Milbeknock® Top
Insektizid/AkarizidInsektizid/Akarizid in Zierpflanzen, Erdbeeren, Kernobst und Hopfen
Das wirkungsstarke Akarizid in Erdbeeren, Kernobst, Hopfen und Zierpflanzen
- Kontakt- und Fraßwirkung auf alle beweglichen Milbenstadien
- Temperaturunabhängig
- Nützlingsschonend
- Keine Kreuzresistenz
- Rückstandsfrei
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
QT90-U07A-T009-7VCHWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) Milbemectin: 6
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Erdbeere | Spinnmilben |
Hopfen | Spinnmilben |
Kernobst | Spinnmilben |
Zierpflanzen | Spinnmilben, Minierfliegen |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Zierpflanzen | Spinnmilben |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Zur Erzielung eines optimalen Bekämpfungserfolges und zur Vorbeugung größerer Pflanzenschäden sollte Milbeknock Top möglichst frühzeitig eingesetzt werden. Spinnmilben sollten ab dem ersten Auftreten mobiler Stadien, Minierfliegen bei Sichtbarwerden erster Miniergänge bekämpft werden. Neben Spinnmilben (Panonychus ulmi, Tetranychus urticae, T. cinnabarinuus u.a. Tetranychiden) werden nach eigenen Erfahrungen auch gleichzeitig auftretende Weichhautmilben (Hemitarsonemus latus, Tarsonemus pallidus) sowie Rostmilben mit erfasst. Gute Nebenwirkungen wurden auch bei der Mehligen Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea) beobachtet.Anwendung im Kernobst:
Der optimale Einsatzzeitpunkt von Milbeknock Top ist in den ersten Wochen nach der Blüte (bis halbe Fruchtgröße erreicht), sobald die Mehrzahl der Spinnmilben aus den Wintereiern geschlüpft ist. Bei späterem Einsatz (und hohem Milbenbesatz) ist die höchste registrierte Aufwandmenge zu verwenden. Nicht im Feinsprühverfahren einsetzen! Begünstigende Faktoren zur Ausschöpfung des gesamten Leistungspotenzials: Zeitgerechter (früher) Einsatz, Gute Benetzung und ausreichendes Sprühvolumen (keine Vorteile bei ULV), Applikation vorzugsweise in den Morgenstunden.
Anwendung
OBSTBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kernobst |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis etwa 60 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Blüte oder bei Neubefall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 60 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wasseraufwandmenge: | 500 l/ha und je m Kronenhöhe |
Wartezeit: | 14 Tage |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von mindestens 60 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1,25 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 2000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Erdbeere |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | ab Beginn der Bildung von Seitentrieben |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:1 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von mindestens 60 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1,25 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 2000 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befall oder bei Neubefall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 0,5 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,75 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 1000 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1500 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 2000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Minierfliegen |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befall oder bei Neubefall |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von mindestens 7 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 1 l/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 1,5 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 2 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | Pflanzengröße bis 50 cm: 1000 l/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm. 1500 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 2000 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
HOPFENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Hopfen |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Vollblüte: etwa 50 % der Blüten geöffnet bis 50 % der "Dolden" geschlossen |
Anwendungszeitpunkt: | nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von mindestens 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen oder sprühen |
Aufwandmenge: | 1,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | max. 3300 l/ha |
Wartezeit: | 21 Tage |
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
ZIERPFLANZENBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Spinnmilben |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | bei Befall, ausgenommen Blütezeit |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Im Abstand von 21 Tagen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1,25 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 500 bis 1500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenhöhe bis 50 cm
NT103-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenhöhe über 50 cm
NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m
NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe bis 50 cm: 15 m
NW607-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe über 50 cm: reduzierte Abstände: 75% 15 m, 90% 10 m
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
SF275-21ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Im Kernobst ist die Mischung mit den handelsüblichen Fungiziden möglich.Mehrfachmischungen mit Blattdüngern und/oder Insektiziden oder mit anderen, hier nicht genannten Präparaten, wird nicht empfohlen, da nicht alle in Betracht kommenden Kombinationen getestet werden können.
Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Milbeknock Top zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.Reinigung
Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Milbeknock Top sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!
Verträglichkeit
Die vorliegende Gebrauchsanweisung und die Angaben über das Produkt wurden aufgrund eingehender Untersuchungen erstellt. Da viele Faktoren – sowie Lagerung, Transport, Art der Kultur, Form der Behandlung und die Anwendungskonzentration – die Wirkung und die Pflanzenverträglichkeit des Produktes beeinflussen können, kann hierfür keine Haftung übernommen werden.Zierpflanzen:
Wenn noch keine Erfahrung mit dem Produkt besteht, so sollte insbesondere bei Anwendung in Zierpflanzen eine Probespritzung zur Feststellung der Pflanzenverträglichkeit durchgeführt werden. Bei folgenden Zierpflanzen hat sich Milbeknock Top als verträglich erwiesen: Dracaena marginata, Dracaena fragrans, Ficus benjamina, Hedera, Schefflera, Chrysanthemum, Dianthus, Gerbera, Gypsophila, Rosa.
Kernobst:
Milbeknock Top ist in allen Sorten verträglich. Nach einer Niederschlagsperiode ist das Blatt sehr weich. Nach einer längeren trüben Wetterlage sollten die Bestände vor und nach der Anwendung noch 2 Tage unter trockenen Bedingungen abhärten. Im Kernobstbau darf die Wasseraufwandmenge von 500 l/ ha/m nicht unterschritten werden! Bei niedrigeren Wasseraufwandmengen kann es bei manchen Apfelsorten (z. B. Gala, Jonagold) zu Blattverbrennungen kommen. Nicht im Feinsprühverfahren einsetzen!
Baumschulen:
Unter Umständen können Schäden an den behandelten Pflanzen auftreten. Da nicht alle in Frage kommenden Arten- und Sorten bei den unterschiedlichen betriebsspezifischen Bedingungen auf die Kulturverträglichkeit geprüft werden können, sollten in jedem Falle Versuche mit einer kleinen Anzahl der betreffenden Pflanzen durchgeführt werden.
Resistenzmanagement
Für die Anwendung im Zierpflanzenbau (Gewächshaus) und Erdbeeren gilt:Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Wenn Akarizide mit gleichem Wirkungsmechanismus über mehrere Jahre auf der gleichen Fläche angewendet werden, können sich weniger empfindliche Biotypen der Spinnmilben vermehren. Eine Resistenzbildung kann durch Produktwechsel mit solchen Produkten vermieden bzw. gehemmt werden, die einen anderen Wirkungsmechanismus bei einem vergleichbaren Wirkungsspektrum haben. Neben Wirkstoffwechsel können vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen die Resistenzentwicklung verhindern oder zumindest vermindern.
Als indirekte vorbeugende Maßnahme wird empfohlen, die Brennnesseln an den Rändern der Hopfengärten abzumähen, da von dort häufig der Befall ausgeht, und das Mähgut zu entfernen.
Der Ausgangsbefall (im Mai ausgehend vom Boden) wird durch das sorgfältige manuelle Entlauben der Hopfenreben und das Entfernen der Bodentriebe stark verringert.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Für die Anwendung in Kernobst und Hopfen gilt: (NW607) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 90% : 15m (Kernobst), 90% : 20m (Hopfen)
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: (NW608) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstände: 5m
Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: (VA214) Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:- Allgemeine Maßnahmen: Sofort einen Arzt rufen.
- Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
- Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen.
- Nach Hautkontakt: Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
- Nach Augenkontakt: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Getrennt von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Getränken in einem dicht verschlossenen Originalbehälter lagern. Nicht in der Nähe von Medikamenten und Kosmetika aufbewahren. An einem kühlen, gut belüfteten Ort lagern und vor übermäßiger Hitze, Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Hitze, Funken, offenem Feuer und heißen Oberflächen fernhalten- NICHT RAUCHEN.Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS02 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenhinweise:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P301+P331 BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH 208 Enthält 2-Hydroxy-4-n-octoxybenzophene. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.Registrierte Marke
Milbeknock®: reg. Marke der Mitsui Chemicals Agro, Inc.Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Hersteller: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301