Quickdown
HerbizidNotfallzulassung:Kartoffel (Pflanzkartoffel) 08.07.2024 - 04.11.2024Herbizid zur Unkrautbekämpfung und Krautabtötung in Kartoffeln sowie zur Abtötung von Ruten, Stockaustrieben und Ausläufern in Obst- und Weinbau
Breit. Blattaktiv. Besser.
- Reine Blattwirkung
- Schnell wirksam
- Kostengünstig
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
8HF0-P065-N00H-MNE2Wirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pyraflufen: 14
Wirkungsspektrum
NOTFALLZULASSUNG NACH ART. 53 DER EG-VERORDNUNG NR. 1107/2009
PFLANZEN/OBJEKTE | SCHADORGANISMEN/ZWECKBESTIMMUNG |
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Kartoffel (Pflanzkartoffel) | Krautabtötung |
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Kartoffel | Krautabtötung, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Kartoffel (Ausgenommen Pflanzkartoffeln) | Krautabtötung |
Kartoffel (Mittelspäte bis sehr späte Sorten) | Krautabtötung |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Baumschulgehölzpflanzen | Acker-Winde, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Kratzdistel |
Brombeere | Abtötung von Ruten |
Erdbeere | Abtötung von Ausläufern |
Gewürzkräuter | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Haselnuss | Abtötung von Stockaustrieb |
Heidelbeere | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Himbeere | Abtötung von Ruten |
Hopfen | Hopfenputzen |
Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere | Abtötung von Stockaustrieb |
Stachelbeere | Abtötung von Stockaustrieb |
Stauden | Acker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Winde |
Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe) nur in den Sorten: Riesling und Dornfelder | Stocktriebe |
Wirkungsspektrum
Wirkungsspektrum zur Unkrautbekämpfung in Kartoffeln
Sehr gut bis gut bekämpfbar:
Ackerhahnenfuß, Ackerhohlzahn, Ackersenf/Hederich, Ausfallraps, Kleine Brennessel, Ehrenpreis, Franzosenkraut, Gänsedistel, Hellerkraut/Hirtentäschelkraut, Klettenlabkraut, Flohknöterich, Vogelknöterich, Windenknöterich, Melde/Gänsefuß, Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabel, Taubnessel-Arten, Vogelmiere
Weniger gut wirksam gegen (Teilwirkung):
Einjährige Rispe, Hühnerhirse, Ackerkratzdistel, Ackervergissmeinnicht, Ampfer, Kamille, Kornblume, Stiefmütterchen
Nicht ausreichend bekämpfbar:
Ackerfuchsschwanz, Blut- und Borstenhirse, Fingerhirse, Windhalm
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
KartoffelnUnkrautbekämpfung: Quickdown eignet sich besonders für Standorte, wo bei der Pflanzung schon die Endhäufelung vorgenommen wird, sowie bei Frühjahrstrockenheit und hohen Humusgehalten im Boden. Sikkation: Durch den besonders schonenden Eingriff von Quickdown in den natürlichen Abreifeprozess der Kartoffeln werden abrupte Störungen im Wachstum und Wasserhaushalt der Kartoffeln verhindert und so Qualitätseinbußen wie z.B. Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen reduziert. Der Einsatz von Quickdown beeinflusst positiv die Qualitätseigenschaften der Kartoffeln (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt), dient der Ernteerleichterung (hohe Rodeleistung) und reduziert den Wiederaustrieb auf ein Minimum.
Weinbau
Für die optimale Wirkung ist eine 5-stündige Einwirkung von Tageslicht vorteilhaft. Zur Vermeidung von Abdrift muss Quickdown grobtropfig ausgebracht werden. Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Die Kombination aus der angegebenen Fahrgeschwindigkeit und dem Druck muss eingehalten werden. Die auszubringende Wassermenge ergibt sich aus den eingesetzten Düsen, dem Arbeitsdruck und der Fahrgeschwindigkeit und ist den vorhandenen Düsentabellen zu entnehmen.
Hopfen
Da die Anwendung als Reihenbehandlung erfolgt, ergibt sich eine Aufwandmenge von 0,1 l/ha Quickdown. Wir empfehlen bei der Erstanwendung zunächst einen Einsatz ab 2/3 Gerüsthöhe. Nach hinreichenden Praxiserfahrungen kann dann die 1. Spritzung auf halbe Gerüsthöhe vorverlegt werden. Auf hinreichende Verholzung der zu erhaltenden Triebe achten.
Wartezeit (F) *: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
ACKERBAU
Notfallzulassung: | Von 08.07.2024 - 04.11.2024 |
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Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (Pflanzkartoffel) |
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Krautabtötung |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand der Behandlungen: mind. 4 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | je Behandlung: 0,8 L/ha in 300 - 600 L Wasser/ha + 2L Toil/ha je Kultur bzw. je Jahr: 1,6 L/ha + 4 L Toil/ha |
Wartezeit: | 14 Tage |
NT109-1 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (Ausgenommen Pflanzkartoffeln) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Krautabtötung |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung |
Anwendungszeitpunkt: | bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2 : 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2: 600 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Krautabtötung |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | 1-2 Tage nach dem Krautschlagen bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel (Mittelspäte bis sehr späte Sorten) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Krautabtötung |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 10% der Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) haben nahezu endgültige Größe erreicht bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung |
Anwendungszeitpunkt: | 1-2 Tage nach dem Krautschlagen UND bis 14 Tage vor der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2 : 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2 : 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar) |
Anwendungszeitpunkt: | kurz vor dem Durchstoßen nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Hopfenputzen |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Vollblüte: etwa 50 % der Blüten geöffnet |
Anwendungszeitpunkt: | ab Erreichen der halben Gerüsthöhe |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-6 Wochen |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung |
Aufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2 : 0,32 l/ha + 0,8 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | Zeitpunkt 1-2 : 800 bis 1000 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Ruten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt: | bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Himbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Ruten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Ruten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt: | bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Brombeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Ruten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Stockaustrieb |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt: | bei 5-10 cm Neutrieb bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Stockaustrieb |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | bei 5-10 cm Neutrieb ODER bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Stachelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Stockaustrieb |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelden Triebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt: | bei 5-10 cm Neutrieb bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Stachelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Stockaustrieb |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis 10 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 1-Knoten-Stadium |
Anwendungszeitpunkt: | bei 5-10 cm Neutrieb ODER bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Zeitlicher Abstand nicht festgesetzt |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Ausläufern |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Mehrere Jungpflanzen bewurzelt; ständige Neuentwicklung von Jungpflanzen |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, BBCH 41-49 |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 10-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Haselnuss |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Abtötung von Stockaustrieb |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar |
Anwendungszeitpunkt: | bis 15 cm Trieblänge oder bei 5-10 cm Neutrieb |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 21-28 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Bis Traubenachse beginnt sich zu strecken |
Anwendungszeitpunkt: | vor der Blüte der Kultur, BBCH 10-21 der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 10-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Pflanzenerzeugnisse: | Heidelbeere |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Ernte, BBCH 10-21 der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung :2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 10-14 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
WEINBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 3. Standjahr der Weinrebe) nur in den Sorten: Riesling und Dornfelder |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Stocktriebe |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von 3 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Austrieb UND nach erneutem Austrieb bis 15 cm Trieblänge |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von mindestens 10 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen als Reihenbehandlung/Stammbehandlung mit Abdriftmindernden Düsen oder Spritzschirm |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 500 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Baumschulgehölzpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Winde, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Kratzdistel |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | nach dem Auflaufen der Unkräuter während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Pflanzenerzeugnisse: | Stauden |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Acker-Kratzdistel, Wiesen-Löwenzahn, Acker-Winde |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | ab Frühjahr vor dem Austrieb oder nach der Ernte |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 4-7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) |
Aufwandmenge: | 0,8 l/ha + 2 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Gewürzkräuter |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | Von Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Keimwurzel aus dem Samen ausgetreten |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Saat, vor dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,4 l/ha + 1 l/ha Toil |
Wasseraufwandmenge: | 400 bis 600 l/ha |
Wartezeit: | Wartezeit (F) *: siehe Hinweise |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Quickdown ist mischbar mit gängigen, sporenabtötenden Kartoffelfungiziden wie z.B. Ranman® Top. In Tankmischungen sind grundsätzlich auch die Anwendungsbestimmungen der Mischpartner zu beachten.Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren.Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Quickdown zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.
Technik
In Kartoffeln:Für eine volle Entfaltung der Wirkung benötigt der Wirkstoff nach der Spritzung eine möglichst hohe Lichteinstrahlung. Quickdown® sollte daher mindestens 5 Stunden vor Sonnenuntergang gespritzt werden. Bewährt haben sich Anwendungen am Vormittag. Eine Spritzung auf regen- oder taufeuchte Bestände ist möglich, wenn ein Abtropfen der Spritzbrühe vermieden wird.
Zur Krautabtötung:
Eine sorgfältige Benetzung der Kartoffelpflanzen ist Voraussetzung für eine gute Wirkung. Je nach Spritztechnik wird Quickdown® dazu in einer Wassermenge von 300 - 1000 l/ha ausgebracht. Eine sehr gute Wirkung wird erzielt, wenn Quickdown® unter mäßig-feuchten Witterungsbedingungen eingesetzt wird. Generell ist die Wasseraufwandmenge vom Belaubungszustand abhängig: Ohne Krautabschlagen werden 600 - 1000 l/ha, mit Krautabschlagen 300 - 600 l/ha empfohlen.
In Hopfen:
Die einzusetzende Wassermenge ist abhängig vom Zeitpunkt der Spritzung zum Hopfenputzen (1. oder 2. Spritzung, siehe unter Anwendung).
Reinigung
Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Quickdown sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!
Nachbau
Vier Wochen nach der letzten Anwendung kann im Rahmen der üblichen Fruchtfolge oder bei einem vorzeitigen Umbruch jede Kultur nachgebaut werden.Verträglichkeit
Kartoffeln-Unkrautbekämpfung:WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP738 Blattdeformationen möglich.
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Kartoffeln-Sikkation:
WP740 Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Hopfen:
Es können vorübergehende Blattverfärbungen auftreten, die jedoch nicht ertragswirksam sind. Auf eine hinreichende Verholzung der zu erhaltenden Triebe ist zu achten.
Beerenobst:
In Beerenobst die abzutötenden Ruten (Triebe) gezielt behandeln, Spritzschirm einsetzen, Behandlung vor Beginn des Triebwachstum der Kultur abschließen.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.Gewässerschutz
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Für Beerenobst (Einmalanwendung) gilt: (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für Beerenobst (Zwei-fach-Anwendung), Haselnuss und Weinreben gilt: (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Für Kartoffeln (Unkrautbekämpfung) und Gewürzkräuter gilt: (NT108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist
ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für Kartoffeln (Unkrautbekämpfung und Sikkation) sowie Hopfen gilt: (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Kartoffeln (Unkrautbekämpfung und Sikkation): Abstand: 50 % : 5m, 75 % : 5m, 90 % *
Hopfen: Abstand: 50% : 5m, 75% *, 90% *
Für Gewürzkräuter sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Gewürzkräuter sowie Baumschulgehölzpflanzen und Staudent: Reduzierte Abstände: 50% : 5m; 75% : 5m; 90% *
Für Kartoffeln (Sikkation), Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Für Kartoffeln (Sikkation und Unkrautbekämpfung) Hopfen sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kartoffeln (Sikkation) sowie Baumschulgehölzpflanzen und Stauden: Abstand 10m
Kartoffeln (Unkrautbekämpfung): Abstand 5m
Für Kartoffeln (Sikkation) im Splittingverfahren gilt zusätzlich: (NW701) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für Hopfen gilt: (NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden
Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Für Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Für Baumschulgehölzpflanzen und Stauden gilt: (NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein: Sofort einen Arzt rufen.- Bei Hautkontakt: Haut mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Bei Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort einen Arzt rufen. Erforderlichenfalls einen Augenarzt aufsuchen.
- Bei Verschlucken: Sofort Arzt/medizinischen Dienst konsultieren. Kein erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Nicht schlucken.
- Nach Einatmung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Mindestens 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung lassen.
Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Empfohlene Temperatur: 0 °C - 30 °C. Lagerklasse 10 (nach TRGS 510)Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P331 BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen / internationalen Vorschriften.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.Registrierte Marke
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)Zulassungsinhaber: Nichino Europe Co. Ltd. 5 Pioneer Court, Vision Park Histon UK CB24 9PT Cambridge
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301