FLEXIDOR®
HerbizidSelektives Vorauflaufherbizid mit Bodenwirkung zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter
Flexidor - das Vorauflaufherbizid mit Bodenwirkung in vielen Kulturen
- Breite Wirkung gegen zweikeimblättrige Unkräuter
- Hohe Kulturpflanzenverträglichkeit
- Anwenderfreundliche Flüssigformulierung
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
RKC1-703X-100V-XW04Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Isoxaben: 29
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Baumschulgehölzpflanzen (in Verschulbeeten und Quartieren) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Kernobst | Gemeines Kreuzkraut, Vogel-Sternmiere |
Nadel- und Laubholz (auf Jungwuchsflächen) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Nadel- und Laubholz (in Verschulbeeten und Quartieren) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Ziergehölze (Jungwuchsflächen) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Chicoree | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Erdbeere | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Erdbeere (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter , Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Kamille-Arten, Minze-Arten, Melisse | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Knoblauch | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Krauser Ampfer (Nutzung als Arzneipflanze) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Ölkürbis (Verwendung der Samen zur Gewinnung von Pflanzenöl) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Porree (Verwendung als Frischgemüse) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Rhabarber | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Spargel | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Speisezwiebel, Schalotte (Nutzung als Bundzwiebeln und Trockenzwiebel) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Stauden | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Steinobst | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Winterheckenzwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln) | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wurzelzichorie | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Ziergehölze (auf Stellflächen im Freiland) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Ziergehölze (in Baumschulcontainern) | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Gemeines Kreuzkraut
Gemeines Hirtentäschel
Acker-Senf
Vogel-Sternmiere
gut bis ausreichend bekämpfbar:
Ackerdistel
Ackerhellerkraut
Ackerhornkraut
Ackerminze
Ackersenf
Ackerspörgel
Ackerstiefmütterchen
Acker-Vergissmeinnicht
Amarant
Behaartes Schaumkraut (Springkraut)
Brennnesseln
kleine Ehrenpreis-Arten
Erdrauch
Gänsedistel
Gemeine Schafgarbe
Gemeiner Hohlzahn
Gemeines Kreuzkraut
Hahnenfuß
Hirtentäschelkraut
Kamille-Arten
Kleinblättriger Ampfer
Knöterich-Arten
Kröten-Binse
Rainkohl
Schwarzer Nachtschatten
Spreizende Melde
Sternmoos (Sagina)
Storchschnabel
Taubnessel-Arten
Vogelmiere
Vogelwicke
Weidenanflug (Salix spp.)
Weißer Gänsefuß
Weißklee
weniger gut bekämpfbar:
Klettenlabkraut
Kanadisches Berufkraut
Kerbelgewächse
Hundspetersilie
Weidenröschen
nicht bekämpfbar:
Gräser, Bingelkraut, aus Wurzeln austreibende mehrjährige Unkräuter, wie Ackerschachtelhalm, Ackerwinde, Ampfer-Arten, Löwenzahn, Wald-Sumpfkresse und Disteln
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
FLEXIDOR ist ein Vorauaufherbizid mit Bodenwirkung zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter. Der Einsatz von FLEXIDOR erfolgt vor Austrieb der Kulturpanzen (in der Vegetationsruhe) auf unkrautfreien Boden. FLEXIDOR erfasstausschließlich die nach der Anwendung aus Samen auaufenden zweikeimblättrigen Unkräuter. Da vorhandene Unkräuter und Ungräser nicht erfasst werden, müssen diese zuvor mit Blattherbiziden behandelt werden. Eine Mischung von FLEXIDOR und Blattherbiziden zur gemeinsamen Anwendung kann nur bei geringem Unkrautbesatz empfohlen werden, da ansonsten FLEXIDOR zu stark an die Blattmasse gebunden wird und nicht im erforderlichen Maße an den Wirkort Boden gelangt. Daher sollte die Bekämpfung bereits aufgelaufener Unkräuter und Ungräser rechtzeitig vor der Anwendung von FLEXIDOR erfolgen. Bei Böden mit hohen Humsgehalten (über 5%) ist eine Minderwirkung durch Festlegung des Wirkstoffs möglich. Eine feinkrümelige Bodenstruktur und ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für eine gute Wirkung von FLEXIDOR entscheidend. Nur bei ausreichender Niederschlagsmenge gelangt der Wirkstoff in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Unter trockenen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Bei Anwendung im z
eitigen Frühjahr ist in der Regel ausreichende Bodenfeuchtigkeit durch Niederschläge sichergestellt. Im Hinblick auf die Kulturpanzenverträglichkeit ist nach eigenen Erfahrungen bei vielen Baum- und Gehölzarten auch eine Behandlung nach dem Austrieb möglich. Detaillierte Informationen können über die Beratung angefordert werden.
Anwendung
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen (in Verschulbeeten und Quartieren) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | Verschulbeete und Quartiere, ab dem 1. Standjahr |
Stadium der Kultur: | vor dem Austrieb |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Sonstige Hinweise: | Auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze (Jungwuchsflächen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | auf Jungwuchsflächen |
Stadium der Kultur: | vor dem Austrieb (während der Vegetationsruhe) |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Sonstige Hinweise: | Auf unkrautfreien Boden spritzen. |
FORST
Pflanzenerzeugnisse: | Nadel- und Laubholz (in Verschulbeeten und Quartieren) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | Verschulbeete und Quartiere |
Stadium der Kultur: | vor dem Austrieb |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Als Reihenbehandlung nur mit Bodengeräten auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Nadel- und Laubholz (auf Jungwuchsflächen) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | auf Jungwuchsflächen |
Stadium der Kultur: | vor dem Austrieb |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Nur mit Bodengeräten auf unkrautfreien Boden spritzen. |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Kreuzkraut, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | vor der Blüte |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | ab dem 1. Standjahr im Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Als Reihenbehandlung auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze (in Baumschulcontainern) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | Baumschulcontainern |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr, während der Vegetationsruhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Ziergehölze (auf Stellflächen im Freiland) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf |
Anwendungsbereich: | Freiland (Stellflächen) |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | 7 Tage vor der ersten Nutzung |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | schwere Böden: 1 l/ha leichte und mittlere Böden: 0,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). |
Pflanzenerzeugnisse: | Stauden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland * |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
Sonstige Hinweise: | * = bepflanzte Container auf Stellflächen |
Pflanzenerzeugnisse: | Stauden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | auf leichten oder mittleren Böden: 0,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (M) |
Pflanzenerzeugnisse: | Stauden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
Sonstige Hinweise: | im Splittingverfahren (2 Behandlungen) / bepflanzte Container auf Stellflächen |
Pflanzenerzeugnisse: | Stauden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | auf schweren Böden 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Maximal 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Steinobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | im Frühjahr vor der Blüte |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | ab Pflanzjahr, bis Blühbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Als Reihenbehandlung auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | vor der Blüte |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | ab Pflanzjahr, bis Blühbeginn |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Als Reihenbehandlung auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) oder nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | bei Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 0,4 l/ha. Auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis zum Schieben des ersten Laubblattes |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,4 l/ha. Auf unkrautfreien Boden spritzen. |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | bei Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Auf unkrautfreien Boden spritzen. Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,4 l/ha. |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Sonstige Hinweise: | Auf unkrautfreien Boden spritzen. Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,4 l/ha. |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Rhabarber |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | vor dem Austrieb |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Spargel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere |
Anwendungsbereich: | Freiland (in Junganlagen mit Sämlingspflanzen) |
Stadium der Kultur: | nach Entfalten der ersten Laubblätter (1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet) |
Stadium Schadorganismus: | vor dem Auflaufen |
Anwendungszeitpunkt: | im Pflanzjahr, nach dem Pflanzen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 - 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Krauser Ampfer (Nutzung als Arzneipflanze) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Winter, während der Vegetationsruhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | 49 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Speisezwiebel, Schalotte (Nutzung als Bundzwiebeln und Trockenzwiebel) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 09 bis 12 |
Stadium Schadorganismus: | 0 bis 08 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Saat oder nach dem Pflanzen Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für diese Anwendung entfällt SS2202:
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Chicoree |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 10 bis 16 |
Stadium Schadorganismus: | 0 bis 08 |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Auflaufen der Unkräuter Von Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis 6. Laubblatt entfaltet |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 6 Tage |
Anwendungstechnik: | Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | 0,066 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für diese Anwendung entfällt SS2202:
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Porree (Verwendung als Frischgemüse) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 12 bis 14 |
Stadium Schadorganismus: | 12 bis 14 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach dem Pflanzen und vor dem Auflaufen der Unkräuter Von 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 4. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für diese Anwendung entfällt
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Knoblauch |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 09 bis 12 |
Stadium Schadorganismus: | 0 bis 08 |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Saat oder nach dem Pflanzen Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 100 bis 200 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für diese Anwendung entfällt SS2202:
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse: | Kamille-Arten, Minze-Arten, Melisse |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Während der Vegetationsruhe und vor dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 400 - 600 l/ha |
Wartezeit: | Kamille Arten: 48 Tage; Minze-Arten, Melisse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erfor |
Pflanzenerzeugnisse: | Winterheckenzwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Nach der Saat Von Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l Wasser/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw.die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Ölkürbis (Verwendung der Samen zur Gewinnung von Pflanzenöl) |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 0 bis 07 |
Stadium Schadorganismus: | 0 bis 07 |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Auflaufen und vor dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | Spritzen |
Aufwandmenge: | 0,75 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Wurzelzichorie |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | 10 bis 16 |
Stadium Schadorganismus: | 0 bis 08 |
Anwendungszeitpunkt: | Vor dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 6 Tage |
Anwendungstechnik: | Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | 0,066 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Für diese Anwendung entfällt SS2202:
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Flexidor ist ein Suspensionskonzentrat und somit sehr mischungsverträglich. Bei Tankmischungen mit anderen Produkten empfiehlt es sich, die Einzelkomponenten zunächst in Wasser vorgelöst der Spritzbrühe beizugeben. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten.Ansetzen der Spritzbrühe
Suspensionskonzentrat, daher vor Gebrauch gut schütteln. Es empfiehlt sich, Flexidor zu Beginn der Spritzenfüllung in eine geringe Wassermenge einzumischen und anschließend den Spritztank aufzufüllen. Bei Anwendung im Forst muss die Applikation mit Bodengeräten erfolgen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.Reinigung
Nach der Anwendung von Flexidor alle Teile der Spritzgeräte gut mit Wasser durchspülen. Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.Nachbau
Wenn durch ungünstige Verhältnisse ein vorzeitiger Umbruch notwendig werden sollte, ist der sofortige Nachbau von einkeimblättrigen Kulturpflanzen (Gräser und Getreide) möglich. Nach Bodenbearbeitungsmaßnahmen können auch Sonnenblumen, Leguminosen oder Kartoffeln angebaut werden. Der Wirkstoffabbau kann durch Einarbeitung von organischem Material (Kompost, Gründüngung, Rindenmulch, Mist oder Gülle) beschleunigt werden. Eine tiefe Pflugfurche ist vor anderen,oben nicht genannten dikotylen Folgekulturen erforderlich.
Bitte beachten: Flexidor enthält einen herbiziden Wirkstoff mit Dauerwirkung, der bei wiederholtem Einsatz in hohen Aufwandmengen die Folgekultur beeinträchtigen kann. Falls Phacelia, Kohlgewächse, Zucker- oder Futterrüben, Gemüsekulturen oder Kreuzblütler (Raps, Ölrettich) nachgebaut werden, sollte von einer mehrmaligen Behandlung mit Flexidor Abstand genommen werden. Bodenentseuchung oder Bodendämpfung verzögern den mikrobiellen Abbauprozess des Wirkstoffs von Flexidor. Daher sollte auf Bodensterilisation nach der Anwendung von Flexidor und vor Folgekulturen verzichtet werden.
Verträglichkeit
FLEXIDOR ist äußerst pflanzenverträglich. Da das Produkt eine sehr geringe Blatt- und Nadelaktivität besitzt und der Wirkstoff fast ausschließlich über die Wurzeln aufgenommen wird, ist in Baumschulen eine Überkopfanwendung vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe) möglich (vgl. Verträglichkeitsliste). Alle Wurzeln müssen bei der Anwendung mit Erde bedeckt sein. Für alle nach §18a PflSchG (alt) bzw. Art. 51 (EG) 1107/2009 genehmigten/zugelassenen Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischenBedingungen geprüft werden.
Kulturspezifische Verträglichkeit in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Kernobst sowie im Forst.
In maximal zugelassener Aufwandmenge ist Flexidor bei Anwendung vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe) in folgenden Kulturen verträglich:
Abies alba
Abies concolor
Abies grandis
Abies koreana
Abies nordmanniana
Abies pectinata (=A. alba)
Abies procera (A. nobilis)
Abies veitchii
Acer campestre
Acer capillipes
Acer ginnala
Acer monspessulanum
Acer negundo 'Flamingo'
Acer palmatum
Acer pensylvanicum
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Acer rubrum
Acer rufinerve
Acer saccharinum
Aesculus hippocastanum
Alnus glutinosa
Alnus incana
Amelanchier spp.
Berberis buxifolia 'Nana'
Berberis candidula
Berberis x frikartii 'Amstelveen'
Berberis gagnepainii
Berberis julianae
Berberis x stenophylla
Berberis thunbergii
Berberis thunbergii 'Atropurpurea'
Berberis vulgaris
Betula ermani
Betula papyrifera
Betula pendula (B. verrucosa)
Betula pubescens
Buxus sempervirens
Callicarpa bodinieri 'Profusion'
Campsis grandiflora
Campsis radicans
Carpinus betulus
Castanea sativa
Catalpa bignonioides 'Aurea'
Cedrus deodara
Cercis siliquastrum
Choenomeles japonica
Chamaecyparis lawsoniana Hybr.
Chamaecyparis obtusa 'Nana Gracilis'
Chamaecyparis pisifera
Chamaecyparis pisifera 'Filifera Aurea'
Corylus avellana
Corylus colurna
Cotinus coggygria
Cotoneaster acutifolius
Cotoneaster bullatus
Cotoneaster dammeri
Cotoneaster dielsianus
Cotoneaster divaricatus
Cotoneaster horizontalis
Cotoneaster microphyllus
Cotoneaster multiflorus
Cotoneaster praecox
Cotoneaster wardii
Crataegus monogyna
Cryptomeria japonica
Cupressocyparis leylandii
Cytisus x praecox
Cytisus scoparius
Elaeagnus angustifolia
Elaeagnus x ebbingei
Elaeagnus pungens 'Maculata'
Elaeagnus umbellata
Erica carnea Hybr.
Fagus sylvatica
Fagus sylvatica 'Purpurea'
Forsythia x intermedia
Fraxinus excelsior
Genista lydia
Genista tinctoria 'Royal Gold'
Gleditsia triacanthos
Hebe buxifolia
Hebe ochracea
Hedera helix
Hibiscus syriacus
Hippophae rhamnoides
Hypericum inodorum
Hypericum patulum'Hidcote'
Hypericum x moserianum
Ilex aquifolium
Ilex crenata 'Convexa'
Ilex x meserveae
Jasminum nudiflorum
Juglans regia
Juniperus chinensis
Juniperus communis
Juniperus horizontalis
Juniperus x media (J.chinensis)
Juniperus sabina 'Tamariscifolia'
Juniperus squamata
Juniperus virginiana Hybr.
Kerria japonica
Kolkwitzia amabilis
Laburnum anagyroides
Larix decidua
Larix kaempferi (L. leptolepis)
Lavandula angustifolia (L. officinalis)
Liquidambar styraciflua
Liriodendron tulipifera
Lonicera ledebourii
Lonicera nitida
Lonicera periclymenum
Lonicera pileata
Lonicera tatarica
Lonicera xylosteum
Magnolia liliiflora 'Nigra'
Magnolia x soulangiana
Magnolia stellata
Mahonia aquifolium
Malus communis (M. sylvestris)
Malus floribunda
Malus hybr.
Malus pumila (M. sylvestris ssp. mitis)
Malus sargentii (M. toringo var. sargentii)
Malus sylvestris
Metasequoia glyptostroboides
Morus alba
Morus nigra
Osmanthus heterophyllus
Pachysandra terminalis
Parthenocissusus quinquefolia
Parthenocissus tricuspidata
Paulownia tomentosa
Philadelphus coronarius Hybr.
Picea abies (P. excelsa)
Picea abies Hybr.
Picea abies 'Nidiformis'
Picea breweriana
Picea glauca 'Conica'
Picea omorika
Picea pungens
Picea sitchensis
Pieris japonica
Pinus cembra
Pinus mugo ssp pumilio
Pinus mugo ssp mugo (P. montana)
Pinus nigra ssp. nigra (P. n. var. austriaca)
Pinus parviflora 'Tempelhof'
Pinus pumila
Pinus strobus
Pinus sylvestris
Platanus x acerifolia
Populus alba 'Nivea'
Populus nigra 'Italica'
Potentilla fructicosa 'Goldteppich'
Prunus avium
Prunus cerasifera (P.pissardi)
Prunus serrulata
Prunus subhirtella 'Autumnalis'
Pseudotsuga menziesii (P. douglasii)
Pyracantha coccinea
Quercus petraea (Q. sessiliflora)
Quercus robur (Q. pedunculata)
Quercus rubra
Rhus typhina
Ribes alpinum
Ribes odoratum (R. aureum)
Ribes nigrum
Ribes rubrum
Ribes sanguineum
Robinia pseudoacacia 'Fastigiata'
Robinia pseudoacacia 'Pyramidalis'
Robinia 'Casque Rouge'
Salix alba
Salix aurita
Salix caprea
Salix cinerea
Salix purpurea
Salix repens ssp. argentea
Salix viminalis
Sambucus nigra
Sambucus racemosa
Sequoiadendron giganteum
Skimmia japonica
Sorbus aria
Sorbus aucuparia
Sorbus domestica
Sorbus intermedia
Sorbus x latifolia
Spiraea albiflora
Spiraea x arguta
Spiraea betulifolia
Spiraea Bumalda-Hybriden
Spiraea x cinerea
Spiraea japonica 'Little Princess'
Spiraea nipponica
Spiraea thunbergii
Spiraea x vanhouttei
Symphoricarpos albus (S. racemosus)
Symphoricarpos x chenaultii
Symphoricarpos orbiculatus
Syringa josikaea
Syringa microphylla 'Superba'
Syringa reflexa
Syringa vulgaris
Tamarix parviflora
Tamarix ramosissima (T. odessana)
Tamarix pentandra (=T. ramosissima)
Taxus baccata
Thuja occidentalis
Thuja plicata 'Atrovirens'
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Tsuga canadensis
Tsuga canadensis ' Pygmaea'
Ulmus spp
Vaccinium corymbosum
Viburnum x bodnantense
Viburnum x burkwoodii
Viburnum carlesii
Viburnum davidii
Viburnum farreri (V. fragrans)
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Viburnum plicatum 'Mariesii'
Weigela florida
Wisteria sinensis.
Folgende Arten können unter ungünstigen Bedingungen auf eine Behandlung mit FLEXIDOR empfindlich reagieren:
Buddleja davidii-Hybriden
Caryopteris clandonensis
Ceanothus x pallidus-Hybriden
Cornus alba
Cornus florida
Cornus mas
Cornus stolonifera Hybr.
Deutzia gracilis
Deutzia scabra
Deutzia x magnifica
Euonymus alata Prunus laurocerasus
Euonymus europaea
Euonymus fortunei
Euonymus nana var. turcestanica
Euonymus oxyphylla
Gaultheria procumbens
Hydrangea arborescens
Hydrangea macrophylla
Hydrangea paniculata
Hydrangea petiolaris
Ligustrum ovalifolium
Ligustrum vulgare
Rhododendron-u. Azaleen-Hybr.
Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und -sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.
Hinweis: Detaillierte Informationen zur Kulturverträglichkeit für Baumschul- und Forstgehölze können über die Beratung angefordert werden.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Wasserorganismen
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SF275-42 ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
Für die Anwendung in Erdbeeren (0,2l/ha bzw. 0,4l/ha), Johannisbeerartigem Beerenobst und Himbeerartigem Beerenobst (0,5l/ha), Krausem Ampfer ((Nutzung als Arzneipflanze) 0,4l/ha), Spargel (0,4l/ha), Rhabarber (0,4l/ha), auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha, Chicoree (0,066l/ha), Poree (0,3 l/ha), Wurzelzichorie (0,066l/ha), Knoblauch (0,2 l/ha), Speisezwiebel/Schalotte (0,2 l/ha) sowie in Winterheckenzwiebel (0,2l/ha) gilt: (NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Für die Anwendung im Ackerbau (Ölkürbis), in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen, Freiland Stauden, Steinobst und Kernobst sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt: (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
Für die Anwendung in Erdbeeren, Johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeerartigem Beerenobst, Krausem Ampfer (Nutzung als Arzneipflanze), Spargel, Rhabarber, Stauden sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in
einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung in Speisezwiebel/Schalotte (0,2 l/ha), Poree (0,3 l/ha), Wurzelzichorie (0,066l/ha), Knoblauch (0,2 l/ha), Chicoree (0,066l/ha) sowie in Winterheckenzwiebel (0,2l/ha) gilt: (NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet
erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für die Anwendung im Ackerbau (Ölkürbis), in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen, Kernobst, Steinobst, Stauden sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der
Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung im Ackerbau (Ölkürbis), in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Stauden, Steinobst, Kernobst, Ziergehölzen und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerartigem Beerenobst gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu
Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Ackerbau (Ölkürbis mit 0,75 l/ha), Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze, Nadel-, Laubholz, Stauden, Steinobst und Stauden (auf leichten oder mittleren Böden mit 0,5 l/ha:), Kernobst, Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha:
Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *,
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst, Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha:
Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *.
Für die Anwendung im Ackerbau (Ölkürbis), in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Stauden, Kernobst, Steinobst und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerartigem Beerenobst gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren nach dem Pflanzen oder nach der Ernte mit 1 x 0,4 l/ha gilt: (NW609) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m.
Für die Anwendung in Erdbeeren mit 2x 0,2 L/ha oder mit 1x 0,4 L/ha nach Vegetationsbeginn, in Spargel und Rhabarber, sowie in Krausem Ampfer (Nutzung als Arzneipflanze) im Winter, während der Vegetationsruhe gilt: (NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m.
Für die Anwendung in Speisezwiebel/Schalotte (0,2 l/ha), Poree (0,3 l/ha), Wurzelzichorie (0,066l/ha), Chicoree (0,066l/ha) sowie in Winterheckenzwiebel (0,2l/ha) gilt: (NW609-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m.
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseIst ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen. Wenn die Person nicht atmet, eine Notrufzentrale oder Ambulanz anrufen und künstlich beatmen; bei Mund-zu-Mund-Beatmung Taschenmaske oder ähnlichen Schutz verwenden. Für weitere Behandlungshinweise Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen. Sofort die Haut mit viel Wasser 15-20 Minuten waschen. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Nach Augenkontakt: Augen offen lassen und langsam und vorsichtig 15-20 Minuten mit Wasser spülen. Falls vorhanden, Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann mit der Augendusche fortfahren. Vergiftungszentrale oder Arzt für weitere Behandlungsempfehlungen anrufen.
Nach Verschlucken: Keine medizinische Notfallbehandlung erforderlich.
Telefonnummern: SGS Germany GmbH - 24-Stunden Dienst, Telefon +49 40 30101 575
GIFTINFORMATIONSZENTRUM Telefonnummer +49 (0) 228 19 240
Hinweise für den Arzt: Kein spezifisches Antidot bekannt. Die Behandlung einer Exposition sollte sich auf die Kontrolle der Symptome und des klinischen Zustandes des Patienten richten.
Hinweise für den Arzt:
Sofortmaßnahmen: Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. Siehe auch Sicherheitsdatenblatt.Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten und einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
entfälltSignalwort:
entfälltGefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Sicherheitshinweise:
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.EUH 208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist unser Produkt für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung unseres Produkts in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung unseres Produkts aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Applikationstechnik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), etc. Deshalb kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produkts oder eine Schädigung an den behandelten Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir keine Haftung übernehmen. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders. Für negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht.Registrierte Marke
FLEXIDOR® (Isoxaben): reg. WZ Dow AgroSciences LLCAgroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Corteva Agrisience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München Telefon (089) 455 330 Telefax Notrufnummer 0 72 27 / 91 22 00
Hersteller: Corteva Agriscience Germany GmbH Riedenburger Straße 7 D 81677 München
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301