Beloukha®

Herbizid

Herbizid mit natürlichem Wirkstoff zu 100 % pflanzlichen Ursprungs

- sehr schnelle Wirkung
- natürlicher Wirkstoff mit hervorragendem Umweltprofil
- keine Rückstände

Vor Frost schützen. Nur für den beruflichen Anwender.
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

UFI CODE:

V6S2-90HN-D00R-YPYX

Wirkungsweise

Beloukha® ist ein nichtselektives Kontaktherbizid zur Krautabtötung, Unkrautbekämpfung, Entfernung von Geiztrieben und Stocktrieben sowie zur Abtötung von Ruten, Wurzelschossern und Ausläufern in verschiedenen Kulturen des Acker-, Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbaus sowie im Hopfen- und Weinbau und auf Gleisanlagen. Der enthaltene Wirkstoff Pelargonsäure ist zu 100 % pflanzlichen Ursprungs und wirkt ausschließlich durch Kontakt. Eine Aufnahme oder Verlagerung des Wirkstoffs innerhalb der Pflanze findet nicht statt - das behandelte Pflanzengewebe stirbt 2-3 Stunden nach der Anwendung durch Dehydrierung ab.


Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode) Pelargonsäure: 0

Wirkungsspektrum

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
KartoffelKrautabtötung
Kartoffel (Speise-, Wirtschafts- und Industriekartoffeln)Krautabtötung
KernobstEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Abtötung von Wurzelschossern
Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Stocktriebe

NACH ARTIKEL 51 ABS. 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 (ALT: §18A PFLSCHG) GENEHMIGTE ANWENDUNGEN

Pflanzen/ObjekteSchadorganismen/Zweckbestimmung
Beerenobst (ausgenommen Erdbeere)Abtötung von Ruten, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ErdbeereAbtötung von Ausläufern
frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, ArzneipflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, FruchtgemüseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, ErbseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
GleisanlagenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
HopfenHopfenputzen
KohlgemüseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Obstkulturen (Junganlagen)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Salat-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
SprossgemüseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
SteinobstAbtötung von Wurzelschossern, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
TabakEntfernung von Geiztrieben
Weinrebe (Junganlagen, Pflanzjahr bis 4. Standjahr) Nutzung als Tafel- und KeltertraubeStocktriebe
Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Möhre)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zierpflanzen (ausgenommen Nordmann-Tanne)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ZwiebelgemüseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Wirkungsspektrum
sehr gut bis gut bekämpfbar

Wegerich-Arten, Knöterich-Arten, Gewöhnlicher Löwenzahn, Gewöhnliche Vogelmiere, Echter Ehrenpreis, Kriechender Hahnenfuß, Gewöhnlicher Giersch, Ackerschachtelhalm, Gemeines Kreuzkraut, Weißer und Bastard-Gänsefuß, Schwarzer Nachtschatten, Acker-Winde (im Jugendstadium)


weniger gut bekämpfbar

Acker-Kratzdistel, Zurückgekrümmter Fuchsschwanz, Echte Kamille, Einjähriges Bingelkraut, Hirtentäschelkraut


nicht ausreichend bekämpfbar

Borstenhirse, Weidelgras, Geranium-Arten, Hühnerhirse

Anwendung

Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Für eine optimale Wirksamkeit von Beloukha® in der Soloanwendung sollten folgende Punkte eingehalten werden:
- eine Konzentration von 6 - 8 % bei Einhaltung der Aufwandmenge von 16 l/ha
- ein- und zweikeimblättrige Unkräuter im Jugendstadium behandeln
- in den Tagen nach Anwendung sollte mind. 15 °C Lufttemperatur vorherrschen; Sonneneinstrahlung fördert die Wirkung
- bei sehr hohen Temperaturen am Tag der Anwendung sollte die Behandlung in den frühen Morgenstunden oder am Abend stattfinden
- möglichst vollständige Benetzung

Zur Krautabtötung in Kartoffeln kann nach eigenen Erfahrungen alternativ eine Kombination aus 5 l/ha Beloukha® und 0,8 l/ha Quickdown + 2 l/ha Toil® eingesetzt werden.

Anwendung in Hopfen:
für eine optimale Wirkung sollte Beloukha® in Tankmischung mit folgenden Mitteln ausgebracht werden: Wasser-Nährstofflösung-Schaumfrei-Beloukha-Additive. Dabei ist die Befüllreihenfolge zu beachten:
- nachfolgend die Aufwandmenge zur Reihenbehandlung (= 1/3 der Fläche)
- Aufwandmenge der Spritzbrühe 400 - 500 l/ha zur Reihenbehandlung
- 30 % AHL oder 50 % INNOFert® Hopfen
- 5,3 l/ha Beloukha®
- 0,1 % Adhäsit® + 0,04 % Karibu®
Eine hohe relative Luftfeuchte (> 60 %) während der Anwendung und warme, heiße Witterung während der Folgetage fördern die Wirkung. Die Anwendung sollte möglichst während der Morgenstunden stattfinden. Die Temperatur des Spritzwassers sollte nicht unter 10°C betragen. Mischungen mit Magnesiumchlorid (MgCl2) sind möglich (hygroskopische Wirkung der Lösung kann nach geringen Niederschlägen nachlassen).

Anwendung

ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel (Speise-, Wirtschafts- und Industriekartoffeln)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) noch grün bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungszeitpunkt: vor der Ernte, nach vorherigem Krautschlagen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen 5 bis 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: Zeitpunkt 1: 16 l/ha
Zeitpunkt 2: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Kartoffel
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Krautabtötung
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von Beeren des 1. Fruchtstandes (Hauptspross) noch grün bis Erntegut (Knollen)
Anwendungszeitpunkt: vor der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 5 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik:im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 00 bis 99
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Bandbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Pflanzenerzeugnisse:Kernobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Wurzelschossern
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 00 bis 99
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, nach dem Austrieb, bis maximal 10 cm Trieblänge
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: als Einzelpflanzenbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 00 bis 77
Anwendungszeitpunkt: ab 4. Standjahr, während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mind. 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stocktriebe
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: 11 bis 77
Anwendungszeitpunkt: ab 4. Standjahr, Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Reihenbehandlung Anwendungstechnik: Stammbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen



ACKERBAU

Pflanzenerzeugnisse:Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten", "Keimblätter voll entfaltet", "erste Blätter spreizen sich ab" bis "Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht", "Grannen sind sichtbar"
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Spritzschirm
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Tabak
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Entfernung von Geiztrieben
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht", "Grannen sind sichtbar" bis "Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht", "Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht"
Anwendungszeitpunkt: vor oder nach dem Köpfen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 4
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

GEMÜSEBAU

Pflanzenerzeugnisse:frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Trockener Samen", "Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium", "Winter- bzw. Vegetationsruhe" bis "Hypokotyl mit Keimblättern" bzw. "Spross wächst zur Bodenoberfläche"
Anwendungszeitpunkt: nach der Saat, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten", "Keimblätter voll entfaltet", "erste Blätter spreizen sich ab" bis "Ende des Blattfalls", "Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben" oder "Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe"
Anwendungszeitpunkt: nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Spritzschirm
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat, vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Kohlgemüse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Zwischenreihenbehandlung / mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Salat-Arten
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Zwischenreihenbehandlung / mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Sprossgemüse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Zwischenreihenbehandlung / mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Möhre)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Zwischenreihenbehandlung / mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenerzeugnisse:Zwiebelgemüse
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen bzw. Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Zwischenreihenbehandlung / mit Spritzschirm
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HOPFENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Hopfen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Hopfenputzen
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "30 % der Gerüsthöhe erreicht" bis "70 % der Dolden geschlossen"
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode (Mai bis September)
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: 1 bis 16 Wochen
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 900 bis 1500 l/ha
Anwendungstechnik: zur Teilflächenbehandlung Anwendungstechnik: Reihenbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NICHTKULTURLAND

Pflanzenerzeugnisse:Gleisanlagen
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Ab "1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet", "Erste Laubblätter entfaltet"
Anwendungszeitpunkt: April bis September
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NG317 Zum Schutz des Grundwassers keine Anwendung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März.
NW471 Zum Schutz von Gewässerorganismen keine Anwendung auf versiegelten Flächen.
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

OBSTBAU

Pflanzenerzeugnisse:Erdbeere
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ausläufern
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: bis 14 Tage vor der Ernte und nach der Ernte
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung Anwendungstechnik: mit Abschirmung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse:Beerenobst (ausgenommen Erdbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Ruten
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Trockener Samen", "Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium", "Winter- bzw. Vegetationsruhe" bis "Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)"
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Bandbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Beerenobst (ausgenommen Erdbeere)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Trockener Samen", "Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium", "Winter- bzw. Vegetationsruhe" bis "Erntegut (Stadium zur Kennzeichnung von Nacherntebehandlungen, z.B. Vorratsschutz, außer Saatgutbehandlung = 00)"
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Bandbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Obstkulturen (Junganlagen)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungszeitpunkt: vor dem Pflanzen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Abtötung von Wurzelschossern
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit dunkelbraunen Knospenschupen bedeckt" bis "Erntegut"
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: als Einzelpflanzenbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Pflanzenerzeugnisse:Steinobst
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit dunkelbraunen Knospenschupen bedeckt" bis "Erntegut"
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Bandbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

WEINBAU

Pflanzenerzeugnisse:Weinrebe (Junganlagen, Pflanzjahr bis 4. Standjahr) Nutzung als Tafel- und Keltertraube
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Stocktriebe
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt" bis "Beginn des Traubenschlusses"
Anwendungszeitpunkt: Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 14 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha
Anwendungstechnik: Reihenbehandlung
Wartezeit: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

ZIERPFLANZENBAU

Pflanzenerzeugnisse:Zierpflanzen (ausgenommen Nordmann-Tanne)
Schadorganismus/Zweckbestimmung:Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich: Freiland
Stadium der Kultur: Von "Trockener Samen", "Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium", "Winter- bzw. Vegetationsruhe" bis "Hypokotyl mit Keimblättern" bzw. "Spross wächst zur Bodenoberfläche"
Anwendungszeitpunkt: nach der Saat, vor dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
zeitlicher Abstand der Behandlungen: mindestens 7 Tage
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwandmenge: 16 l/ha
Wasseraufwandmenge: 160 bis 400 l/ha
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung

Mischbarkeit/Technik

Ansetzen der Spritzbrühe

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als nötig. Behälter restlos entleeren. Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge zugeben und restliche Wassermenge einfüllen. Rührwerk auch während der Ausbringung nicht ausschalten. Die Spritzbrühe ist umgehend auszubringen, längere Arbeitspausen sind zu vermeiden.
VA551: Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.

Reinigung

Das Ausbringungsgerät nach der Anwendung sorgfältig reinigen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Innenwände mit einem Wasserstrahl abspritzen oder integrierte Reinigungsdüsen verwenden. Spritztank noch einmal mit klarem Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Die Anwendung von Agroclean® hat sich bewährt.
Spritzgeräte regelmäßig prüfen lassen!

Umweltverhalten

Nutzorganismen

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Wasserorganismen

NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.

Gewässerschutz

NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Anwenderschutz


Hinweise für den sicheren Umgang

SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Anwendungsbestimmung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.


Erste Hilfe

Erste Hilfe Maßnahmen

Erste Hilfe / Hinweise für den Arzt:
- Nach Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformatonszentrum oder Arzt anrufen.
- Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen. Haut mit viel Wasser abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Nach Augenkontakt: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- Nach Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Lagerung/Entsorgung/Hinweise

Lagerung

Lagerung > 8 °C
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und Genussmitteln aufbewahren. Nicht in der Nähe von Arzneimitteln oder Kosmetika lagern. Produkt an einem kühlen, gut belüfteten Ort im Originalbehälter aufbewahren. Vor übermäßiger Hitze und Kälte und direkter Sonneneinstrahlung schützen.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm:

GHS07

Signalwort:

Achtung

Gefahrenhinweise:

H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise:

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter der Schadstoffabfallentsorgung zuführen.

Ergänzende Kennzeichnungselemente:

EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Notrufnummer: Carechem 24: +49 (0) 89 220 61012.

Haftung

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht.
Die Anwendung des Produktes in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus.
Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Registrierte Marke

Adhäsit®: reg. Marke der Certis Europe B.V.
Agroclean®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Beloukha®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
InnoFert® ist eine eingetragene Marke von BayWa AG
Karibu®: reg. Marke der Certis Belchim B.V.
Pamira®: eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA)
Toil®: reg. Marke der Nichino Europe Co., Ltd.
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012

Vertriebspartner: Certis Belchim B.V. Niederlassung DeutschlandPelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301
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