Pledge®

Herbizid

Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und in Ziergehölzen

Vor Frost schützen. Verkauf nur an Sachkundige. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

9J10-V01W-V00H-2H4C

Wirkungsweise

Pledge ist ein Herbizid, dessen Wirkung auf der Hemmung des Enzyms Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO), das an der Chlorophyllsynthese beteiligt ist, beruht. Dies führt zur Zerstörung der Zellmembranen und zum Absterben des Pflanzengewebes. Pledge wird sowohl von den keimenden Unkräutern über den Boden als auch über das Blatt aufgenommen. Die Bodenwirkung führt bei den keimenden Unkräutern zu Nekrosen, und sie sterben kurz nach dem Auflaufen ab. Nach einer Behandlung bereits vorhandener Unkräuter, wird der Wirkstoff schnell ins Pflanzengewebe aufgenommen und verursacht nach kurzer Zeit Welke, Chlorosen und schließlich Nekrosen. Die herbizide Wirkung tritt nach 1 - 3 Tagen ein. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet). Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.


Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe) Flumioxazin: E

Wirkungsspektrum

Zugelassene Indikationen

Kulturen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Wege (YXBAM), Plätze (YXBAM); Mit HolzgewächsenMoos-Arten (1BRYP, Bryophyta), Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Ziergehölze (3ORWC)Moos-Arten (1BRYP, Bryophyta), Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Unkräuter/Ungräser Vorauflauf Nachauflauf
Acker-Ehrenpreis ++ ++
Acker-Winde ++ -
Ausfallraps ++ ++
Gänsefingerkraut ++ ++
Gemeines Kreuzkraut ++ -
Giersch ++ ++
Grassternmiere ++ -
Große Brennnessel ++ -
Habichtskraut ++ -
Hirtentäschel ++ ++
Hohlzahn ++ ++
Hornfrüchtiger Sauerklee ++ -
Hornkraut ++ ++
Hügelweidenröschen ++ +
Hühnerhirse ++ -
Jakobskreuzkraut ++ -
Johanniskraut ++ -
Kamille ++ ++
Kanadisches Berufskraut ++ ++
Klatschmohn ++ ++
Klettenlabkraut ++ ++
Kriechender Günsel ++ -
Kriechender Hahnenfuß ++ -
Lebermoos ++ ++
Löwenzahn ++ -
Melde ++ ++
Persischer Ehrenpreis ++ ++
Quendelblättriges Sandkraut ++ ++
Rote Taubnessel ++ +
Ruhrkraut ++ ++
Schmalblättriges Weidenröschen ++ +
Schwarzer Nachtschatten ++ +
Spörgel ++ ++
Springkraut ++ ++
Sternmoos (Sagina) ++ -
Stiefmütterchen ++ ++
Straußgras ++ -
Tellerkraut ++ ++
Trespenarten ++ -
Vogel-Sternmiere ++ +
Waldsumpfkresse ++ -
Weicher Storchschnabel ++ +
Weiches Honiggras ++ -
Weiden-Anflug ++ +
Weißer Gänsefuß ++ +
Wiesenschaumkraut ++ ++
Windhalm ++ +

++ = Gut bekämpfbar
+ = Ausreichend bekämpfbar
- = Nicht ausreichend bekämpfbar


weniger gut bekämpfbar

Unkräuter/Ungräser Vorauflauf Nachauflauf
Acker-Kratzdistel + -
Breitwegerich + -
Goldrute + -
Jährige Rispe + -
Knaulgras + -
Kriechender Hahnenfuß + -
Laubmoos-Arten + +
Rotschwingel + -
Sauerampfer + -
Segge + -
Spitzwegerich + +
Vogelknöterich + -
Wicke + -
Wiesenrispengras + -
Wiesenschwingel + -
Windenknöterich + +


+ = Ausreichend bekämpfbar
- = Nicht ausreichend bekämpfbar


nicht ausreichend bekämpfbar

Unkräuter/Ungräser Vorauflauf Nachauflauf
Beifuß - -
Efeublättriger Ehrenpreis - -
Glatthafer - -
Quecke - -
Rainfarn - -
Schachtelhalm - -
Schafgarbe - -
Weidelgras - -
Weißklee - -

- = Nicht ausreichend bekämpfbar

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anwendungshinweise:
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Keine Anwendung auf drainierten Flächen.

Besondere Hinweise:
Die beste Wirkung wird im Vorlauf bis frühen Nachauflauf (BBCH 10 - 12) erzielt, wenn sich die Ungräser und Unkräuter im Keimblattstadium befinden.

Anwendung

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Wege (YXBAM), Plätze (YXBAM); Mit Holzgewächsen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moos-Arten (1BRYP, Bryophyta), Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 00 (trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw.
Vegetationsruhe) bis Stadium 31 (10% des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knotenstadium) der Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: -
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,2 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: keine

Pflanzenerzeugnisse:Ziergehölze (3ORWC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Moos-Arten (1BRYP, Bryophyta), Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium Schadorganismus: BBCH 00 (Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe) bis Stadium 31 (10% des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knotenstadium) der Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: -
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,2 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: keine

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Pledge in den Spritztank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner zu Pledge empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Pledge unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Technik

Düsen: Nach unseren Erfahrungen haben sich Flachstrahldüsen am besten bewährt. Die Spritzflüssigkeit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.

Reinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter umgehend mit geeigneten Reinigungsmitteln z.B. Agroclean® gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser nicht in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren, sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

GEHÖLZVERTRÄGLICHKEIT
Reihenbehandlung ohne die Gehölze zu benetzen:
Bisher wurde keine Gehölzart geschädigt, wenn sie nicht direkt angespritzt wurde, nachdem das Gehölz schon ausgetrieben hatte.

Überkopfbehandlungen von Gehölzen:
Generell kann eine Überkopfbehandlung von Kulturpflanzen (z.B. Gehölze) mit Pledge nicht empfohlen werden. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass sich insbesondere Nadelgehölze (z.B. Weihnachtsbäume) im Hinblick auf eine Pledge Überkopfbehandlung mit max. 300 g/ha im Frühjahr und vor Austrieb der Gehölze als verträglich erwiesen haben. Für eine gute Verträglichkeit muss der in Pledge enthaltene Wirkstoff dazu, bis spätestens vor Austrieb der Gehölze, durch ausreichend
Niederschläge abgewaschen werden. Eine Überkopfbehandlung von Pledge in Verkaufsquartieren sollte daher aus Vorsichtsgründen unterbleiben.

Wichtig:
Die Verantwortung für die Anwendung des Produktes hinsichtlich Verträglichkeit liegt ausschließlich beim Anwender. Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und -sorten empfehlen wir daher Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit durchzuführen, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
Alle EinsatzgebieteSpritzen 2090%

SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)


SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.


Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.


Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.


Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.


Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.


Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.


Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen.


Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!


Zum Schutz von Gewässerorganismen vor Abschwemmung in Oberflächengewässer ist eine Anwendung auf abtragsgefährdeten Flächen nicht zulässig.


SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Herbicide Resistance Action Committee (HRAC): Wirkmechanismus (HRAC GRUPPE): 14 / E

Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.

Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Keine Anwendung auf drainierten Flächen.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.
Allgemeine Hinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem
Tragen waschen.
Nach Augenkontakt:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome:
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:
Symptomatisch behandeln.

Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH: +43 1 406 43 43
Carechem 24 DE: +49 89 220 61012

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.

Entsorgung

Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Leere, gut gereinigte Packung geordneter Sammelstelle mit kontrollierter Übernahme übergeben.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Flumioxazin

Gefahrenhinweise:

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.
Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten z.B. das Wetter außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.
Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Pledge®: reg. WZ Sumitomo Chemical Co., Ltd.
Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S. 10A rue de la Voie Lactée FR 69370 Saint Didier au Mont d'Or
+Hersteller: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S. 10A rue de la Voie Lactée FR 69370 Saint Didier au Mont d'Or
+Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung Österreich Grazer Straße 34 / Top 3.4 AT 8200 Gleisdorf Telefax Beratungsnummer +43 3112 21381
Zurück zur Übersicht