Proman®
HerbizidDas neue Basisherbizid für alle Unkrautbekämpfungsstrategien in Kartoffeln.
- Breites Wirkungsspektrum
- Flexibel kombinierbar mit vielen Mischpartnern bis kvD
- Verträglich in allen Kartoffelsorten
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
KQ46-80HS-5001-055FWirkungsweise
Proman enthält den Wirkstoff Metobromuron, der zur chemischen Gruppe der Harnstoffe gehört. Metobromuron wird über Wurzeln und Blätter der Unkräuter aufgenommen und hemmt die Photosynthese am Photosystem II. Der Wirkstoff bleibt über einige Wochen in der oberen Bodenschicht wirksam, somit werden auch später keimende Unkräuter erfasst. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit und feinkrümelige Struktur des Bodens fördern die Wirkung. Auf Böden mit hohem Humusgehalt kann die Wirkung verringert sein.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Metobromuron: 5
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Kartoffel | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras |
NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Feldsalat | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut) |
Wirkungsspektrum
Folgende Unkräuter/Ungräser sind mit 3 l/ha sehr gut bis gut bekämpfbar
Acker-Gänsedistel, Acker-Hellerkraut, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Acker-Winde, Amarant, Ampferblättriger Knöterich, Blutfingerhirse, Efeublättriger Ehrenpreis, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Gemeines Kreuzkraut, Grüne Borstenhirse, Hirtentäschelkraut, Hühnerhirse, Kanadisches Berufkraut, Kleine Brennnessel, Melde, Persischer Ehrenpreis, Taubnessel, Einjähriges Rispengras, Vogel-Knöterich, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß, Zweizahn
Folgende Unkräuter/Ungräser sind mit 3 l/ha mäßig bekämpfbar
Echte Kamille, Erdrauch, Schwarzer Nachtschatten, Winden-Knöterich, Wolfsmilch
Folgende Unkräuter/Ungräser sind mit 3 l/ha nicht ausreichend bekämpfbar
Ausfallraps, Bingelkraut, Hundspetersilie, Klettenlabkraut, Storchschnabel- Arten
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Proman wird in Kartoffeln im Vorauflauf bis kurz vor Durchstoßen (BBCH 09) angewendet. Je nach Verunkrautung kann ein geeigneter Tankmischpartner für Proman verwendet werden. Beispiele siehe unter: Mischbarkeit. Wird Proman solo angewendet, empfiehlt sich eine Aufwandmenge von 3 l/ha.Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Kartoffel |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Knolle im Ruhestadium, nicht gekeimt bis Auflaufen: Sprossen durchbrechen Bodenoberfläche |
Anwendungszeitpunkt: | vor dem Auflaufen, kurz vor dem Durchstoßen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 3 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
VA268 Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen
GEMÜSEBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut) |
Anwendungsbereich: | Gewächshaus |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH 12 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Saat, vor dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
VN241 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse, Kopfkohlen und Blattkohlen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN242 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
Pflanzenerzeugnisse: | Feldsalat |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium Schadorganismus: | bis BBCH 12 |
Anwendungszeitpunkt: | nach der Saat, vor dem Auflaufen |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 1 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 400 l/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
VN231 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN241 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse, Kopfkohlen und Blattkohlen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN242 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten LandwirtschaftlichenPraxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.
Im Zweifelsfall Beratung unter Tel. 0800-8300 301 anfordern oder unseren Außendienst kontaktieren.
Ansetzen der Spritzbrühe
Das Produkt vor Gebrauch gut aufschütteln. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut aufgerührt werden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Proman zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.Reinigung
Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Proman sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt.Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!
Verträglichkeit
Nach bisherigem Kenntnisstand ist Proman in allen Kartoffelsorten gut verträglich.Resistenzmanagement
Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps.Bei vorzeitigem Umbruch darf auf der behandelten Fläche nur Wurzel- und Knollengemüse (z.B. Kartoffeln, Karotten, Knollensellerie, Meerettich, Erdartischocke, Pastinaken, Petersilienwurzel, Rettich, Schwarzwurzeln) mit Ausnahme von Rüben angebaut werden.
Rüben, Blattgemüse und Getreide können 4 Monate nach der Behandlung angebaut werden.
Ein Jahr nach der Behandlung können alle Kulturen angebaut werden.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW261 Das Mittel ist fischgiftig.Gewässerschutz
NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.Abstand: 5 m
NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Saumstrukturen
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA268 Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.
Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Empfohlene Temperatur: 0 °C - 35 °C.Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H373 Kann die Organe (Blut) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0188 Enthält Metobromuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist gewährleistet, dass das Produkt bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung den empfohlenen Zwecken voll und ganz entspricht. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und von uns nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten vorauszusehen sind, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für die Qualität des Produktes, das Anwendungs- und Lagerungsrisiko tragen wir nicht. Die im Zusammenhang mit den "Festgesetzten Anwendungsgebieten" aufgeführten "Festgesetzten Anwendungsbestimmungen" zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Für die Anwendung des Produktes ist allein die Gebrauchsanleitung auf dem Etikett maßgebend!Registrierte Marke
Proman®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301