Microthiol® WG

Fungizid
Gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.

Fungizides wasserdispergierbares Granulat gegen Echte Mehltaupilze im Acker-, Obst-, Gemüse- und Weinbau, Schorf im Obstbau sowie Schwarzfleckenkrankheit im Weinbau

Breites Zulassungsfenster, auch in Rüben und Phomopsis

Verkauf nur an Sachkundige. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Wirkungsweise

MICROTHIOL WG ist ein biologisch hoch aktiver, kolloider, mikronisierter Netzschwefel von besonderer Feinheit mit hoher Schwebefähigkeit. MICROTHIOL WG wirkt ausgezeichnet gegen Echte Mehltaupilze. MICROTHIOL WG kann im Spritz- oder Sprühverfahren eingesetzt werden. Durch die Anwendung wird auf der Blattoberfläche ein Schutzbelag aufgebaut, der die Sporenkeimung bei Echten Mehltaupilzen verhindert. Die Wirkung ist vorbeugend. MICROTHIOL WG muss daher vor oder bei Infektionsbeginn eingesetzt werden. Bei den zugelassenen Anwendungen im Gemüsebau, Kernobst, Steinobst wird bei Milben eine Befallsminderung erreicht.


Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Schwefel: M2

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Garten-Kürbis, Melone, WassermeloneEchte Mehltaupilze
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Schorf (Venturia spp.) (ausgenommen: Lagerschorf ( Venturia inaequalis))
Pfirsich, Aprikose, PflaumeEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), AubergineEchte Mehltaupilze
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Echter Mehltau (Uncinula necator), Echter Mehltau (Uncinula necator) (UNCINE), Phomopsis viticola
Zucchini, GurkeEchte Mehltaupilze
ZuckerrübeEchter Mehltau (Erysiphe betae)

Anwendung

Anwendung

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Garten-Kürbis, Melone, Wassermelone
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur bzw. je Jahr: 5
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 8 kg/ha
200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag

Pflanzenerzeugnisse:Zucchini, Gurke
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echte Mehltaupilze
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 13 bis 87
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur bzw. je Jahr: 6
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
200 bis 1000 l Wasser/ha
Wartezeit: 1 Tag
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zuckerrübe
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe betae)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 39 bis 49
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 15 bis 69
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 21 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 7,5 kg/ha
200 bis 400 l Wasser/ha
Wartezeit: 35 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
Pflanzenerzeugnisse:Pfirsich, Aprikose, Pflaume
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: 7 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Schorf (Venturia spp.) (ausgenommen: Lagerschorf ( Venturia inaequalis))
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 85
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 14
In der Kultur bzw. je Jahr: 14
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 2,7 kg/ha und je m Kronenhöhe
500 bis 1500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit: Quitte, Apfel, Birne: 7 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP7371 Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Uncinula necator)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 09 bis 81
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: ES 09: 6 kg/ha in 400 l Wasser/ha
ES 61: 8 kg/ha in 800 l Wasser/ha
ES 71: 4 kg/ha in 1200 l Wasser/ha
ES 75: 5,3 kg/ha in 1600 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Echter Mehltau (Uncinula necator) (UNCINE)
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 15 bis 81
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 10
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: 7 bis 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Flächenbehandlung mit Drohnen
Aufwandmenge: Basisaufwand: 6,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 61: 8,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 71: 4,0 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
ES 75: 5,3 kg/ha in mindestens 75 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage; Tafeltrauben: 28 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NT158 Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 75 L/ha erfolgen.
NT159 Die Fluggeschwindigkeit bei der Ausbringung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) darf 13 km/h nicht überschreiten.
NT160 Bei der Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) ist ein Abstand von maximal 2 m über dem Bestand einzuhalten.
NT810 In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
NW616 Zum Schutz von Gewässerorganismen muss die Anwendung des Mittels mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Abstand 5m
NZ182 Die Anwendung darf nur mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) erfolgen, die mit Injektordüsen und Spritzeinrichtungen ausgestattet sind, die in die Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau eingetragen sind.
NZ183 Es dürfen nur unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verwendet werden, die die vom Anwender vorgegebenen Strecken mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in der vorgegebenen Höhe automatisch abfliegen können. Dabei muss die Ausbringung der Spritzflüssigkeit an vorgegebenen Positionen automatisch an- und abgeschaltet werden können.
SF1815 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zum Anwender und zu unbeteiligten Dritten der Mindestabstand für Raumkulturanwendungen von 5 m eingehalten wird.
SF1816 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Phomopsis viticola
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 01 bis 16
Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 10
Abstand: max. 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen
Aufwandmenge: 6,25 kg/ha
200 bis 500 l Wasser/ha
Wartezeit: Keltertrauben: 56 Tage, Tafeltrauben: 28 Tage
NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

MICROTHIOL WG ist mit allen gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden sowie AHL (bis zu 5 kg MICROTHIOL WG je 100 l AHL) mischbar. Bei sehr kaltem oder hartem Wasser und in Mischung mit mehreren anderen Komponenten MICROTHIOL WG vorher mit wenig Wasser anteigen. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachen.

Ansetzen der Spritzbrühe

1. Tank zu 2/3 mit der benötigten Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten.
2. Benötigte Menge MICROTHIOL WG langsam (ggf. über Einspülschleuse) in den Tank geben.
3. Bei Anwendung in Tankmischung jetzt Mischpartner zusetzen (flüssige Partner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt).
4. Packungen sorgfältig restentleeren.
5. Tank mit fehlender Wassermenge oder AHL auffüllen. Beim Einfüllen des Präparates bis zum Ende des Spritzvorganges muss das Rührwerk eingeschaltet bleiben. Spritzbrühe nicht absetzen lassen. Angesetzte Spritzbrühen sind unverzüglich auszubringen.

Reinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Verträglichkeit

Die Wirkung von MICROTHIOL WG ist temperaturabhängig, deshalb nicht bei kühlem Wetter (ungenügende Wirkung) oder bei großer Hitze und praller Sonne spritzen (Gefahr von Verbrennungen und Berostungen). Bei Außentemperaturen über 27°C sollte die Anwendung von Schwefel und schwefelhaltigen Produkten unterbleiben.

Nicht bei schwefelempfindlichen Sorten anwenden. Bei schwefelempfindlichen Apfelsorten wie z.B. Berlepsch, Cox Orange und Ontario die Hinweise des amtlichen Planzenschutzdienstes beachen. Als empfindlich einzustufende Apfel- und Birnensorten sind bisher bekannt:

Altländer Pfannkuchen, Berlepsch, Berner Rosenapfel, Black Ben Davis, Black Staymann, Braeburn, Commercio, Cox Orange, Croncels, Danziger Kantapfel, Golden Delicious, Granny Smith, Grüner Stettiner, Holsteiner Cox, Kidd's Orange, Jonathan, Klarapfel, Landsberger Renette, Morgenduft, Oldenburg, Ontario, Red Delicious, Renetta, Rheinischer Winterrambour, Rome Beauty, Signe Tillisch, Stayman Red, Weißer Winterkalvill, Winesap, Winterglockenapfel, Alexander Lucas, Bosc's Flaschenbirne, Gräfin von Paris, Gute Luise, Josefine von Mecheln, Kaiser Alexander, Köstliche von Charneux, Vereinsdechant, Williams Christ

Bestimmte Pflanzenarten oder Sorten können empfindlich reagieren. Deshalb vor der Behandlung des gesamten Bestandes erst an einzelnen Pflanzen die Verträglichkeit bei gegebenen Anzuchtbedingungen prüfen.

Resistenzmanagement

Um dem Risiko einer entstehenden Wirkstoffresistenz entgegenzuwirken, sind die Präparate und auch die Wirkstoffgruppen regelmäßig zu wechseln. In verschiedenen Kulturen nicht die gleichen Wirkstoffgruppen einsetzen. In der Fruchtfolge die Wirkstoffgruppen wechseln.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Wasserorganismen

NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

Für Wein gegen Phomopsis viticola gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der
jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume gilt: (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002
(Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Für Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume, Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in
jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume:50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % *
reduzierte Abstände: Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein (Echter Mehltau): 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *


Für Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume, Wein gegen Echten Mehltau gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, Gemüsepaprika, Aubergine, Wein gegen Echten Mehltau: Abstand 5 m
Kernobst (ausgenommen: Apfelbeere), Pfirsich, Aprikose und Pflaume: Abstand 20 m


Für Wein gegen Phomopsis viticola gilt: (NW609-1 ) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Empfehlung: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen und gut belüfteten Ort lagern. Im Originalbehälter lagern. Nicht bei Temperaturen über 40°C aufbewahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP).

Piktogramm:

entfällt

Signalwort:

entfällt

Gefahrenhinweise:

entfallen

Sicherheitshinweise:

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

MICROTHIOL® = reg. WZ der UPL Europe Ltd.
Pamira®= eingetragene Marke des IVA Frankfurt am Main
Zulassungsinhaber: UPL Europe Ltd. The Centre, 1st Floor, Birchwood Park Warrington, Cheshire, UK, WA3 6YN Telefon +44 (0)1925 819999 Telefax +44 (0)1925 817425

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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