Bridge Extra® 50 WG

Herbizid

Spritzmittel gegen Windhalm und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winterweichweizen.

- Schnelle und gründliche Wirkung
- Günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis
- Breite Möglichkeit an Zumischpartnern
- Idealer Baustein zum Resistenzmanagement

Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

R910-A0YQ-Y001-3GD5

Wirkungsweise

BRIDGE EXTRA® 50 WG ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Windhalm und Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterweichweizen im Herbst. BRIDGE EXTRA® 50 WG hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen aggressive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. BRIDGE EXTRA® 50 WG hat sowohl Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kontaktwirkung zwischen der wirkstoffhaltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Flumioxazin: 14

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
WinterweichweizenGemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum


sehr gut bis gut bekämpfbar

Aus Samen auflaufende Unkräuter, wie z.B. Gemeiner Windhalm, Ackersenf, Hederich, Melde, Knöterich, Gemeiner Rainkohl, Taubnessel-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Kornblume*, Klatschmohn, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Gemeines Hirtentäschelkraut, Weicher Storchschnabel*, Ausfallraps*, Gemeiner Acker-Frauenmantel, Gemeiner Hohlzahn, Gemeines Greiskraut, Acker-Hellerkraut, Wege-Rauke.
* bei früher Weizenaussaat bzw. Spritzbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit geringer Bodenfeuchte kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein.

ausreichend bekämpfbar

Klettenlabkraut, Wildes Stiefmütterchen.

nicht ausreichend bekämpfbar

Gemeine Quecke, Acker-Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Acker-Fuchsschwanz, Gräser, wenn sie bei der Behandlung das BBCH-Stadium 13/21 erreicht oder überschritten haben.

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Witterungsbedingungen
BRIDGE EXTRA® 50 WG sollte auf den abgetrockneten Weizenbestand ausgebracht werden, feuchter Boden oder Niederschläge vor bzw. nach der Behandlung beschleunigen die Wirkung. Die Anwendung ist auch bei niedrigen Temperaturen möglich, eine Anwendung bei Frost sollte jedoch vermieden werden.

Für Nachbarkulturen
Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.

Anwendung

ACKERBAU

Anwendungsnummer: 035312-60/00-001 und 035312-60/00-002
Pflanzenerzeugnisse:Winterweichweizen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: vom Vorauflauf (VA) bis zum 4-Blatt-Stadium (BBCH 14)
Anwendungszeitpunkt: Herbst, vor oder nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwandmenge: 0,06 kg/ha (60 g/ha)
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Sonstige Hinweise: Die beste Wirkung wird im frühen Nachauflauf (BBCH 10 - 12) erzielt, wenn sich die Ungräser und Unkräuter im Keimblattstadium befinden.
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

BRIDGE EXTRA® 50 WG darf im Nachauflauf nicht gemeinsam mit Zusatzstoffen, zusatzstoffhaltigen-, ölhaltigen Produkten (z.B. Niantic® + Probe), EC-Formulierungen (z.B. Prosulfocarb-haltige Herbizide, Axial®, Traxos® usw.) oder Pendimethalin-haltigen Produkten angewendet werden.
Im Vor- und Nachauflauf ist die Mischbarkeit mit CTU-haltigen Präparaten (Sortenverträglichkeit beachten!), Flufenacet-haltigen Herbiziden und Spurennährstoffen (z.B. Questuran® Pro) möglich.
Bei Nachauflaufanwendungen ist BRIDGE EXTRA® 50 WG mischbar mit z. B. Alliance®, Cleanshot®, DFF- oder Tribenuron-haltigen Herbiziden.
Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von BRIDGE EXTRA® 50 WG in den Spritztank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner zu BRIDGE EXTRA® 50 WG empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

BRIDGE EXTRA® 50 WG unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen.
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Technik

Düsen
Nach unseren Erfahrungen haben sich Flachstrahldüsen am besten bewährt. Die Spritzflüssigkeit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.

Reinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. Agroclean®) gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Nachbau

Im Herbst behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu bestellt werden. Sollte nach einer Behandlung mit BRIDGE EXTRA® 50 WG ein vorzeitiger Umbruch erforderlich sein, so können Sommergetreide, Sommerraps, Rüben, Mais und Kartoffeln nachgebaut werden. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist möglich.

Verträglichkeit

BRIDGE EXTRA® 50 WG kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterweichweizensorten eingesetzt werden. Gelegentlich nach Behandlung auftretende leichte Blattspitzennekrosen haben keinen Einfluss auf den Ertrag.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
LM101 Pflanzenschutzmittel nicht über 40 °C lagern. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(NW605-2) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% *


(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m.


(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


(NW803) Zum Schutz von Gewässerorganismen darf bei Kultur im gewachsenen Boden die Anwendung nur auf nicht drainierten Flächen erfolgen.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.
Nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS08 , GHS09

Signalwort:

Achtung

Gefahrenbestimmende Komponente:

Flumioxazin

Gefahrenhinweise:

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.

Registrierte Marke

Bridge Extra®: reg. WZ Sumitomo Chemical Co., Ltd.
Niantic®: reg. WZ der LIFE SCIENTIFIC LIMITED, DUBLIN 4, IE
Axial®: reg. WZ Syngenta Participations AG
Traxos®: reg. WZ der SYNGENTA CROP PROTECTION AG
Questuran®: reg. WZ Cosaco GmbH
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.
Alliance®: reg. WZ der Nufarm
Cleanshot®: reg. WZ der Corteva Agriscience
PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Sumitomo Chemical Agro Europe S.A.S. 10A Rue de la Voie Lactée FR 69370 Saint Didier au Mont d'Or

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
Zurück zur Übersicht