Funguran® progress
Fungizid/BakterizidKontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger in vielen Kulturen
Funguran® progress - das Kupferhydroxid in der modernsten Formulierung
- Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln
- Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln
- Falscher Mehltau an Hopfen
- Falscher Mehltau an Weinreben
- Schorf an Kernobst
- Obstbaumkrebs an Kernobst
- Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst
- Bakterielle Blattfleckenerreger an Ziergehölzen
- Spargelrost an Spargel.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
NJH7-V05T-C00Y-201GWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kupferhydroxid: M1
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Hopfen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans), Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) |
Kernobst | Schorf (Venturia spp.), Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Steinobst | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Spargel | Spargelrost (Puccinia asparagi) |
Ziergehölze | Bakterielle Blattfleckenerreger |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen:Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. (s.a. NT620)
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 37 bis BBCH 91 (Von 70 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung) |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 7 - 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis BBCH 03 (Bis Ende der Keimruhe: Keime 2-3 mm) |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Legen ODER beim Legen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Pflanzgutbehandlung |
Aufwandmenge: | 9 g/dt |
Wasseraufwandmenge: | 100 l/ha beim Legen 40-50 ml/dt vor dem Legen |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
weitere Erläuterungen: | Maximaler Mittelaufwand: 306 g/ha. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
SF182 Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF615 Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Sekundärinfektion von BBCH 37 bis BBCH 89 (Von 70 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt) |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 7 bis 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | - bis BBCH 37: 2,4 kg/ha - bis BBCH 55: 3,6 kg/ha - über BBCH 55: 5,4 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | - bis BBCH 37: maximal 1.200 l/ha - bis BBCH 55: maximal 1.800 l/ha - über BBCH 55: maximal 2.700 l/ha |
Wartezeit: | 7 Tage |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schorf (Venturia spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | vor der Blüte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
weitere Erläuterungen: | Mittelaufwand vor der Blüte von 0,6 kg/ha abfallend auf 0,3 kg/ha und je m Kronenhöhe. Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). (WH915) In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Schorf (Venturia spp.) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Walnussgröße der Früchte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tagen |
weitere Erläuterungen: | Mittelaufwand ab Walnussgröße der Früchte von 0,3 kg/ha ansteigend auf 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe. Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). (WH915) In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. |
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Obstbaumkrebs (Nectria galligena) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | nach der Ernte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befallsbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von mindestens 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
weitere Erläuterungen: | Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. |
WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis vor der Blüte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
WH918 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Schadorganismen aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden.
Im Steinobst werden die Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) und die Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) gut bekämpft, die Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) wird hingegen nicht ausreichend erfasst.
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Pilzliche Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | nach der Ernte |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 7 bis 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | 1 kg/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten.
WH918 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Schadorganismen aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden.
Im Steinobst werden die Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) und die Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) gut bekämpft, die Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) wird hingegen nicht ausreichend erfasst.
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von BBCH 11 bis BBCH 81 (von Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden bzw. beginnen sich zu verfärben) |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 8 - 12 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen |
Aufwandmenge: | - Basisaufwand: 0,5 kg/ha - ES 61: 1 kg/ha - ES 71: 1,5 kg/ha - ES 75: 2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | - Basisaufwand: maximal 400 l/ha - ES 61: maximal 800 l/ha - ES 71: maximal 1.200 l/ha - ES 75: maximal 1.600 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Für die Applikation mit Drohnen Stadien ES 15 - ES 81 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 8 - 12 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen Flächenbehandlung mit Drohnen |
Aufwandmenge: | - Basisaufwand: 0,5 kg/ha - ES 61: 1 kg/ha - ES 71: 1,5 kg/ha - ES 75: 2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | - Basisaufwand: mindestens 75 l/ha - ES 61: mindestens 75 l/ha - ES 71: mindestens 150 l/ha - ES 75: mindestens 150 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
weitere Erläuterungen: | Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf nicht überschritten werden. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.o.). |
NT159 Die Fluggeschwindigkeit bei der Ausbringung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) darf 13 km/h nicht überschreiten.
NT160 Bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand einzuhalten.
NZ182 Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.
NZ183 Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Für die Applikation mit Hubschraubern Stadien ES 15 - ES 75 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von mind. 8 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen oder Sprühen Flächenbehandlung mit Luftfahrzeug (Hubschrauber) |
Aufwandmenge: | - Basisaufwand: 0,5 kg/ha - ES 75: 2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | - Basisaufwand: mindestens 150 l/ha - ES 75: mindestens 150 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
NT810 In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
NZ180 Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NT187 Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen.
30 m
NW610 Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
20 m
NW611 Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spargelrost (Puccinia asparagi) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | BBCH 12 bis 95 |
Anwendungszeitpunkt: | Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 7-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1,4 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | 600 bis 800 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Bakterielle Blattfleckenerreger |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis zu einer Größe von 50 cm. ab BBCH 12 |
Anwendungszeitpunkt: | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 bis 14 Tagen |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 800 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Funguran progress mit den handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden und Düngern mischbar.Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard® zu Nekrosen führen.
Nicht mit AHL mischen.
Ansetzen der Spritzbrühe
Spritztank mit etwa ¾ der erforderlichen Wassermenge auffüllen. Funguran progress bei laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und die noch fehlende Wassermenge ergänzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.Technik
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.Reinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF1815 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
SF1816 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF276-28HO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NT620) Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenanbau: 4000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NH621) Reinkupfergehalt von Funguran progress: 350 g/kg.
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kraut- und Knollenfäule), Weinreben, Ziergehölzen, Spargel und Kernobst (Schorf ab Walnussgröße der Früchte) gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an
Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Weinrebe: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
Kartoffeln und Ziergehölze: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *.
Kernobst: Reduzierte Abstände: 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m.
Spargel: Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *.
Für die Anwendung in Kartoffeln (Kraut- und Knollenfäule), Weinreben, Ziergehölzen, Spargel und Kernobst (Schorf ab Walnussgröße der Früchte) gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weinrebe: 15 m.
Kartoffeln und Ziergehölze: 5 m.
Kernobst ab Walnussgröße der Früchte: 20 m.
Spargel: 10 m.
Für die Anwendung im Kernobst (Schorf vor der Blüte sowie gegen Obstbaumkrebs), Hopfen und Steinobst gilt: (NW607-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kernobst vor der Blüte: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15 m.
Kernobst Obstbaumkrebs: reduzierte Abstände: 50% 20m, 75% 15m, 90% 10 m.
Steinobst vor der Blüte: reduzierter Abstand: 90% 20 m.
Steinobst nach der Ernte: reduzierte Abstände: 75% 15 m, 90% 10 m.
Hopfen: reduzierte Abstände: 90% 15 m.
Für die Anwendung im Kernobst (Schorf vor der Blüte sowie Obstbaumkrebs) und Steinobst (nach der Ernte) gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile"
vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung im Hopfen und Steinobst (vor der Blüte) gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a
vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Weinreben mit Drohnen gilt: (NW616) Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
15 m
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseSofort Arzt Hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabieler Seitenlage.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Atemnot Sauerstoff verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenbestimmende Komponente:
KupferdihydroxidGefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Registrierte Marke
Funguran®: reg. WZ Cosaco GmbHFrutogard®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 DE 20457 Hamburg
Hersteller: Cosaco GmbH Singapurstraße 1 DE 20457 Hamburg
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301