DIFEND® EXTRA
Fungizid/BeizmittelDie Getreide-Beize gegen Fusarium-Arten & Steinbrand
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
AF00-P003-F005-48RDWirkungsweise
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
---|---|
Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale | Fusarium-Arten |
Weizen, Triticale | Steinbrand (Tilletia caries o. foetida), Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) |
Anwendung
Hinweise zur sachgerechten Anwendung
Wichtige HinweiseDie Verwendung von ordnungsgemäß getrocknetem Saatgut ohne Abrieb oder Staubanteile, ohne mechanische Beschädigungen mit guter Keim- und Triebkraft, ist eine wichtige Voraussetzung für jede Beizung und Lagerung.
Einwandfreies Saatgut und ordnungsgemäße Lagerung vorausgesetzt, ist eine Vorratsbeizung mit DIFEND EXTRA und Überlagerung des gebeizten Saatguts möglich.
Es wird empfohlen, Saatgut dessen Keimfähigkeit unter 90 % liegt und dessen Triebkraft vermindert ist, nicht zu überlagern.
Bei Überlagerung ist generell bei der Bestimmung der Aussaatstärken die natürliche beizmittelunabhängige Alterung und mögliche Abnahme der Keim- und Triebkraft des Getreides zu berücksichtigen.
Verpackungen mit gebeiztem Saatgut müssen gesetzeskonform gekennzeichnet werden.
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weizen, Triticale |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 |
Anwendungstechnik: | Saatgutbehandlung |
Aufwandmenge: | 200 ml/dt |
Wartezeit: | F: Freiland, Weizen, Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: Weizen: Maximaler Mittelaufwand 480 ml/ha (entsprechend maximal 2,4 dt Saatgut pro ha) Triticale: Maximaler Mittelaufwand 320 ml/ha (entsprechend maximal 1,6 dt Saatgut pro ha) |
Pflanzenerzeugnisse: | Weizen, Triticale |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 |
Anwendungstechnik: | Saatgutbehandlung |
Aufwandmenge: | 200 ml/dt |
Wartezeit: | F: Freiland, Weizen, Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: Weizen: Maximaler Mittelaufwand 480 ml/ha (entsprechend maximal 2,4 dt Saatgut pro ha) Triticale: Maximaler Mittelaufwand 320 ml/ha (entsprechend maximal 1,6 dt Saatgut pro ha) |
Pflanzenerzeugnisse: | Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale |
---|---|
Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Fusarium-Arten |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Anwendungszeitpunkt: | Vor der Saat |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 |
Aufwandmenge: | 200 ml/dt |
Wartezeit: | F (siehe Hinweise zur Wartezeit) |
Sonstige Hinweise: | Hinweis zum Mittelaufwand: Weizen: Maximaler Mittelaufwand 480 ml/ha (entsprechend maximal 2,4 dt Saatgut pro ha) Gerste: Maximaler Mittelaufwand 360 ml/ha (entsprechend maximal 1,8 dt Saatgut pro ha) Hafer: Maximaler Mittelaufwand 340 ml/ha (entsprechend maximal 1,7 dt Saatgut pro ha) Roggen: Maximaler Mittelaufwand 320 ml/ha (entsprechend maximal 1,6 dt Saatgut pro ha) Triticale: Maximaler Mittelaufwand 320 ml/ha (entsprechend maximal 1,6 dt Saatgut pro ha) Hinweise zur Wartezeit: F: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Bedarfsmäßige Mischungen sollten gemäß geltenden Vorschriften verwendet werden.Technik
AusbringgerätNur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.
Ansetzvorgang
Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln damit es gründlich homogenisiert ist. Die erforderliche Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen (abhängig von der Menge des zu schützenden Saatguts und der für die Anwendung gewählten Spritzbrühenmenge). Die benötigte Menge DIFEND EXTRA zugeben. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen.
Beiztechnik
Vor dem Beizen muss die Dosierung der Anlage exakt eingestellt werden. Das Produkt sollte daher vor der Entnahme gründlich homogenisiert werden. Vor Beizpausen, die 60 Minuten übersteigen, wird empfohlen das Leitungssystem kurz mit Wasser durchzuspülen. Die hier anfallende Spülflüssigkeit kann für zahlreiche weitere Spülvorgänge bzw. späteren Neuansatz des Produktes wiederverwendet werden. Für eine volle Wirkung des Mittels muss die hier empfohlene Aufwandmenge eingehalten werden und eine gleichmäßige Verteilung der Beize auf die Körner durch die richtige Geräteeinstellung sichergestellt werden.
Zur noch besseren Farbgebung und Mittelverteilung am Korn kann DIFEND EXTRA bei Bedarf auch mit Wasser verdünnt werden. Erfahrungsgemäß können Verdünnungen von 400 ml/100 kg Saatgut empfohlen werden. Zur weiteren Optimierung des Beizbildes z.B. bei Gerste oder Roggen kann die Wassermenge zusätzlich erhöht werden. Verdünntes Beizmittel sollte unmittelbar nach dem Ansetzen verbraucht bzw. nach Beizpausen wieder aufgerührt werden.
Schadensverhütung
Überdosierung und Abdrift vermeiden.
Restmengenverwertung
Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen. Produktreste in Originalbehältern gut verschlossen aufbewahren und beim nächsten Beizvorgang verwenden.
Reinigung
SpritzenreinigungSpritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die hier anfallende Spülflüssigkeit kann für zahlreiche weitere Spülvorgänge bzw. späteren Neuansatz des Produktes wiederverwendet werden.
Nachbau
Bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung von DIFEND EXTRA können nach derzeitigem Kenntnisstand alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.Verträglichkeit
DIFEND EXTRA ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Weizen-, Gersten-, Roggen- und Triticalesorten gut verträglich.Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NH677) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
(NH678) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
(NH680) Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SF607) Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
(SF641) Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF642 Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten oder eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen.
(SS1201-1) Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS129) Bei Kontakt mit behandeltem Saatgut oder kontaminierten Oberflächen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2204) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(SS6201) Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
(ST1271-1) Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizanlage.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseBewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen).
Nach Einatmen
Einatmen von Frischluft gewährleisten. Betroffene Person ausruhen lassen.
Nach Hautkontakt
In Mitleidenschaft gezogene Kleidung ablegen und alle betroffenen Hautpartien mit milder Seife und Wasser abwaschen, mit warmem Wasser nachspülen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Schmerzen oder Rötung, ärztliche Hilfe herbeiholen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Lagerung
Besondere HinweiseBehandeltes Saatgut sollte immer getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden. Es soll nicht verzehrt, nicht verfüttert, nicht mit unbehandeltem Saatgut verschnitten und nicht nachbehandelt werden.
Wir empfehlen, mit DIFEND EXTRA gebeiztes Saatgut nicht auf Transportmitteln zu transportieren, die auch für Futter oder Lebensmitteltransporte vorgesehen sind.
Hinweise zur Lagerung
Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Trocken aufbewahren und Produkt nicht unter 4°C und nicht über 35°C lagern.
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.
Beizmittelbehälter mit 50 l oder 200 l Inhalt werden gesondert gesammelt.
Für eine Teilnahme an der kostenlosen Rücknahmeaktion müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- Restentleert mit weniger als 0,1 % Inhalt
- Verschlossen mit Originalverschluss
- Außen sauber
- Produktetikett muss fest und lesbar anhaften
Die Voranmeldung der Rückgabe erfolgt per Meldefax – Das Formular ist unter www.pamira.de abrufbar.
Kontakt RIGK GmbH:
Telefon: 0611/30 86 00 29
Telefax: 0611/30 86 00 30
Email: beize@rigk.de
Bei 1000 l - Gebinden:
Jeder 1000 l Container ist mit einem QR-Code der Firma Schütz Container ausgestattet.
Über den QR-Code oder den Link www.schuetz.net/ticket kann der Abgeber nach dem Entleeren der Container eine kostenfreie Abholung beauftragen. Rücknahmebedingungen der Firma Schütz sind einzuhalten.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS08 , GHS09Signalwort:
AchtungGefahrenbestimmende Komponente:
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (difenoconazole, fludioxonil), 9, IIIGefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Wir haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfluss haben. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution der Kulturen, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport- und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der Anwendung, Beigabe anderer Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe.Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus.
Wir weisen den Anwender des Pflanzenschutzmittels darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten Anwendungsgebiete und –bestimmungen zu prüfen.
Registrierte Marke
DIFEND®: reg. WZ Globachem NVPAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: GLOBACHEM NV Brustem Industriepark, Lichtenberglaan 2019 BE 3800 Sint-Truiden Telefon +32 (0)11 78 57 17 Telefax +32 (0)11 68 15 65 Notrufnummer +49 6131 19240
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301