Funguran® progress

Fungizid
Gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule, Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln, Falscher Mehltau an Hopfen und Weinreben, Schorf und Obstbaumkrebs an Kernobst, pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst, bakterielle Blattfleckenerreger in Ziergehölzen sowie Rost an Spargel.

Vor Frost schützen. Verkauf nur an Sachkundige. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

NJH7-V05T-C00Y-201G

Wirkungsweise

Funguran® progress enthält den Wirkstoff Kupferhydroxid und ist als wasserdispergierbares Granulat (WG) formuliert. Funguran® progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit Funguran® progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird. Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran® progress ist ein möglichst lückenloser Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran® progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferhydroxid: M1

Wirkungsspektrum

Zugelassene Indikationen

Kulturen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Hopfen (HUMLU)Falscher Mehltau (PSPEHU, Pseudoperonospora humuli); Sekundärinfektion
Kartoffel (SOLTU)Kraut- und Knollenfäule (PHYTIN, Phytophthora infestans)
Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) (SOLTU)Schwarzbeinigkeit (ERWICA, Erwinia carotovora)
Kernobst (3PMFC)Schorf (VENTSP, Venturia sp.), Obstbaumkrebs (NECTGA, Nectria galligena)
Steinobst (3STFC)Pilzliche Blattfleckenerreger
Weinreben (VITVI); Nutzung als Tafel- oder KeltertraubenFalscher Mehltau (PLASVI, Plasmopara viticola)

NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN

Kulturen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Spargel (ASPOF)Rost (PUCCAS, Puccinia asparagi)
Ziergehölze (3ORWC)Bakterielle Blattfleckenerreger

Wirkungsspektrum
gut bekämpfbar

Steinobst:
Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii), Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila)

nicht ausreichend bekämpfbar

Steinobst:
Blattbräune (Gnomonia erythrostoma)

Anwendung

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (SOLTU)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Kraut- und Knollenfäule (PHYTIN, Phytophthora infestans)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 37 (70% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 91 (Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 - 10
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha
Wartezeit: 14 Tage
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) (SOLTU)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schwarzbeinigkeit (ERWICA, Erwinia carotovora)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 03 (Ende der Keimruhe: Keime 2-3 mm)
Anwendungszeitpunkt: Unmittelbar vor oder beim Legen der Kartoffeln
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: -
Anwendungstechnik: Pflanzgutbehandlung
Aufwandmenge: 9 g/dt
Wasseraufwandmenge: max. 100 l/ha
Wartezeit: keine

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen (HUMLU)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (PSPEHU, Pseudoperonospora humuli); Sekundärinfektion
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 37 (70% der Gerüsthöhe erreicht) bis BBCH 89 (Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb gefärbt; Aroma ausgeprägt)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 - 14
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: max. 5,4 kg/ha
Wasseraufwandmenge: max. 3000 l/ha; 3000 l/ha (Berechnungsbasis)
Wartezeit: 7 Tage
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinreben (VITVI); Nutzung als Tafel- oder Keltertrauben
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Falscher Mehltau (PLASVI, Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 11 (1. Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt) bis BBCH 81 (Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben))
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 8 - 12
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: max. 2,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 1000 l/ha; 1000 l/ha (Berechnungbasis)
Wartezeit: 21 Tage
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (3PMFC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (VENTSP, Venturia sp.)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 59 (Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 - 10
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,6 kg/ha/m Kronenhöhe
max. 1.8 kg/ha
Vor der Blüte von 0,6 kg/ha abfallend auf 0,3 kg/ha und je m Kronenhöhe. Vor der Blüte von 0,6 kg/ha abfallend auf 0,3 kg/ha und je m Kronenhöhe.
Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeit: keine
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (3PMFC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (VENTSP, Venturia sp.)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 74 (Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 -10
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 0,6 kg/ha/m Kronenhöhe
max. 1,8 kg/ha
Von 0,3 kg/ha ansteigend auf 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe. Von 0,3 kg/ha ansteigend auf 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe.
Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeit: 14 Tage
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (3PMFC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Obstbaumkrebs (NECTGA, Nectria galligena)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Nach der Ernte
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 21
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 1,0 kg/ha/m Kronenhöhe
max. 3,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeit: keine
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst (3STFC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Pilzliche Blattfleckenerreger
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis BBCH 59 (Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 - 10
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 1,0 kg/ha/m Kronenhöhe
max. 3,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeit: keine
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Pflanzenerzeugnisse:Steinobst (3STFC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Pilzliche Blattfleckenerreger
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Nach der Ernte
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 7 - 10
Anwendungstechnik: Spritzen oder Sprühen
Aufwandmenge: 1,0 kg/ha/m Kronenhöhe
max. 3,0 kg/ha
Wasseraufwandmenge: max. 500 l/ha/m Kronenhöhe
Wartezeit: keine
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen mit niedriger Dosierung s.u.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Ziergehölze (3ORWC)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Bakterielle Blattfleckenerreger
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: -
Zeitlicher Abstand in Tagen: 10 - 14
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 2,0 kg/ha (Pflanzenhöhe bis 50 cm)
Wasseraufwandmenge: 800 l/ha
Wartezeit: keine

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Spargel (ASPOF)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Rost (PUCCAS, Puccinia asparagi)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von BBCH 12 (2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) bis BBCH 95 (50% der Laubblätter verfärbt oder abgefallen)
Anwendungszeitpunkt: -
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand in Tagen: mind. 7
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 1,4 kg/ha
Wasseraufwandmenge: 600 - 800 l/ha
Wartezeit: keine

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Funguran® progress mit den handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden und Düngern mischbar.
Nicht mit AHL und sauren Produkten mischen!

Ansetzen der Spritzbrühe

Funguran progress mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Technik

Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Für die Anwendungen im Kernobst gilt:
In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. Berostung bei empfindlichen Sorten (z.B. Golden Delicious) möglich.

Für die Anwendungen im Steinobst gilt:
In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

Bienen
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. Nützlinge
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Sehr giftig für Regenwürmer.

Wasserorganismen

Algen
Das Mittel ist giftig für Algen. Fische
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten:
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
SpargelSpritzen 10 Regelabstand
SpargelSpritzen 5 50%
SpargelSpritzen 5 75%
SpargelSpritzen 1 90%
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN

EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
WeinbauSpritzen oder Sprühen15 Regelabstand
WeinbauSpritzen oder Sprühen 10 50%
WeinbauSpritzen oder Sprühen 10 75%
WeinbauSpritzen oder Sprühen 3 90%
WeinbauSpritzen oder Sprühen 195%

BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
Ackerbau, ZierpflanzenbauSpritzen 5 Regelabstand
Ackerbau, ZierpflanzenbauSpritzen 5 50%
Ackerbau, ZierpflanzenbauSpritzen 1 75%
Ackerbau, ZierpflanzenbauSpritzen 1 90%

Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten, wobei eine Anwendung nur mit Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen, die im Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung, gelistet sind, zulässig ist:
BETROFFENE INDIKATIONEN:
-

ABSTANDSAUFLAGEN


EinsatzgebietAnwendungsartAbstand in mAbdriftminderungsklasse
HopfenbauSpritzen/Sprühen 20 75%
HopfenbauSpritzen/Sprühen 15 90%
Kernobst (vor der Blüte)Spritzen/Sprühen 20 75%
Kernobst (vor der Blüte)Spritzen/Sprühen 15 90%
Kernobst (vor der Blüte)Spritzen/Sprühen 10 95%
Kernobst (nach der Blüte)Spritzen/Sprühen 20 50%
Kernobst (nach der Blüte)Spritzen/Sprühen 15 75%
Kernobst (nach der Blüte)Spritzen/Sprühen 5 90%
Kernobst (nach der Blüte)Spritzen/Sprühen 3 95%
Steinobst (vor der Blüte)Spritzen/Sprühen 20 90%
Steinobst (vor der Blüte)Spritzen/Sprühen 15 95%
Steinobst (nach der Ernte)Spritzen/Sprühen 15 75%
Steinobst (nach der Ernte)Spritzen/Sprühen 10 90%
Steinobst (nach der Ernte)Spritzen/Sprühen 5 95%



Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden.


Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.


Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.


Vorsicht, Pflanzenschutzmittel!


Bei Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen sind Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.


SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)


SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.


Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.


Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom 10.07.2001, GZ. 69.102/13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.


SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
In Abhängigkeit von der Bestandsdichte und dem Entwicklungsstadium der Kulturpflanze werden folgende Aufwandmengen festgelegt:

BETROFFENE INDIKATIONEN:
7 - Weinreben (VITVI)

AUFWANDMENGEN


Menge vonMenge bisEinheitStadium
0,41,0 kg/habis BBCH 61 (Austrieb bis Beginn der Blüte)
0,61,5 kg/habis BBCH 71 (bis Fruchtansatz)
1,02,0 kg/haab BBCH 71 (Fruchtansatz)

BETROFFENE INDIKATIONEN:
3 - Hopfen (HUMLU)

AUFWANDMENGEN

Menge vonMenge bisEinheitStadium
3,45,4 kg/haab BBCH 37 (70% der Gerüsthöhe erreicht)

Kupfer ist giftig für Schafe. Eine Beweidung der behandelten Flächen mit Schafen ist abzuraten.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
3 - Hopfen (HUMLU), 4 - Kernobst (3PMFC), 5 - Steinobst (3STFC), 6 - Steinobst (3STFC), 7 - Weinreben (VITVI), 8 - Kernobst (3PMFC), 9 - Kernobst (3PMFC)

Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
10 - Ziergehölze (3ORWC), 11 - Spargel (ASPOF)

Die maximale Aufwandmenge von 4 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.

Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
4 - Kernobst (3PMFC), 8 - Kernobst (3PMFC)

Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Fungicide Resistance Action Committee (FRAC): Wirkmechanismus (FRAC CODE): M1.

Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
2 - Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) (SOLTU)

Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
1 - Kartoffel (SOLTU)

Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
5 - Steinobst (3STFC), 6 - Steinobst (3STFC)

Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
3 - Hopfen (HUMLU)

Behandeltes Pflanzgut nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
2 - Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) (SOLTU)

Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
1 - Kartoffel (SOLTU), 4 - Kernobst (3PMFC), 7 - Weinreben (VITVI), 8 - Kernobst (3PMFC), 9 - Kernobst (3PMFC), 10 - Ziergehölze (3ORWC)

Der maximale Mittelaufwand darf 306 g/ha nicht überschreiten.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
2 - Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) (SOLTU)

Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorhergesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
BETROFFENE INDIKATIONEN:
1 - Kartoffel (SOLTU), 3 - Hopfen (HUMLU), 4 - Kernobst (3PMFC), 5 - Steinobst (3STFC), 6 - Steinobst (3STFC), 7 - Weinreben (VITVI), 8 - Kernobst (3PMFC), 9 - Kernobst (3PMFC)


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen:
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Atemnot Sauerstoff verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken:
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Vergiftungsinformationszentrale: +43 1 406 43 43

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut geüfteten Ort aufbewahren.
Produkt darf während des Transportes nicht unter -10 °C abkühlen und nicht über 30 °C erhitzen.

Entsorgung

Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Leere, gut gereinigte Packung geordneter Sammelstelle mit kontrollierter Übernahme übergeben.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Kupferdihydroxid

Gefahrenhinweise:

H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten z.B. das Wetter außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.
Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Funguran® progress: reg. WZ Cosaco GmbH
Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 D 20457 Hamburg Telefon +49 40 23652 0
+Hersteller: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 D 20457 Hamburg Telefon +49 40 23 652-0
+Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung Österreich Grazer Straße 34 / Top 3.4 AT 8200 Gleisdorf Telefax Beratungsnummer +43 3112 21381
Zurück zur Übersicht