aufbewahren. Gebinde fest verschlossen an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln lagern. Zusätzlich ist die Einschränkung der Zusammenlagerung gemäß TRGS 510 zu beachten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Vollständig entleerte, gespülte und trockene (austropfen lassen) Verpackungen sind an den autorisierten Sammelstellen des kostenlosen Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben (Behälter über 50 Liter sind zu durchtrennen). Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse, im Internet unter www.pamira.de oder über die kostenlose Hotline 0800-3086004.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen über das kostenpflichtige PRE® -System entsorgen (PRE: Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung, kostenlose Hotline 0800 3086001 oder www.pre-service.de). Zur Entsorgung über den Sondermüll Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Auskünfte bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
(H302+H332) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.(H319) Verursacht schwere Augenreizung.
(H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
(H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(H361fd) Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
(H373) Kann die Organe schädigen.
(H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
(P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.(P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
(P302+P352) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
(P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
(P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
(P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
(P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
(EUH208) Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.(EUH208) Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
(EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Verpackung darf nicht wieder verwendet werden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
(SP 1) Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Haftung
Haftung
Unterschiedliche, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirksamkeit des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen, Spritztechnik usw. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden, für die der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernimmt.Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleich bleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Registrierte Marke
Aktuan®: reg. WZ BASF AGPAMIRA®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade
Beratungsnummer
Vertriebspartner: Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Stader Elbstraße 26 D 21683 Stade Telefon (04141) 9204-0