Vegas® Plus
FungizidAzolfreies Fungizid gegen Echten Mehltau in Getreide mit protektiver, kurativer und eradikativer Wirkung
- Azolfreies Produkt mit protektiver, kurativer und eradikativer Wirkung gegen Echten Mehltau
- Top Leistung durch optimale Wirkstoffkombination (Resistenzmanagement)
- Flexibel nach Ausrichtung am Befallsgeschehen einsetzbar
Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.
UFI CODE:
CH97-61VG-E00V-S5GTWirkungsweise
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Cyflufenamid: unbekannt , Spiroxamine: G2
Wirkungsspektrum
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete
Pflanzen/Objekte | Schadorganismen/Zweckbestimmung |
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Gerste (Winter- und Sommer-), Triticale (Winter- und Sommer-) | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Weichweizen (Winter- und Sommer-), Dinkel (Winter- und Sommer-), Hartweizen (Winter- und Sommer-) | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Anwendung
Anwendung
ACKERBAU
Pflanzenerzeugnisse: | Weichweizen (Winter- und Sommer-), Dinkel (Winter- und Sommer-), Hartweizen (Winter- und Sommer-) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH 25-29) |
Anwendungszeitpunkt: | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,48 L/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150-300 L/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Weichweizen (Winter- und Sommer-), Dinkel (Winter- und Sommer-), Hartweizen (Winter- und Sommer-) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Beginn des Schossens: Haupttrieb und Bestockungstriebe stark aufgerichtet, beginnen sich zu strecken bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens: Ähre/Rispe vollständig sichtbar (BBCH 30-55) |
Anwendungszeitpunkt: | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,8 L/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150-300 L/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Gerste (Winter- und Sommer-), Triticale (Winter- und Sommer-) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht (BBCH 25-29) |
Anwendungszeitpunkt: | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,48 L/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150-300 L/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Pflanzenerzeugnisse: | Gerste (Winter- und Sommer-), Triticale (Winter- und Sommer-) |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium der Kultur: | von Beginn des Schossens: Haupttrieb und Bestockungstriebe stark aufgerichtet, beginnen sich zu strecken bis Grannenspitzen: Grannen werden über der Ligula des Fahnenblattes sichtbar (BBCH 30-49) |
Anwendungszeitpunkt: | ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl der Behandlungen: | In der Anwendung: 1 In der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwandmenge: | 0,8 L/ha |
Wasseraufwandmenge: | 150-300 L/ha |
Wartezeit: | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). |
Mischbarkeit/Technik
Mischbarkeit
Aufgrund seiner ausgewogenen chemisch-physikalischen Eigenschaften ist Vegas Plus ein sehr stabiles Produkt, das nach den bisherigen Erfahrungen mit den zurzeit praxisüblichen Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsreglern und Blattdüngern gemischt werden kann. Vegas Plus kann auch zusammen mit AHL ausgebracht werden. Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.Ansetzen der Spritzbrühe
Brühebehälter mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Vegas Plus bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechnung ausbringen. Während der Fahrt und während des Spritzens die Spritzbrühe durch das Rührwerk oder Umlauf kontinuierlich in Bewegung halten.Spritzbrühereste vermeiden. Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird.
Technik
Spritztechnik und Wassermenge sollten so gewählt werden, dass je nach Bestandeshöhe und -dichte alle Pflanzenteile gut benetzt werden.Reinigung
Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme nach Gebrauch sofort gründlich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.Verträglichkeit
Vegas Plus wird nach unseren Erfahrungen von allen Sorten gut vertragen. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Daher sollte die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Das Risiko möglicher Kulturschäden ohne Verträglichkeitsprüfung liegt beim Anwender. Die einzelnen Sorten können standortabhängig und wetterabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.Resistenzmanagement
Die aktive Substanz Cyflufenamid gehört zur chemischen Gruppe der Benzamidoxime und Spiroxamine gehört zur chemischen Gruppe der Spiroketalamine. Durch den Gehalt zweier Wirkstoffe mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus trägt Vegas Plus naturgemäß zur Minderung der Selektion resistenter Biotypen bei. Dennoch sollten weitere, geeignete Resistenzvermeidungsstrategien angewendet werden:- Der Wechsel von Wirkstoffen, bzw. die Verwendung von Fungiziden mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus.
- Keine Reduktion der zugelassenen Aufwandmenge.
- Reduktion des Schaderregerdrucks durch eine geeignete Fruchtfolge.
- Hygienemaßnahmen (Vermeidung der Verschleppung von Pilzsporen durch Geräte).
Bei unzureichender bzw. nachlassender Wirksamkeit sollte der Pflanzenschutzberatungsdienst verständigt werden.
Umweltverhalten
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Wasserorganismen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.Anwenderschutz
Hinweise für den sicheren Umgang
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA271 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Anwendungsbestimmung
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
BBCH 25-29, 0,48 L/ha: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m
ab BBCH 30, 0,8 L/ha: 50% 15m, 75% 10m, 90% 10m
(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BBCH 25-29, 0,48 L/ha: 10m
ab BBCH 30, 0,8 L/ha: 20m
gilt nur für frühe Applikation BBCH 25-29 mit 0,48 L/ha (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Erste Hilfe
Erste Hilfe Maßnahmen
Allgemeine HinweiseIst ärtzlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Nach Hautkontakt
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser waschen. Wenn Hautreizungen auftreten: Ärztlichen Rat/Aufmerksamkeit einholen. Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen. Kontaminierte Kleidung vor der Wiederverwendung waschen. Mit viel Wasser waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Lassen Sie das Wasser nicht in Richtung des nicht betroffenen Auges laufen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Lagerung/Entsorgung/Hinweise
Entsorgung
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA® mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm:
GHS05 , GHS07 , GHS08 , GHS09Signalwort:
GefahrGefahrenbestimmende Komponente:
SpiroxaminGefahrenhinweise:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264e Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH 208-0040 Enthält Spiroxamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
Haftung
Haftung
Da Lagerung sowie Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit.Eine Vielzahl an Einflussfaktoren, wie die Bodenverhältnisse, die Fruchtfolge, das Auftreten wirkstoffresistenter Pathogene (Insekten, Pflanzen und Pilze), Mischungen mit anderen Produkten, die nicht in dieser Gebrauchsanleitung ausdrücklich genannt werden, Applikationstermine und Aufwandmengen können die Wirksamkeit des Mittels beeinflussen. Ebenso kann es unter sehr ungünstigen Applikationsbedingungen zu einer Minderwirkung oder auch zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Für die Folgen der oben genannten Umstände können wir keine Haftung übernehmen.
Registrierte Marke
Agroclean®: reg. WZ Certis Belchim B.V.PAMIRA®: reg. IVA (Industrieverband Agrar)
Zulassungsinhaber: Certis Belchim B.V. Stadsplateau 16 NL 3521 AZ Utrecht Telefax Notrufnummer +49 89 220 61012
Vertriebspartner: Certis Belchim B.V., Niederlassung Deutschland Pelikanplatz 3 D 30177 Hannover Telefon 0511- 59 29 5800 Telefax Beratungsnummer 0800 8300 301