Quickdown

HerbizidNotfallzulassung:
Kartoffel (Pflanzkartoffel) 08.07.2024 - 04.11.2024

Herbizid zur Unkrautbekämpfung und Krautabtötung in Kartoffeln sowie zur Abtötung von Ruten, Stockaustrieben und Ausläufern in Obst- und Weinbau

Breit. Blattaktiv. Besser.

- Reine Blattwirkung
- Schnell wirksam
- Kostengünstig

Vor Frost schützen. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

8HF0-P065-N00H-MNE2

Wirkungsweise

Quickdown ist ein Kontakt-Herbizid zur Unkrautbekämpfung und Krautabtötung in Kartoffeln, sowie zur Abtötung von Ruten, Stockaustrieben und Ausläufern in Himbeeren, Brombeeren, Erdbeeren, Schwarzen-Roten-und Weißen Johannisbeeren, Stachelbeeren, Weinreben, Haselnuss, und zur Unkrautbekämpfung in Heidelbeeren und Gewürzkräutern. Quickdown enthält den Wirkstoff Pyraflufen-ethyl, der zur chemischen Gruppe der Phenylpyrazole gehört. Der Wirkstoff greift durch Hemmung eines Enzyms (Proto-Porphyrinogen-Oxidase, PPO Inhibitor) in die Photosynthese der Pflanzen ein. Dieses führt zur Zerstörung der Zellmembranen und damit zu Nekrosen. Die Anwendung von Quickdown erfolgt zusammen mit Toil - einem speziellen Benetzungsmittel, das die Wirkstoffaufnahme über die grünen Pflanzenteile optimiert.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pyraflufen: 14

Wirkungsspektrum

NOTFALLZULASSUNG NACH ART. 53 DER EG-VERORDNUNG NR. 1107/2009

PFLANZEN/OBJEKTESCHADORGANISMEN/ZWECKBESTIMMUNG
Kartoffel (Pflanzkartoffel)Krautabtötung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKrautabtötung, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Kartoffel (Ausgenommen Pflanzkartoffeln)Krautabtötung
Kartoffel (Mittelspäte bis sehr späte Sorten)Krautabtötung

NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
BaumschulgehölzpflanzenAcker-Winde, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Kratzdistel
BrombeereAbtötung von Ruten
ErdbeereAbtötung von Ausläufern
GewürzkräuterEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
HaselnussAbtötung von Stockaustrieb
HeidelbeereEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
HimbeereAbtötung von Ruten
HopfenHopfenputzen
Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße JohannisbeereAbtötung von Stockaustrieb
StachelbeereAbtötung von Stockaustrieb
StaudenAcker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Winde
Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe) nur in den Sorten: Riesling und DornfelderStocktriebe

Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum zur Unkrautbekämpfung in Kartoffeln



Sehr gut bis gut bekämpfbar:

Ackerhahnenfuß, Ackerhohlzahn, Ackersenf/Hederich, Ausfallraps, Kleine Brennessel, Ehrenpreis, Franzosenkraut, Gänsedistel, Hellerkraut/Hirtentäschelkraut, Klettenlabkraut, Flohknöterich, Vogelknöterich, Windenknöterich, Melde/Gänsefuß, Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Vogelmiere

Weniger gut wirksam gegen (Teilwirkung):

Einjährige Rispe, Hühnerhirse, Ackerkratzdistel, Ackervergissmeinnicht, Ampfer, Kamille, Kornblume, Stiefmütterchen

Nicht ausreichend bekämpfbar:

Ackerfuchsschwanz, Blut- und Borstenhirse, Fingerhirse, Windhalm

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Kartoffeln
Unkrautbekämpfung: Quickdown eignet sich besonders für Standorte, wo bei der Pflanzung schon die Endhäufelung vorgenommen wird, sowie bei Frühjahrstrockenheit und hohen Humusgehalten im Boden. Sikkation: Durch den besonders schonenden Eingriff von Quickdown in den natürlichen Abreifeprozess der Kartoffeln werden abrupte Störungen im Wachstum und Wasserhaushalt der Kartoffeln verhindert und so Qualitätseinbußen wie z.B. Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen reduziert. Der Einsatz von Quickdown beeinflusst positiv die Qualitätseigenschaften der Kartoffeln (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt), dient der Ernteerleichterung (hohe Rodeleistung) und reduziert den Wiederaustrieb auf ein Minimum.
Weinbau
Für die optimale Wirkung ist eine 5-stündige Einwirkung von Tageslicht vorteilhaft. Zur Vermeidung von Abdrift muss Quickdown grobtropfig ausgebracht werden. Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Die Kombination aus der angegebenen Fahrgeschwindigkeit und dem Druck muss eingehalten werden. Die auszubringende Wassermenge ergibt sich aus den eingesetzten Düsen, dem Arbeitsdruck und der Fahrgeschwindigkeit und ist den vorhandenen Düsentabellen zu entnehmen.
Hopfen
Da die Anwendung als Reihenbehandlung erfolgt, ergibt sich eine Aufwandmenge von 0,1 l/ha Quickdown. Wir empfehlen bei der Erstanwendung zunächst einen Einsatz ab 2/3 Gerüsthöhe. Nach hinreichenden Praxiserfahrungen kann dann die 1. Spritzung auf halbe Gerüsthöhe vorverlegt werden. Auf hinreichende Verholzung der zu erhaltenden Triebe achten.

Wartezeit (F) *: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

ACKERBAU

Notfallzulassung:Von 08.07.2024 - 04.11.2024
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Pflanzkartoffel)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand der Behandlungen: mind. 4 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: je Behandlung: 0,8 L/ha in 300 - 600 L Wasser/ha + 2L Toil/ha
je Kultur bzw. je Jahr: 1,6 L/ha + 4 L Toil/ha
Wartezeit: 14 Tage
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NT109-1 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Ausgenommen Pflanzkartoffeln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: ab Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungszeitpunkt: bis 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1-2 : 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1-2: 600 bis 1000 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: 1-2 Tage nach dem Krautschlagen bis 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:1
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Mittelspäte bis sehr späte Sorten)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von 10% der Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) haben nahezu endgültige Größe erreicht bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungszeitpunkt: 1-2 Tage nach dem Krautschlagen UND bis 14 Tage vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1-2 : 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1-2 : 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar)
Anwendungszeitpunkt: kurz vor dem Durchstoßen nach dem Auflaufen der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung:1
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hopfenputzen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: von 50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Vollblüte: etwa 50 % der Blüten geöffnet
Anwendungszeitpunkt: ab Erreichen der halben Gerüsthöhe
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-6 Wochen
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1-2 : 0,32 l/ha + 0,8 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: Zeitpunkt 1-2 : 800 bis 1000 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ruten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Himbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ruten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
Anwendungszeitpunkt: bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ruten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Brombeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ruten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
Anwendungszeitpunkt: bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Stockaustrieb
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bei 5-10 cm Neutrieb bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Stockaustrieb
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
Anwendungszeitpunkt: bei 5-10 cm Neutrieb ODER bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Stachelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Stockaustrieb
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bei 5-10 cm Neutrieb bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Stachelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Stockaustrieb
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium
Anwendungszeitpunkt: bei 5-10 cm Neutrieb ODER bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ausläufern
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Mehrere Jungpflanzen bewurzelt; ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte, BBCH 41-49
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 10-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Haselnuss
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Stockaustrieb
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar
Anwendungszeitpunkt: bis 15 cm Trieblänge oder bei 5-10 cm Neutrieb
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 21-28 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Heidelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Bis Traubenachse beginnt sich zu strecken
Anwendungszeitpunkt: vor der Blüte der Kultur, BBCH 10-21 der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 10-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmung
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Pflanzenerzeugnisse:Heidelbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte, BBCH 10-21 der Unkräuter
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung :2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 10-14 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmung
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe) nur in den Sorten: Riesling und Dornfelder
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stocktriebe
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von 3 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungszeitpunkt: nach dem Austrieb UND nach erneutem Austrieb bis 15 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von mindestens 10 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen als Reihenbehandlung/Stammbehandlung mit Abdriftmindernden Düsen oder Spritzschirm
Aufwandmenge: 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 300 bis 500 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Baumschulgehölzpflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Winde, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Kratzdistel
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen der Unkräuter während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha

Pflanzenerzeugnisse:Stauden
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Acker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Winde
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr vor dem Austrieb oder nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
im Abstand von 4-7 Tagen
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge: 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:Gewürzkräuter
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Keimwurzel aus dem Samen ausgetreten
Anwendungszeitpunkt: nach der Saat, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: Wartezeit (F) *: siehe Hinweise

Mischbarkeit/Technik

Mischbarkeit

Quickdown ist mischbar mit gängigen, sporenabtötenden Kartoffelfungiziden wie z.B. Ranman® Top. In Tankmischungen sind grundsätzlich auch die Anwendungsbestimmungen der Mischpartner zu beachten.

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren.
Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Quickdown zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.

Technik

In Kartoffeln:
Für eine volle Entfaltung der Wirkung benötigt der Wirkstoff nach der Spritzung eine möglichst hohe Lichteinstrahlung. Quickdown® sollte daher mindestens 5 Stunden vor Sonnenuntergang gespritzt werden. Bewährt haben sich Anwendungen am Vormittag. Eine Spritzung auf regen- oder taufeuchte Bestände ist möglich, wenn ein Abtropfen der Spritzbrühe vermieden wird.
Zur Krautabtötung:
Eine sorgfältige Benetzung der Kartoffelpflanzen ist Voraussetzung für eine gute Wirkung. Je nach Spritztechnik wird Quickdown® dazu in einer Wassermenge von 300 - 1000 l/ha ausgebracht. Eine sehr gute Wirkung wird erzielt, wenn Quickdown® unter mäßig-feuchten Witterungsbedingungen eingesetzt wird. Generell ist die Wasseraufwandmenge vom Belaubungszustand abhängig: Ohne Krautabschlagen werden 600 - 1000 l/ha, mit Krautabschlagen 300 - 600 l/ha empfohlen.
In Hopfen:
Die einzusetzende Wassermenge ist abhängig vom Zeitpunkt der Spritzung zum Hopfenputzen (1. oder 2. Spritzung, siehe unter Anwendung).

Reinigung

Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Quickdown sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!

Nachbau

Vier Wochen nach der letzten Anwendung kann im Rahmen der üblichen Fruchtfolge oder bei einem vorzeitigen Umbruch jede Kultur nachgebaut werden.

Verträglichkeit

Kartoffeln-Unkrautbekämpfung:
WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP738 Blattdeformationen möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Kartoffeln-Sikkation:
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

Hopfen:
Es können vorübergehende Blattverfärbungen auftreten, die jedoch nicht ertragswirksam sind. Auf eine hinreichende Verholzung der zu erhaltenden Triebe ist zu achten.

Beerenobst:
In Beerenobst die abzutötenden Ruten (Triebe) gezielt behandeln, Spritzschirm einsetzen, Behandlung vor Beginn des Triebwachstum der Kultur abschließen.

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Gewässerschutz

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.


(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.


Für Beerenobst (Einmalanwendung) gilt: (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für Beerenobst (Zwei-fach-Anwendung), Haselnuss und Weinreben gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Für Kartoffeln (Unkrautbekämpfung) und Gewürzkräuter gilt: (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist
ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


Für Kartoffeln (Unkrautbekämpfung und Sikkation) sowie Hopfen gilt: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Kartoffeln (Unkrautbekämpfung und Sikkation): Abstand: 50 % : 5m, 75 % : 5m, 90 % *
Hopfen: Abstand: 50% : 5m, 75% *, 90% *


Für Gewürzkräuter sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Gewürzkräuter sowie Baumschulgehölzpflanzen und Staudent: Reduzierte Abstände: 50% : 5m; 75% : 5m; 90% *


Für Kartoffeln (Sikkation), Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.


Für Kartoffeln (Sikkation und Unkrautbekämpfung) Hopfen sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kartoffeln (Sikkation) sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden: Abstand 10m
Kartoffeln (Unkrautbekämpfung): Abstand 5m


Für Kartoffeln (Sikkation) im Splittingverfahren gilt zusätzlich: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für Hopfen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.


Für Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


Für Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein: Sofort einen Arzt rufen.
- Bei Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Bei Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort einen Arzt rufen. Erforderlichenfalls einen Augenarzt aufsuchen.
- Bei Verschlucken: Sofort Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. Kein erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Nicht schlucken.
- Nach Einatmung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Mindestens 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung lassen.
Symptomatisch behandeln.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Empfohlene Temperatur: 0 °C - 30 °C. Lagerklasse 10 (nach TRGS 510)
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09

Signalwort:

Gefahr

Gefahrenhinweise:

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P331 BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Zulassungsinhaber: Nichino Europe Co. Ltd. 5 Pioneer Court, Vision Park Histon UK CB24 9PT Cambridge

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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