Katoun® Gold
HerbizidKatoun Gold ist unsere natürliche und innovative Lösung für die Beseitigung ungewollten Grüns im öffentlichen Raum.
Die natürliche und schnelle Lösung gegen ungewolltes Grün
- Natürlicher Ursprung
- Sehr schnelle Wirkung
- Einfach anzuwenden
- Logistische Vorteile
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
U7YV-M0GX-P00Q-H71UWirkungsweise
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pelargonsäure: 0
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Moose |
Wege und Plätze, Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Zierpflanzen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar
Wegerich-Arten, Knöterich-Arten, Gewöhnlicher Löwenzahn, Gewöhnliche Vogelmiere, Echter Ehrenpreis, Kriechender Hahnenfuß, Gewöhnlicher Giersch, Ackerschachtelhalm, Gemeines Kreuzkraut, Weißer und Bastard-Gänsefuß, Schwarzer Nachtschatten, Acker-Winde (im Jugendstadium)
weniger gut bekämpfbar
Acker-Kratzdistel, Zurückgekrümmter Fuchsschwanz, Echte Kamille, Einjähriges Bingelkraut, Hirtentäschelkraut
nicht ausreichend bekämpfbar
Borstenhirse, Weidelgras, Geranium-Arten, Hühnerhirse
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Öffentliches Grün/ NichtkulturlandKatoun® Gold ist nach §17 des Pflanzenschutzgesetzes auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind zugelassen.
Auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, darf eine Anwendung nur nach vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörde erfolgen (§12 Abs. 2 PflSchG). Dies gilt auch für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Anwendungsempfehlung
Katoun® Gold kann gegen Unkräuter/Ungräser bis zu 4 Mal im Abstand von 2-4 Wochen und gegen Moose 2 Mal im Abstand von mindestens 6 Monaten eingesetzt werden.
Katoun® Gold sollte auf jungen Unkräutern/Ungräsern in einem frühen Entwicklungsstadium angewendet werden (Höhe max. 10 cm). Eine gleichmäßige und vollständige Benetzung der Unkräuter/Ungräser ist für eine optimale Wirkung sicherzustellen. Die Anwendung sollte bei trockenen, warmen Bedingungen (> 15 °C) stattfinden.
Katoun® Gold besitzt keine systemischen Eigenschaften. Wurzelunkräuter werden nicht nachhaltig bekämpft. Eine Wartezeit ist nicht zu beachten. Benachbarte Kulturpflanzen und Rasen nicht behandeln, da es zu Schäden an den grünen Pflanzenteilen kommen kann. Abdrift ist zu vermeiden.
Anwendung
NICHTKULTURLAND
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Moose |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr Herbst, während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: mind. 6 Monate |
Anwendungstechnik: | spritzen zur Teilflächenbehandlung |
Aufwandmenge: | 18 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 750 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze, Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland, Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind/Öffentlich zugängliche Wege und Plätze/Sportplätze/Schul- und Kindergartengelände/Spiel- und Liegewiesen/Spielplätze |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Herbst, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 2 - 4 Wochen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 22,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Pflanzenerzeugnisse: | Wege und Plätze, Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland , Friedhöfe/Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)/Straßenbegleitgrün/Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Herbst, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 2 - 4 Wochen |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 22,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 300 bis 500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
ZIERPFLANZENBAU, BERUFLICH (KEINE ANWENDUNG IM HAUS- UND KLEINGARTENBEREICH)
Pflanzenerzeugnisse: | Zierpflanzen |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Frühjahr bis Herbst, nach dem Auflaufen der Unkräuter |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung:4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Abstand: 2 - 4 Wochen |
Anwendungstechnik: | spritzen, Zwischenreihenbehandlung/mit Abschirmung |
Aufwandmenge: | 22,5 l/ha |
Wasseraufwandmenge: | 200 bis 500 l/ha |
Wartezeit: | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. |
Mischbarkeit/Technik
Ansetzen der Spritzbrühe
Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Katoun® Gold zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten.Reinigung
Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung von Katoun® Gold sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvorbehandelten Fläche ausbringen. Die Anwendung von Agroclean® hat sich bewährt. Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Gewässerschutz
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Saumstrukturen
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.Für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gilt:
Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Für die Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gilt zusätzlich:
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NS660-1) Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(WW730) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
(WW760) Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Nach Verschlucken:Sofort Giftinformationszentrale oder Arzt konsultieren und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Nach Hautkontakt:
Verunreinigte Kleidung entfernen und die betroffenen Hautstellen sofort und gründlich mit Wasser abspülen.
Nach Augenkontakt:
Sofort und gründlich mit viel Wasser für mindestens 15 bis 20 Minuten bei aufgespreiztem Lid spülen. Ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen:
An die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Symptomatisch behandeln.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Lagerklasse 12 (nach TRGS 510). Frostfrei lagern und transportieren.Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS07Signalwort:
AchtungGefahrenhinweise:
H319 Verursacht schwere Augenreizung.Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.
Haftung
Haftung
Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.Registrierte Marke
Katoun®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301