Trebon® 30 EC
InsektizidInsektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung gegen Schädlinge in vielen Kulturen
- Schnelle Knock-down-Wirkung
- Sicher auch gegen Pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer
- Wirkt auch bei niedrigen Temperaturen
- Hochwertige EC-Formulierung
- Wirkt unabhängig vom ph-Wert der Spritzbrühe!
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
CTX8-6084-000M-NFYMWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Etofenprox: 3A
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Raps | Kohlschotenrüssler , Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Blumenkohl | Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
Salate, Endivien, Feldsalat, Rucola-Arten, Spinat | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Zierpflanzen | Blattfressende Käfer, Nadelfressende Käfer |
Anwendung
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kohlschotenrüssler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: insgesamt nicht mehr als 2 im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 200 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 200 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Raps |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: insgesamt nicht mehr als 2 im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 200 ml/ha |
Wasseraufwandmenge: | mindestens 200 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Blumenkohl |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 13 - 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Blattfressende Käfer, Nadelfressende Käfer |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 1000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Salate, Endivien, Feldsalat, Rucola-Arten, Spinat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Freifressende Schmetterlingsraupen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 12 bis 48 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 3 Tage |
Sonstige Hinweise: | Anwenderkategorie: beruflich |
Mischbarkeit/Technik
Ansetzen der Spritzbrühe
Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und Trebon 30 EC bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.Technik
Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden.Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!
Reinigung
Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.Resistenzmanagement
Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden.Trebon 30 EC enthält den Wirkstoff Etofenprox, der zur chemischen Klasse der Äther-Pyrethroide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System der Schädlinge kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen von Rapsglanzkäfern oder den anderen Rapsschädlingen gegenüber Trebon 30 EC.
Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Trebon 30 EC aufgrund von möglicherweise entstandenen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Das Behältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren. Vor Feuer schützen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Raps gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Winterraps: 90% 10 m.
Für die Anwendung an Blumen-, Kopfkohlarten, Salate, Endivien, Feldsalat, Rucola-Arten, Spinat und Zierpflanzen (Pflanzenhöhe bis 50 cm) gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in
jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 90 % 10 m.
Für alle Anwendungsgebiete gilt: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für alle Anwendungsgebiete gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils
geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseIst ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/ Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Lassen Sie das Wasser nicht in Richtung des nicht betroffenen Auges laufen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren; Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
Kohlenwasserstoffe, C10, Aromaten,<1% NaphthalinEtofenprox (INN)
Gefahrenhinweise:
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Trebon®: reg. WZ Mitsui Chemicals Agro, Inc. (Japan)Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301